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Aussagedelikte

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Aussagedelikte (§§ 153 – 163 StGB) umfassen Straftaten wie falsche Aussage, Meineid oder falsche Verdächtigung. Sie schützen die Wahrheitsfindung in Gerichtsverfahren. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Synonyme:
Aussagedelikt
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