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Beleidigung

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Die Beleidigung (§ 185 StGB) schützt die persönliche Ehre vor Angriffen auf die Würde oder das Ansehen einer Person. Sie kann durch Worte, Gesten oder Handlungen erfolgen. Auch in sozialen Medien gelten Äußerungen als öffentlich und können strafrechtlich verfolgt werden.

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