Ein Verstoß gegen den Tierschutz (§ 17 TierSchG) liegt vor, wenn Tieren ohne vernünftigen Grund Leid, Schmerz oder Schaden zugefügt wird. Das Gesetz schützt Tiere als Mitgeschöpfe. Verstöße können Freiheits- oder Geldstrafen nach sich ziehen.
Synonyme:
Tierschutzverstoß