Wer andere Verkehrsteilnehmende durch grob verkehrswidriges oder rücksichtsloses Verhalten gefährdet, begeht eine Straftat nach § 315c StGB. Alkohol, überhöhte Geschwindigkeit oder falsches Überholen zählen zu typischen Ursachen. Eine Verurteilung führt im Regelfall zu einem Entzug der Fahrerlaubnis.
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