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Verkehrsstrafrecht

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Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr, etwa Trunkenheitsfahrten, Verkehrsgefährdungen oder Unfallflucht. Ziel ist der Schutz der öffentlichen Sicherheit. Es unterscheidet sich vom Ordnungswidrigkeitenrecht durch die Schwere der Tat.

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