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Waffenhandel

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Der unerlaubte Waffenhandel umfasst An- und Verkauf, Herstellung oder Vermittlung von Schusswaffen ohne entsprechende Erlaubnis. Grundlage ist das Waffengesetz (WaffG). Strafschärfend wirken gewerbsmäßiges Handeln oder das Inverkehrbringen verbotener Waffen.

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