Beim Warenbetrug wird Ware bestellt oder verkauft, ohne die vertraglich geschuldete Gegenleistung zu erbringen. Häufig tritt er im Onlinehandel auf. Betroffene sollten rasch Anzeige erstatten, um Beweise zu sichern. Es handelt sich rechtlich meist um einen Betrug nach §263 StGB.
« Zurück zum Glossar