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Diebstahl

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Beim Diebstahl (§ 242 StGB) nimmt jemand einer anderen Person eine bewegliche Sache weg, um sie sich oder Dritten zuzueignen. Entscheidend ist der Wille zur dauerhaften Enteignung. Je nach Wert und Umstand drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.

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