Jetzt anrufen und persönlichen

Jugendstrafrecht

« Zurück zum Glossar

Das Jugendstrafrecht gilt für junge Menschen die bei Tatbegehung zwischen 14 und 18 Jahren alt waren. In bestimmten Fällen kann es bis zum 21. Geburtstag gelten. Es zielt weniger auf Strafe als auf Erziehung und Wiedereingliederung ab. Maßnahmen reichen von Erziehungsauflagen bis hin zu Jugendarrest oder Jugendstrafe.

« Zurück zum Glossar