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Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
- ein Alltagsdelikt

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I. Einleitung

Tagtäglich kommt es auf deutschen Straßen zu fahrlässigen Körperverletzungen. Leidtragende sind nicht selten Radfahrende, wie in der Ausgabe der RadCity (2. 2022, adfc) beispielhaft von einem solchen Fall berichtet wurde.

Was eine fahrlässige Körperverletzung rechtlich bedeutet und wie man sich idealerweise verhalten  sollte, betrachten wir in diesem Rechtstipp.

Dabei darf man selbstverständlich nicht unberücksichtigt lassen, dass man sich als betroffene Person in einer Ausnahmesituation befindet. Es ist also völlig nachvollziehbar, wenn Sie selbst in der Situation nicht wie ein Roboter Leitfäden abarbeiten, besonders wenn man schwerer verletzt ist. Um so wichtiger sind ein paar grundlegende Tipps und Hilfestellungen für die Situation vor Ort und danach.

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II. Was versteht man unter fahrlässiger Körperverletzung?

Die Juristen verstehen unter Fahrlässigkeit so viel wie das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Dadurch soll für einzelne Situationen ein besonderer Maßstab an das menschliche Verhalten gestellt werden. Welche Situationen das sind und was genau von einem erwartet wird, ist dabei grundsätzlich einzelfallabhängig.

 

Das Strafgesetzbuch stellt fahrlässiges Verhalten auch nur in besonderen Einzelsituationen oder bei erheblichen Folgen unter Strafe (vgl. §15 StGB). Die fahrlässige Körperverletzung (geregelt in §229 StGB) stellt eine solche Ausnahme dar. Danach wird bestraft, wer durch Fahrlässigkeit (also den konkreten Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht) eine Körperverletzung bei einer anderen Person verursacht.

Konkret muss also die Folge oder der Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht nicht gewollt oder gewünscht sein, es geht einzig um die Frage, ob man eine Pflichtverletzung begangen hat. Einen abschließenden Katalog gibt es dafür nicht. Letztlich stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob das Verhalten einer Person einen strafwürdigen Verstoß darstellt. Auf den Straßenverkehr gemünzt kann dies ein Abstands- oder Geschwindigkeitsverstoß sein, aber bspw. auch falsches Überholen oder das fehlende Sichern von Ladung.

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III. Möglichkeiten für Betroffene

Dabei ist zunächst zwischen den Rechtsgebieten Strafrecht und Zivilrecht zu differenzieren.

Im strafrechtlichen Bereich kann man den Vorgang zur Anzeige bringen, indem man bspw. die Polizei davon unterrichtet. Diese nimmt dann die Ermittlungen auf und prüft die Strafbarkeit der beteiligten Personen. Das Ergebnis der Ermittlungen wird dann der Staatsanwaltschaft zugeleitet, welche die Entscheidung trifft, wie es in der Sache weiter geht. Der Entscheidungsrahmen liegt dabei von einer Einstellung (mit oder ohne Auflagen), über einen Strafbefehl bis hin zu einer Anklage bei Gericht. Dabei soll stets die konkrete Tat Berücksichtigung finden.

Bei dem Delikt ist jedoch noch eine Besonderheit zu berücksichtigen: Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Antragsdelikt.

Antragsdelikte gehörten meist zur Kategorie von alltäglich vorkommenden Delikten mit geringer Schwere. Zur Vermeidung, dass die Staatsanwaltschaft derartige Delikte von Amts wegen verfolgen muss, bedarf es bei diesen Delikten eines Strafantrags der betroffenen (verletzten) Person. Hierfür hat man grundsätzlich drei Monate ab Kenntnis der Tat Zeit (§77b StGB). Stellt man keinen solchen Antrag wird die Tat mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingestellt und man wird auf den Privatklageweg verwiesen.

 

Bei der fahrlässigen Körperverletzung gibt es für die Staatsanwaltschaft noch die Möglichkeit wegen des besonderen öffentlichen Interesses einzuschreiten, da es sich bei der Tat um ein sogenanntes relatives Antragsdelikt handelt, es also für besondere Fälle der Staatsanwaltschaft noch die Möglichkeit verschafft, auch ohne Strafantrag tätig werden zu dürfen (§230 StGB). Nach den Richtlinien der Strafverfolgungsbehörden müssen dazu verschiedene Faktoren vorliegen, (vgl. Nr. 234 RiStBV) welche im Bereich des Straßenverkehrs noch präzisiert werden (vgl. Nr. 243 RiStBV). Für fahrlässige Körperverletzungen im Straßenverkehr wird das öffentliche Interesse nicht grundsätzlich angenommen. Vielmehr braucht es beispielsweise das hinzutreten erheblicher Verletzungen, einen äußerst pflichtwidrigen Verkehrsverstoß oder bspw. einen durch Alkohol oder Drogen berauschten Täter. Auch frühere Auffälligkeiten können zu einem öffentliches Interesse führen. Ein erhebliches Mitverschulden des Verletzten hingegen kann das öffentliche Interesse auch entfallen lassen.

 

Sollte es zu einer Anklage kommen, so kann das Gericht der verletzten Person Schmerzensgeld zusprechen. Zudem kann im Strafprozess bei der fahrlässigen Körperverletzung unter bestimmten Auflagen die Nebenklage zugelassen werden (die Hürden sind jedoch zumeist höher als bei anderen Taten vgl. §395 Abs. 3 StPO). Dies ermöglicht auch das Stellen eigener Fragen und Anträge im Rahmen des Verfahrens.

 

Auch im Rahmen einer Einstellung unter Auflagen kann es zu einer Zahlung an die verletzte Person kommen. Bei leichten Verletzungen wird die verletzte Person zumeist auf den Privatklageweg verwiesen. Bei einem solchen Verfahren tritt man im Prinzip als Staatsanwaltschaft auf, muss also eine entsprechende Anklage bei Gericht einreichen (vgl. §374 StPO). Die Erfolgsaussichten einer Verurteilung im Rahmen einer Privatklage liegen jedoch in einem äußert niedrigen Prozentbereich.

 

Beachte: Eine Einstellung im Strafverfahren schließt aber keinesfalls zivilrechtliche Ansprüche aus!

 

Wie eingangs erläutert ist zwischen den Rechtsgebieten zu trennen. Wenngleich es gewisse Überschneidungen gibt, so bestehen die zivilrechtlichen Ansprüche unabhängig vom staatlichen Strafanspruch.

 

Sofern das Strafverfahren aufgenommen wird, besteht auch die Möglichkeit im Rahmen des Strafverfahrens zivilrechtliche Ansprüche (sogenanntes Adhäsionsverfahren) geltend zu machen (§403 StPO).

Sollte die Tat hingegen nicht weiter verfolgt werden, so besteht dennoch die Möglichkeit zivilrechtlich Ansprüche gegen die Person zu stellen, welche für den Eintritt des Schadens verantwortlich ist.

Im zivilrechtlichen Bereich können Sie gegenüber der verursachenden Person bzw. deren Versicherung Ansprüche geltend machen. Neben den Schadenersatzansprüchen wegen beschädigter Gegenstände (Fahrrad, Helm, Kleidung, Handy etc.) kann im speziellen auch Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen geltend gemacht werden.

Dabei ist zu beachten, dass bspw. bei Kollisionen mit PKW die Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich vorrangig in Anspruch zu nehmen ist.

Sollte es außergerichtlich nur teilweise zu einer Regulierung kommen, so besteht die Möglichkeit die Ansprüche vor einen Zivilgericht einzuklagen.

 

IV. Was sollte man beachten?

Damit Ihre Chancen in den möglichen Verfahren bestmöglich stehen, sollte man vor Ort und auch danach einige grundlegende Punkte berücksichtigen.

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1. Vor Ort

  • Unfallstelle absichern - Sichern Sie die Unfallstelle ab und bleiben wenn möglich in Unfallendstellung (zur Beweissicherung). Lassen Sie als Radfahrer bspw. Ihr Rad für ein Foto liegen oder markieren die Unfallstelle.

  • Erste Hilfe und Krankenwagen - Sollten Sie oder Dritte ernsthafter verletzt sein, bestehen Sie darauf, dass ein Krankenwagen gerufen wird und sorgen Sie für Erste-Hilfe. Oftmals steht man noch unter dem Eindruck des Geschehens und der Körper ist voller Adrenalin. In derartigen Situationen spürt man bestimmte Verletzungen noch gar nicht in vollem Maße.

  • Polizei - Rufen Sie die Polizei an. Bei erlittenen Personenschäden sollen diese auch weiterhin Unfälle aufnehmen.

  • Daten notieren- Sollte es Ihnen möglich sein, notieren Sie bei PKWs immer das Kennzeichen von Unfallgegnern. Auf diesem Weg kann die Versicherung herausgefunden werden. Bei anderen Beteiligten fotografieren Sie idealerweise den Personalausweis.

  • Zeugen Kontaktdaten - Notieren Sie wenn möglich unbeteiligte Zeugen mit Namen und Telefonnummer um hinterher die notwendigen Beweismittel beibringen zu können. Nicht selten ändern sich die Schilderungen/Wahrnehmungen.

  • Fotos - Fotografieren Sie wenn möglich die Unfallstelle mit der Endstellung der Fahrzeuge oder lassen dies von der Polizei vornehmen.

  • Schweigen - Lassen Sie sich keine Schuldanerkenntnisse oder eine Unfallabwicklung der Gegenseite aufs Auge drücken. Dies vermindert Ihre Chance auf die Ihnen zustehenden Ansprüche erheblich.

 

2. Unmittelbar danach

  • Ärztliche Dokumentation - Lassen Sie am besten sämtliche Verletzungen ärztlich dokumentieren. Nur hierdurch kann gewährleistet werden, dass Verletzungen und daraus folgende Einschränkungen auch dem Geschehen zugeordnet werden. Dokumentieren Sie die Verletzungen auch selbst mit Fotos.

  • Sachschaden - Wenngleich die Gesundheit zweifelsfrei vorgeht, sollten Sie auch Sachschäden spätestens jetzt dokumentieren. Ganz gleich ob es das kaputte Fahrrad, eine Hose oder das Mobiltelefon ist. Für bei der Kollision beschädigte Gegenstände stehen Ihnen grundsätzlich Schadenersatzansprüche zu.

  • Rechtliche Hilfe - Idealerweise nehmen Sie möglichst zeitnah nach dem Vorfall Kontakt zu einem auf derartige Fälle spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin auf. Durch die aufgezeigten vielfältigen Möglichkeiten und Fallstricke vergrößern Sie die Chancen die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen. Die anwaltliche Unterstützung sorgt zudem dafür, dass Sie sich die Arbeit mit der Abwicklung nahezu vollständig sparen können. Man wird Sie ausführlich beraten und Ihre Ansprüche bei der Gegenseite geltend machen. Gleichzeitig weist man Sie auf alle Ihnen zustehenden Möglichkeiten und Anspruchsgrundlagen hin. Sie sparen sich wertvolle Zeit, viel Ärger und können sich ganz auf die Genesung konzentrieren.

 

Achtung: Die Anwaltskosten sind Teil des Ihnen zustehenden Schadenersatzanspruchs. Sie haben das Recht bei jedem Verkehrsunfall einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Die dafür anfallenden Kosten müssen bei unverschuldeten Verkehrsunfällen vollständig von der Gegenseite übernommen werden.

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Bei Unfällen zwischen PKWs und Radfahrenden ist es zudem selten, dass die vollständige Haftung bei den Radfahrenden gesehen wird. Außerdem haben Sie im Notfall als Mitglied über den ADFC eine passende Rechtsschutzversicherung die eventuelle Kostenrisiken abdecken würde.

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  • Dokumentation Verlauf - Am besten dokumentieren Sie auch den Heilungsverlauf und die Einschränkungen im Haushalt. Auf diesem Weg lässt sich prüfen, ob Sie neben dem Schmerzensgeld auch Anspruch auf einen Haushaltsführungsschaden haben. Hierunter versteht man einen Schadenersatzanspruch wegen fehlender Möglichkeiten Hausarbeit verrichten zu können. Auch wenn Ihnen dieser nicht zusteht, erhöhen Sie die Möglichkeit auf angemessene Zahlungen beim Schmerzensgeld.

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V. Fazit

Fahrlässige Körperverletzung kann uns (insbesondere im Straßenverkehr) schnell treffen, als Opfer - aber auch als Täter. Beide Konstellationen bieten eine Menge Problemstellungen, weshalb der Mitgliederservice des ADFC äußerst hilfreich ist. Auf diesem Weg können Sie sich als betroffene Person vom ersten Tag an mit Rat und Tat unterstützen lassen und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, zu Ihrem Recht zu kommen, spürbar. Gleichzeitig sparen Sie sich viel Arbeit und Nerven bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen. Rechtlicher Beistand ist auch äußerst empfehlenswert um „Waffengleichheit“ herzustellen.

Wir unterstützen Sie jederzeit gerne, sollten hierzu oder zu anderen rechtlichen Problemstellungen Fragen auftauchen.

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Den Artikel der RadCity finden Sie hier.

Ihr Christian Dannhauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Wir beraten Sie gerne zu diesem, wie auch zu anderen Themen aus dem Bereich des Fahrerlaubnisrechts.

Kontaktieren Sie uns jederzeit, wir nehmen Ihre Anfragen gerne auf und melden uns schnellstmöglich zurück.

Weitere Tipps zu diesem oder anderen Rechtsgebieten finden Sie in der Übersicht.

 

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Bitte beachten Sie, dass die Rechtstipps keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzen. Wir weisen ausdrücklich auch darauf hin, dass es grundsätzlich auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt. Die Rechtstipps dienen dabei für Sie einer ersten kostenfreie Orientierung. Wir empfehlen daher bei vergleichbaren Sachverhalten von einer Erstberatung Gebrauch zu machen.  Hierfür steht die Rechtsanwaltskanzlei Dannhauer jederzeit für Sie zur Verfügung.

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