Eine Kindesentführung oder -entziehung (§§ 235, 236 StGB) liegt vor, wenn ein Kind widerrechtlich von einer sorgeberechtigten Person oder aus deren Obhut entfernt wird. Auch der längerfristige Entzug gilt als strafbar. Ziel ist der Schutz familiärer Bindungen.
Synonyme:
Kindesentziehung