Seit der Legalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 hat sich im strafrechtlichen Umgang mit Cannabis vieles verändert. Erwachsene dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen legal Cannabis konsumieren, besitzen oder sogar anbauen. Doch was bedeutet das für Autofahrer? Gilt das auch hinter dem Steuer? Ist das Fahren unter THC-Einfluss jetzt erlaubt?
Viele Menschen gehen davon aus, dass die neuen Regelungen mehr rechtliche Freiheit bedeuten. Tatsächlich bleiben im Straßenverkehr jedoch vor allem beim Thema Fahreignung strengere Regeln bestehen. Der Führerschein ist schneller in Gefahr, als viele glauben. Ein positiver THC-Test kann bereits nach einmaligem Konsum zu Bußgeldern, Fahrverbot, einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt Christian Dannhauer darüber, unter welchen Voraussetzungen das Fahren nach dem Kiffen rechtlich erlaubt oder verboten ist, welche Grenzwerte gelten, wann eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat vorliegt und warum Sie in solchen Fällen unbedingt anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen sollten.
Der wichtigste Tipp vorweg: Machen Sie gegenüber der Polizei oder Behörden keine Angaben! Schweigen ist hier Gold. Und zwar egal, ob es um die Häufigkeit geht oder um den Zeitpunkt des Konsums. Nutzen Sie konsequent Ihr Aussageverweigerungsrecht. Jede unüberlegte Äußerung kann im Fahrerlaubnisverfahren gegen Sie verwendet werden. Dies gilt auch, wenn der eigentliche Vorfall harmlos erscheint. Sprechen Sie immer mit Ihrem Rechtsanwalt, bevor Sie eine Aussage machen. Im Zweifel kann er vorher Akteneinsicht beantragen!
Inhalt
Darf ich trotz Legalisierung nach dem Kiffen Auto fahren?
Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis im April 2024 fragen sich viele Menschen, ob das Fahren nach dem Konsum von Cannabis nun erlaubt ist. Schließlich ist der Besitz geringer Mengen nicht mehr strafbar.
Darf man also legal konsumieren und anschließend Auto fahren? Die kurze Antwort lautet: Nur mit großer Vorsicht.
Die ausführliche Antwort zeigt, dass dieses Thema rechtlich und medizinisch nach wie vor höchst problematisch ist.

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Cannabis kann die Fahrtüchtigkeit auch bei subjektiv klarem Kopf beeinträchtigen
Die Wirkung von Cannabis auf das Fahrverhalten ist nicht zu unterschätzen. THC, der psychoaktive Wirkstoff, kann die Reaktionszeit, die Konzentration und die Wahrnehmung stark beeinflussen. Besonders tückisch ist, dass sich viele Konsumenten nach dem Konsum durchaus fahrtauglich fühlen, obwohl sie es objektiv nicht mehr sind. Die Wirkung tritt oft zeitverzögert ein und ist individuell unterschiedlich.
Bei Müdigkeit, Stress oder Mischkonsum mit Alkohol kann sich die Beeinträchtigung deutlich verstärken. Selbst gelegentlicher oder kontrollierter Konsum kann deshalb im Straßenverkehr zum Risiko werden.
Legalisierung im April 2024
Mit dem am 1. April 2024 in Kraft getretenen Cannabisgesetz dürfen Erwachsene in Deutschland unter bestimmten Bedingungen legal Cannabis anbauen, besitzen und konsumieren. Im öffentlichen Raum sind bis zu 25 Gramm erlaubt, auch der private Eigenanbau ist unter Auflagen gestattet. Diese Neuregelung betrifft jedoch ausschließlich das Strafrecht.

Für den Straßenverkehr, insbesondere für das Fahrerlaubnisrecht, gilt weiterhin das sogenannte Trennungsgebot. Wer konsumiert, muss sicherstellen, dass zwischen Konsum und Autofahrt ein ausreichender zeitlicher Abstand besteht.
Die Führerscheinstellen prüfen nicht, ob jemand legal konsumiert hat, sondern ob die betreffende Person noch geeignet ist, ein Fahrzeug sicher zu führen.
Auch nach der Legalisierung kann der Führerschein entzogen werden, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Vor allem regelmäßiger Konsum, Abhängigkeit, Missbrauch oder ein THC-Blutwert über dem Grenzwert können dazu führen, dass die Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnet oder den Führerschein entzieht.
Kiffen und Autofahren bleibt riskant
Die entscheidende Regel lautet daher: Wer konsumiert, darf nicht Auto fahren, solange noch aktives THC im Blut vorhanden ist. Seit Mai 2024 liegt der zulässige Grenzwert bei 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Dieser Wert kann jedoch bereits nach einmaligem Konsum überschritten werden.
Das Problem dabei ist, dass niemand ohne Blutuntersuchung sicher sagen kann, wann der eigene THC-Wert wieder unterhalb der Grenze liegt. Die Abbaugeschwindigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise von Körpergewicht, Konsumform, Stoffwechsel und Häufigkeit der Einnahme.
Das bedeutet: Auch wenn man sich nüchtern fühlt, kann der Grenzwert überschritten werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Wer regelmäßig konsumiert oder besonders hoch dosiert, sollte mindestens 24 bis 48 Stunden, oft auch länger, auf das Autofahren verzichten.
Legaler Konsum bedeutet dennoch Verantwortung im Straßenverkehr.
Die Legalisierung von Cannabis bringt neue Freiheiten, aber keine Freifahrtscheine. Wer Cannabis konsumiert, trägt Verantwortung, ähnlich wie beim Alkoholkonsum. Dabei trägt man die Verantwortung nicht nur für sich selbst, sondern auch für die Sicherheit anderer.

Im Straßenverkehr gelten weiterhin strenge Regeln. Die Behörden gehen davon aus, dass aktives THC im Blut das Fahrverhalten gefährdet, und zwar völlig unabhängig davon, ob der Konsum legal war. Deshalb bleibt die Kombination von Kiffen und Autofahren ein rechtliches Risiko.
Wer auf der sicheren Seite stehen will, sollte klare Grenzen ziehen und im Zweifel das Auto stehen lassen. Wer bereits Post von der Polizei oder der Führerscheinstelle erhalten hat, sollte nicht zögern, anwaltlichen Rat einzuholen. Vor allem sollten Sie zur Frage nach dem Konsum von Cannabis immer schweigen, denn jede unüberlegte Aussage kann im Fahrerlaubnisrecht weitreichende Folgen haben.
Wann ist Cannabis am Steuer eine Ordnungswidrigkeit?
Gemäß § 24a Abs. 1a Straßenverkehrsgesetz (StVG) handelt ordnungswidrig, wer als Fahrer eines Fahrzeugs einen THC-Gehalt von mehr als 3,5 ng/ml im Blutserum aufweist. Für eine reine Ordnungswidrigkeit kommt es darauf an, dass es zu keinen Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen kommt. Ein erster Verstoß (ohne Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen) wird dann mit 500 Euro Bußgeld, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg geahndet.
Wiederholungen werden härter geahndet (bei einem zweiten Verstoß 1.000 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte). Parallel dazu kann die Fahrerlaubnisbehörde tätig werden und beispielsweise eine MPU oder ein ärztliches Gutachten verlangen. Dieses Verhalten ist aber nicht strafbar, solange es bei einem kontrollierten Fahrverhalten bleibt.
Für Fahrer unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt gemäß § 24c Abs. 1 Satz 2 StVG ein generelles Verbot von Cannabis (ähnlich wie die Null-Promille-Grenze bei Alkohol).
Wann ist Cannabis am Steuer strafbar?
Seit der Legalisierung von Cannabis im April 2024 stellen sich viele diese Frage: Ist es jetzt auch strafrechtlich erlaubt, nach dem Kiffen Auto zu fahren? Die Antwort ist differenziert. Zwar ist der Besitz kleiner Mengen Cannabis inzwischen unter bestimmten Voraussetzungen legal, doch das bedeutet keineswegs, dass man im Anschluss daran bedenkenlos Auto fahren darf.
Wer unter der Wirkung von Cannabis ein Fahrzeug führt, macht sich unter Umständen strafbar. Es kann sich aber auch nur um eine Ordnungswidrigkeit handeln. Maßgeblich ist, ob die Fahrt konkrete Gefahren birgt, ob Ausfallerscheinungen auftreten oder ob andere Personen gefährdet werden. Letztere Fälle sind eindeutig strafbar und haben für die Fahrer teils erhebliche Folgen.
Fahren mit Ausfallerscheinungen (§ 316 StGB)
Sobald jemand unter Cannabiseinfluss ein Fahrzeug führt und dabei Ausfallerscheinungen zeigt, wie beispielsweise Schlangenlinien, verlangsamte Reaktionen oder Verwirrtheit, liegt keine Ordnungswidrigkeit mehr vor, sondern eine Straftat nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).

Neben der typischen Strafandrohung für eine Verkehrsstraftat (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, je nach Schwere und Umständen der Tat) wird bei einem Vergehen gegen § 316 StGB auch die Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB angeordnet sowie eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten verhängt. Außerdem werden drei Punkte im Fahreignungsregister erfasst.
In Fällen von § 316 StGB prüfen die Gerichte genau, ob konkrete Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit durch Cannabis vorlagen. Der Nachweis erfolgt oft durch Zeugenaussagen, Unfallprotokolle oder Dashcam-Aufnahmen.
Fahren unter Cannabis mit konkreter Gefährdung (§ 315c StGB)
Ein besonders schwerwiegender Fall liegt vor, wenn der Fahrer unter Einfluss von Cannabis andere gefährdet. Dies ist etwa durch riskantes Fahrverhalten, beinahe verursachte Unfälle oder gefährliche Überholmanöver möglich. In diesen Fällen kann nach § 315c StGB eine Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegen. Auch hier hängt die Strafe von der Schwere und den Umständen der Tat ab (Strafrahmen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren). Bei einer Straftat nach § 315c StGB kann das Gericht zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist, drei Punkte in Flensburg sowie eine MPU verhängen.
Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder bedeutende Sachwerte Dritter. Es geht also nicht nur um ein potenzielles Risiko, sondern um eine konkrete Gefährdung. Auch hier sind Zeugenaussagen, Unfalldokumentation oder Videoaufnahmen für den Nachweis zentral.
Regelmäßiger Konsum ohne Bezug zum Fahren
Der regelmäßige Konsum oder Missbrauch von Cannabis ist nicht strafbar, kann aber verwaltungsrechtlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. In diesen Fällen greifen die Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung, insbesondere § 14 FeV. Typische Folgen können die Anordnung einer MPU und die verwaltungsrechtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen fehlender Eignung sein.
Diese Fälle haben keine strafrechtliche Relevanz, sind für Betroffene aber trotzdem hochbrisant, da die Fahrerlaubnis auch ohne Straftat oder Ordnungswidrigkeit verloren gehen kann.
Strafbar wird es erst bei Gefahr oder Ausfall.
Cannabis und Autofahren sind nicht per se strafbar, aber riskant. Wer nach dem Konsum ohne Ausfallerscheinungen fährt und den Grenzwert überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das Verhalten wird jedoch strafbar, wenn Fahrfehler, Ausfallerscheinungen oder konkrete Gefährdungen hinzukommen.
Auch ohne Strafbarkeit drohen massive Konsequenzen wie Punkte in Flensburg, Fahrverbot, MPU oder Entzug der Fahrerlaubnis. Deshalb sollten Sie, wenn Sie Cannabis konsumiert haben, konsequent das Auto stehen lassen. Sollte es dennoch zu einer Verkehrskontrolle kommen oder Ihnen ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden, sollten Sie im Ernstfall rechtzeitig anwaltliche Hilfe suchen und gegenüber Behörden oder der Polizei konsequent schweigen.
Wann droht der Führerscheinentzug?
Viele Cannabiskonsumenten gehen davon aus, dass sie ihren Führerschein nur dann verlieren, wenn sie berauscht Auto fahren oder einen Unfall verursachen. Tatsächlich greift das Fahrerlaubnisrecht jedoch deutlich früher und weitreichender ein. Der Gesetzgeber verlangt nämlich von jedem Inhaber einer Fahrerlaubnis eine persönliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, den Konsum nicht zuverlässig vom Straßenverkehr trennt oder bereits unter der Wirkung von THC auffällig geworden ist, muss mit gravierenden Konsequenzen rechnen. Dabei kann der Führerschein auch entzogen werden, wenn gar kein Strafverfahren anhängig ist.
Regelmäßiger Konsum kann zum Führerscheinverlust auch ohne Fahren führen
Zunächst ist entscheidend, ob es sich um gelegentlichen oder regelmäßigen Cannabiskonsum handelt. Bei einem einmaligen oder sehr seltenen Konsum ohne Verbindung zum Straßenverkehr kann im Einzelfall noch eine günstige Bewertung durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen. Anders sieht es aus, wenn bereits mehrfach konsumiert wurde oder der Betroffene angibt, regelmäßig Cannabis zu konsumieren.
In solchen Fällen gehen die Behörden davon aus, dass die Fähigkeit zur sicheren Verkehrsteilnahme dauerhaft eingeschränkt ist. Der Entzug der Fahrerlaubnis kann dann erfolgen, auch wenn die Person gar nicht beim Fahren unter Drogeneinfluss erwischt wurde. Allein der regelmäßige Konsum kann ausreichen, um die Fahreignung zu verneinen.
Trennungsgebot: Wer konsumiert, darf nicht fahren.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die sogenannte Trennung von Konsum und Fahren. Dies bedeutet, dass zwischen der Einnahme von Cannabis und dem Führen eines Fahrzeugs ein ausreichend großer zeitlicher Abstand liegen muss, sodass keine Wirkung mehr vorliegt. Wer unmittelbar nach dem Konsum Auto fährt oder innerhalb eines Zeitraums, in dem der THC-Spiegel noch hoch ist, riskiert, den Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter aktiven THC im Blutserum zu überschreiten. Ohne äußere Ausfallerscheinungen liegt dann eine Ordnungswidrigkeit vor (siehe oben).

Wird diese Trennung nicht eingehalten oder ist der Konsum so regelmäßig, dass der THC-Spiegel dauerhaft erhöht ist, droht die Fahrerlaubnisbehörde mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Unter Umständen kann die Entziehung der Fahrerlaubnis mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden sein.
Fahrerlaubnisentzug im Strafverfahren
Neben der Ordnungswidrigkeit wegen eines bloßen Überschreitens des Grenzwerts kann auch ein Strafverfahren drohen, wenn beispielsweise eine Gefährdung des Verkehrs vorliegt oder die Fahreignung beeinträchtigt ist. Wird man dann tatsächlich in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 315c StGB oder § 316 StGB verurteilt, drohen neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch die Entziehung der Fahrerlaubnis durch das Strafgericht sowie eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis.
Verwaltungsrechtliche Maßnahmen: MPU und Entzug ohne Straftat
Parallel zum Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren kann die Fahrerlaubnisbehörde ein Fahreignungsverfahren einleiten. Dies geschieht auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung und verfolgt ein eigenes Ziel: die Überprüfung, ob die betroffene Person weiterhin geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen.
Die Behörde kann dabei sowohl auf medizinische Gutachten als auch auf psychologische Bewertungen zurückgreifen. Häufig wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet, um die Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Fahren oder den generellen Umgang mit dem Betäubungsmittel zu überprüfen.
Wird diese Untersuchung nicht bestanden oder nicht fristgerecht eingereicht, kann die Fahrerlaubnis auch ohne strafrechtliche Verurteilung entzogen werden.
Wie kann eine frühzeitige Beratung vor den langfristigen Folgen von Cannabis am Steuer schützen?
Der Verlust der Fahrerlaubnis bedeutet für viele Menschen eine massive Einschränkung im Alltag und kann existenzielle Folgen im Berufsleben haben. Gerade deshalb ist es wichtig, sich nicht auf Halbwissen, Internetforen oder Rechtsirrtümer zu verlassen, sondern qualifizierten juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen. Wer rechtzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch nimmt, kann oft verhindern, dass ein einmaliger Vorfall zu langwierigen Verfahren, kostspieligen Maßnahmen oder sogar einem dauerhaften Führerscheinverlust führt.
Irrtümer können fatale Folgen haben.
Viele Betroffene gehen beispielsweise davon aus, dass der Konsum von Cannabis im Straßenverkehr rechtlich nur dann relevant ist, wenn sie unter offensichtlichem Rausch gefahren sind. Diese Annahme ist jedoch gefährlich und falsch. Im Fahrerlaubnisrecht gilt nämlich nicht der Grundsatz „Keine Strafe ohne Schuld“, sondern das Prinzip der Gefahrenabwehr. Auch wer sich nüchtern fühlt, keine Fahrfehler macht und nicht auffällig fährt, kann durch einen positiven THC-Nachweis massive Probleme bekommen.
Ein weiterer Irrtum besteht darin, zu glauben, dass der gelegentliche Konsum von Cannabis keine Konsequenzen habe, solange kein Unfall passiert. Tatsächlich kann bereits ein einzelner Verstoß gegen das Trennungsgebot oder eine Überschreitung des THC-Grenzwerts von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung oder gar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen – insbesondere, wenn Ausfallerscheinungen oder eine konkrete Gefährdung des Straßenverkehrs hinzukommen.
Schweigen Sie gegenüber Behörden und der Polizei!

Besonders problematisch sind unüberlegte Aussagen gegenüber der Polizei. Aussagen wie „Ich konsumiere nur gelegentlich“ oder „Ich hatte gestern Abend etwas geraucht“ werden nicht selten als Beleg für mangelnde Trennungsfähigkeit oder regelmäßigen Konsum gewertet.
Wer sich in einer Kontrolle oder im Anhörungsverfahren zu schnell äußert, ohne die Konsequenzen zu kennen, verschlechtert seine rechtliche Position oft erheblich.
Daher der dringende Rat: Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und sprechen Sie erst mit einem auf dieses Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt!
Anwaltliche Hilfe bei Cannabis und Führerschein ist entscheidend!
Ein im Verkehrsrecht erfahrener Anwalt kann nicht nur die Rechtmäßigkeit der behördlichen Maßnahmen prüfen, sondern sorgt auch dafür, dass die Kommunikation mit Polizei und Behörden rechtlich fundiert erfolgt. Oft geht es darum, Aussagen richtig einzuordnen, Fristen einzuhalten, Gutachten sachlich zu hinterfragen oder die Notwendigkeit einer MPU abzuwenden.
Auch eine Akteneinsicht durch den Anwalt kann wichtige Hinweise darauf geben, ob das Einschreiten der Führerscheinstelle überhaupt gerechtfertigt war. Zudem können in vielen Fällen alternative Vorgehensweisen entwickelt werden, die Ihnen im Alleingang nicht bekannt sein können. Ohne rechtliche Begleitung bleiben diese Möglichkeiten ungenutzt.
In Bußgeldverfahren, bei medizinisch-psychologischen Fragestellungen oder im Umgang mit der Führerscheinstelle schafft eine kompetente anwaltliche Vertretung Klarheit, Struktur und eine realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten.
Rechtsanwalt Christian Dannhauer ist in den Bereichen Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisiert
Rechtsanwalt Christian Dannhauer steht Ihnen hierbei kompetent zur Seite. Als erfahrener Rechtsanwalt mit Spezialisierung im Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht berät und vertritt er Mandanten bundesweit in allen Fragen rund um den Führerschein und den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Er setzt sich im Bußgeldverfahren, bei strafrechtlichen Ermittlungen oder im Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde mit Engagement und Sachkenntnis für Ihre Rechte ein.
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf und lassen Sie sich individuell und kompetent beraten, bevor ein Vorfall eskaliert. Eine rechtzeitige anwaltliche Begleitung kann entscheidend dazu beitragen, Ihre Fahrerlaubnis zu sichern und unnötige Belastungen zu vermeiden.
Fazit
- Cannabis-Legalisierung schützt nicht im Straßenverkehr: Auch nach der Legalisierung von Cannabis bleibt das Fahren unter THC-Einfluss riskant. Die strafrechtliche Entkriminalisierung hat keinen Einfluss auf das Fahrerlaubnisrecht. Die Führerscheinstellen bewerten die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs unabhängig vom strafrechtlichen Status des Konsums.
- THC-Grenzwert liegt bei 3,5 ng/ml und wird schnell überschritten: Seit 2024 gilt ein neuer THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a Abs. 1a StGB). Dieser kann bereits nach einmaligem Konsum überschritten werden. Da die individuelle Abbaugeschwindigkeit kaum berechenbar ist, ist eine sichere Einschätzung ohne Bluttest nicht möglich.
- Auch ohne Rausch oder Unfall drohen Bußgelder und eine MPU: Wer den Grenzwert überschreitet, handelt ordnungswidrig, wenn keine Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen vorliegen. Es drohen ein Bußgeld in Höhe von 500 €, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wiederholungen und auffälliges Verhalten führen zu höheren Strafen bzw. ernsteren Konsequenzen.
- Strafbar wird es bei Fahrfehlern oder Gefährdung Dritter: Treten Ausfallerscheinungen auf oder werden andere gefährdet, kann aus der Ordnungswidrigkeit schnell eine Straftat werden (§§ 316, 315c StGB). In diesem Fall drohen Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Sperrfrist.
- Schweigen ist der beste Schutz, anwaltlicher Beistand ist entscheidend: Unüberlegte Aussagen können fatale Folgen haben. Machen Sie gegenüber der Polizei oder Behörden keine Angaben, egal zum Zeitpunkt oder zu Ihrem Konsum. Nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht und lassen Sie sich frühzeitig von einem spezialisierten Anwalt wie Christian Dannhauer beraten.