Die Blutprobe (§ 81a StPO) dient der Feststellung von Blutalkohol oder anderer berauschender Stoffe im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie wird häufig bei Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt angeordnet. Die Auswertung ist entscheidend für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit oder Schuldfähigkeit.
Synonyme:
Blutprobe