Ein Bußgeldverfahren kommt bei Ordnungswidrigkeiten, etwa Verkehrsverstößen, zur Anwendung. Es dient der Ahndung geringerer Verstöße. Betroffene haben das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Die Frist hierfür beträgt zwei Wochen ab Zugang des Bußgeldbescheides.
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