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Verstoß gegen den Tierschutz

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Ein Verstoß gegen den Tierschutz (§ 17 TierSchG) liegt vor, wenn Tieren ohne vernünftigen Grund Leid, Schmerz oder Schaden zugefügt wird. Das Gesetz schützt Tiere als Mitgeschöpfe. Verstöße können Freiheits- oder Geldstrafen nach sich ziehen.

Synonyme:
Tierschutzverstoß
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