Aussagedelikte (§§ 153 – 163 StGB) umfassen Straftaten wie falsche Aussage, Meineid oder falsche Verdächtigung. Sie schützen die Wahrheitsfindung in Gerichtsverfahren. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.
Synonyme:
Aussagedelikt