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Opfer einer Körperverletzung? Was Sie jetzt wissen sollten!

Wenn man Opfer einer Körperverletzung wird, kann dies nicht nur körperlich und emotional sehr belastend sein, sondern auch zu rechtlichen Unsicherheiten führen. Es stellt sich oft die Fragen:

  • Welche Rechte habe ich als Opfer?
  • Wie gehe ich nach einer Körperverletzung richtig vor?
  • Welche Entschädigungen oder Ansprüche stehen mir zu?

Dieser Blogbeitrag gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und das richtige Vorgehen, wenn Sie Opfer einer Körperverletzung werden. Wir erläutern Schritt für Schritt, was Sie tun können und müssen, und liefern Ihnen praxisnahe Tipps.

Was ist Körperverletzung nach deutschem Recht?

Bevor wir uns mit den weiteren rechtlichen Aspekten befassen, ist es wichtig zu klären, was unter „Körperverletzung“ im rechtlichen Sinne verstanden wird.

Körperverletzung ist im deutschen Strafrecht im § 223 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Der Paragraph lautet:

„Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwischen der sogenannten „einfachen Körperverletzung“, der „gefährlichen Körperverletzung“ (§224 StGB, welche auf abstrakt gefährliche Art und Weise verübt worden ist) oder der „schweren Körperverletzung“ (§226 StGB, welche sehr schwere Folgen hat). Dabei ist die rechtliche Unterscheidung nicht nur für die Ermittlung einer möglichen Bestrafung eines Täters oder einer Täterin maßgeblich. Auch die Rechte der Tatopfer können danach variieren. Nicht zuletzt spielen die Art der Begehung und die eingetretenen Folgen auch konkret bei der Bemessung von Ansprüche eine Rolle. 

Was sind die rechtlichen Ansprüche eines Opfers von Körperverletzung?

Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung werden, stehen Ihnen mehrere rechtliche Ansprüche zu. Diese lassen sich grob in zwei Hauptbereiche unterteilen: strafrechtliche Möglichkeiten und zivilrechtliche Ansprüche.

1. Strafrechtliche Möglichkeiten

Körperverletzung ein Straftatbestand, der von der Staatsanwaltschaft verfolgt wird. Als Opfer einer Körperverletzung sind Sie grundsätzlich Zeuge oder Zeugin des Vorfalls, jedoch können Sie auch als „geschädigte Partei“ im Strafverfahren auftreten. Sie haben in der Regel das Recht, als Nebenkläger oder Nebenklägerin an dem Verfahren teilzunehmen. Auf diesem Wege können Sie aktiv in das Strafverfahren eingreifen. 

Im Rahmen des Strafverfahrens wird geprüft, ob und in welchem Umfang der Täter sich strafbar gemacht hat. Wird der Täter verurteilt, kann dies zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe führen. Das Strafverfahren ist unabhängig von einer möglichen zivilrechtlichen Entschädigung.

Die Nebenklage ermöglicht Ihnen eine stetige Anwesenheit, nicht nur bei der Zeugenaussage und im Zuschauerraum. Sie dürfen eine aktive Rolle einnehmen und sich auf die Seite der Staatsanwaltschaft setzen. Ebenfalls erhalten Sie das Recht Fragen und Anträge stellen zu dürfen. Auch stehen Ihnen eigene Rechtsmittel vor. Die Bandbreite der Möglichkeiten zeigt, dass es äußerst ratsam ist hier einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Dieser kann auch prüfen, ob er Ihnen eventuell beigeordnet wird, die Kosten also aus der Staatskasse zu tragen sind. 

Gleichzeitig kann er Ihr potentielles Strafbedürfnis verfolgen und vielfach auch Zahlungen von Schadenersatz durchsetzen. Zudem sind die Anwaltskosten von dem Täter oder der Täterin zu zahlen, sollten diese verurteilt werden. Auf diesem Weg kann man etwaig verauslagte Anwaltskosten zurück erhalten. Letztlich und ganz wichtig unterstützt Ihr Rechtsbeistand Sie bei der Zeugenaussage. Auf diesem Weg wird auch oftmals eine „Waffengleichheit“ zu vielfach anwaltlich vertretenen angeklagten Personen geschaffen. Zudem kann durch das Fragerecht Ihres Anwalts der Fokus auf die für Sie wichtigen Themen gelegt werden. 

2. Zivilrechtliche Ansprüche

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen für den Täter oder die Täterin haben Sie als Opfer von Körperverletzung zivilrechtliche Ansprüche. 

So kann Ihnen wegen der erlittenen Verletzungen ein Schmerzensgeld zustehen. Dies ist eine finanzielle Entschädigung für die erlittenen physischen und psychischen Schmerzen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzung und den Umständen des Vorfalls ab.

Darüber hinaus kann Ihnen weiterer Schadenersatz zustehen. Ein Opfer ist – soweit möglich – so zu stellen, als hätte es den Vorfall nicht gegeben (§249 Abs. 1 BGB). Im Ergebnis bedeutet dies, dass Ihnen die Kosten zu ersetzen sind, welche durch die Körperverletzung entstanden sind. Dies kann bspw. Arztkosten, Verdienstausfall, kaputte Gegenstände aber auch zukünftige Schäden umfassen.  

Diese rechtlichen Ansprüche können im Strafverfahren oder losgelöst davon geltend gemacht werden.

Was sollte ich als Opfer von Körperverletzung sofort tun?

Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung werden, sollten Sie sofort handeln, um Ihre Rechte zu wahren. Die wichtigsten Schritte sind:

Schritt 1: Sofortige ärztliche Behandlung

Auch wenn die Verletzungen zunächst nicht gravierend erscheinen, sollten Sie sofort in ärztliche Behandlung begeben. Dies ist nicht nur wichtig für Ihre Gesundheit, sondern auch für die spätere Beweissicherung im Verfahren. Der Arzt wird den Schaden dokumentieren und kann eine wichtige Rolle in der Beweiskette spielen.

Schritt 2: Anzeige bei der Polizei erstatten

Es ist wichtig, dass Sie den Vorfall der Polizei melden. Auch wenn es sich um eine kleinere Körperverletzung handelt, sollten Sie den Täter identifizieren lassen und den Vorfall dokumentieren. Eine Anzeige ist notwendig, um das Strafverfahren in Gang zu setzen und Ihre dortigen rechtlichen Ansprüche zu sichern.

Wichtiger Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, aber es ist grundsätzlich im Interesse des Opfers, dies zu tun. Ohne Kenntnis der Behörden wird kein Strafverfahren eröffnet.

Schritt 3: Beweise sichern

Falls möglich, sollten Sie Beweise für die Körperverletzung sichern. Dies können Zeugenaussagen, Fotos von der Verletzung oder Aufzeichnungen über den Vorfall sein. Zeugen können später vor Gericht sehr wertvoll sein.

Auch deshalb empfiehlt sich eine umgehende Anzeige bei der Polizei. Diese kann Beweismittel sichten und einen etwaigen Verlust verhindern (z.B. weil Kameraaufzeichnungen nur eine Zeitlang gespeichert werden). 

Schritt 4: Anwaltliche Beratung

Es ist ratsam, sich frühzeitig anwaltlich beraten zu lassen. Ein Rechtsanwalt kann Sie sowohl im strafrechtlichen Verfahren als auch im Zivilverfahren unterstützen. Insbesondere in Bezug auf Schmerzensgeld und Schadenersatzansprüche ist anwaltliche Hilfe sehr sinnvoll, um Ihre Rechte optimal durchzusetzen.

Welche Strafen drohen dem Täter bei Körperverletzung?

Die Strafe, die der Täter bei einer Körperverletzung zu erwarten hat, hängt von der Schwere des Vorfalls ab. Nach § 223 StGB wird die einfache Körperverletzung mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Handelt es sich jedoch um eine schwere Körperverletzung oder eine gefährliche Körperverletzung, drohen härtere Strafen.

Beispiele:

Einfache Körperverletzung (§ 223 StGB): Ein Täter schlägt dem Opfer eine Ohrfeige, sodass dieses eine Prellung erleidet. In diesem Fall könnte der Täter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB): Ein Täter schlägt das Opfer mit einem gefährlichen Gegenstand wie einem Baseballschläger. Hier droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB): Ein Täter fügt dem Opfer so schwere Verletzungen zu, dass das Opfer bleibende Schäden erleidet, z. B. den Verlust eines Körperteils. In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist nicht festgelegt und hängt von vielen Faktoren ab, darunter:

Art und Schwere der Verletzung: Je schwerer die Verletzung, desto höher fällt das Schmerzensgeld aus.

Dauer der Heilbehandlung: Wenn eine längere Heilungsdauer erforderlich ist, wird auch das Schmerzensgeld höher ausfallen.

Psychische Belastung: Bei psychischen Folgen, wie etwa posttraumatischen Belastungsstörungen, kann zusätzliches Schmerzensgeld verlangt werden.

Vor diesem Hintergrund ist es ratsam die oben aufgeführten Punkte zu beachten und sich umgehend Rechtsrat einzuholen. Wir unterstützen Sie dabei lückenlose Beweismittelketten aufzubauen. Hierdurch wird es einfacher Gerichte, Behörden oder Versicherungen von den gestellten Forderungen zu überzeugen. 

Fazit: Was können Sie tun, wenn Sie Opfer von Körperverletzung werden?

Wenn Sie Opfer einer Körperverletzung geworden sind, sollten Sie umgehend handeln:

1. Suchen Sie ärztliche Hilfe auf, um Ihre Verletzungen dokumentieren zu lassen.

2. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, um die strafrechtlichen Ermittlungen einzuleiten.

3. Sichern Sie Beweise und stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen und Zeugenaussagen festgehalten werden.

4. Lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, um Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, wie etwa Schadenersatz und Schmerzensgeld, durchzusetzen.

Die rechtlichen Ansprüche, die einem Opfer zustehen, sind vielfältig, und es ist wichtig, diese rechtzeitig und mit Unterstützung eines erfahrenen Rechtsanwalts durchzusetzen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie für das erlittene Unrecht entschädigt werden.

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