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Beamtenbeleidigung

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Eine Beamtenbeleidigung liegt vor, wenn Amtsträgerinnen oder Amtsträger im Dienst verbal oder nonverbal herabgesetzt werden. Sie wird rechtlich wie jede andere Beleidigung nach § 185 StGB behandelt, kann aber als besonders schwerwiegend eingestuft werden. Wichtig ist stets der konkrete Kontext der Äußerung.

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