Mord (§ 211 StGB) und Totschlag (§ 212 StGB) gehören zu den schwersten Delikten gegen das Leben. In beiden Fällen wird ein Mensch getötet. Der Unterschied – weshalb Mord noch schwerer bestraft wird – liegt in zusätzlich dazu tretenden Merkmalen (z.B. Heimtücke).
Synonyme:
Totschlag