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Hausdurchsuchung

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Eine Hausdurchsuchung (§§ 102, 103 StPO) erfolgt, wenn Ermittlungsbehörden Beweismittel suchen. Sie muss in der Regel richterlich angeordnet sein. Betroffene haben u.a. das Recht, dabei anwesend zu sein und rechtlichen Beistand zu kontaktieren.

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