Schweigerecht im Strafverfahren – Was Beschuldigte & Zeugen wissen müssen
Was versteht man unter Schweigerecht? Das Schweigerecht ist ein gesetzlich verankertes Recht, das es einer Person erlaubt, sich zu bestimmten Fragen oder Sachverhalten nicht zu äußern. Es dient dem Schutz vor Selbstbelastung und ist ein grundlegendes Prinzip im deutschen Strafrecht. Der Grundsatz lautet: „Niemand ist verpflichtet, sich selbst anzuklagen“ (Lateinisch: „Nemo tenetur se ipsum accusare“). Aussageverweigerungsrecht für Beschuldigte (§ 136 StPO) Das Aussageverweigerungsrecht gilt für Beschuldigte in einem Strafverfahren. Sie dürfen zur Sache schweigen, ohne dass ihnen daraus rechtliche Nachteile entstehen (§ 136 StPO). Auch bestimmte Zeugengruppen, die sich mit einer Aussage selbst belasten würden, dürfen schweigen (§ 55 StPO) – in diesen Fällen gilt das sog. Auskunftsverweigerungsrecht. Zeugnisverweigerungsrecht