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Blutalkohol

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Die Blutprobe (§ 81a StPO) dient der Feststellung von Blutalkohol oder anderer berauschender Stoffe im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Sie wird häufig bei Verdacht auf eine Trunkenheitsfahrt angeordnet. Die Auswertung ist entscheidend für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit oder Schuldfähigkeit.

Synonyme:
Blutprobe
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