Das Adhäsionsverfahren (§ 403 StPO) ermöglicht es, einfach gelagerte zivilrechtliche Ansprüche – etwa auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld – direkt im Strafverfahren geltend zu machen. So müssen Geschädigte nicht zusätzlich ein Zivilverfahren anstrengen. Ziel ist eine einheitliche und schnelle Entscheidung über Tat und Schadensfolgen.
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