Täglich ereignen sich auf deutschen Straßen Unfälle, bei denen Personen verletzt werden. Insbesondere Radfahrende und Fußgänger sind häufig betroffen. Eine fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall liegt vor, wenn eine Person durch die Missachtung der erforderlichen Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr verletzt wird. Doch was bedeutet das genau? Welche rechtlichen Konsequenzen drohen, und welche Schritte sollten Betroffene einleiten?
Dabei darf nicht vernachlässigt werden, dass sich Unfallbeteiligte oft in einer emotionalen Ausnahmesituation befinden. Umso wichtiger sind grundlegende Tipps und Handlungsempfehlungen für die Situation vor Ort und die Zeit danach.

Achtung: Die Anwaltskosten sind Teil des Ihnen zustehenden Schadensersatzanspruchs. Sie haben das Recht, bei jedem Verkehrsunfall einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Die dafür anfallenden Kosten müssen bei unverschuldeten Verkehrsunfällen vollständig von der Gegenseite übernommen werden.
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Inhaltsangabe
Was ist eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall?
Eine fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 StGB geregelt. Sie liegt vor, wenn eine Person durch fahrlässiges Verhalten eine andere Person verletzt.
Unter Fahrlässigkeit verstehen Juristen die Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Dabei wird für bestimmte Situationen ein besonderer Maßstab an das menschliche Verhalten angelegt. Welche Situationen das sind und was genau erwartet wird, hängt grundsätzlich vom Einzelfall ab.
Beispiele für fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr:
- Missachtung der Vorfahrt (z. B. an Kreuzungen oder Zebrastreifen)
- Unterschreitung des Mindestabstands zu Radfahrenden oder Fußgängern
- Geschwindigkeitsüberschreitungen und unangepasste Fahrweise
- Unachtsames Türöffnen („Dooring-Unfälle“ mit Radfahrenden)
- Missachtung von Ampelzeichen oder anderen Verkehrsregeln
- Alkoholisierte oder unter Drogeneinfluss stehende Fahrer
- Unachtsames Rückwärtsfahren oder Spurwechsel ohne Schulterblick
In der Praxis wird das Verhalten nach dem Maßstab eines ordentlichen und gewissenhaften Verkehrsteilnehmers beurteilt. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung vorliegt, die zu einer körperlichen Schädigung geführt hat.
Das Strafgesetzbuch stellt fahrlässiges Verhalten auch nur in besonderen Einzelsituationen oder bei erheblichen Folgen unter Strafe (vgl. § 15 StGB). Die fahrlässige Körperverletzung (geregelt in § 229 StGB) stellt eine solche Ausnahme dar. Danach wird bestraft, wenn durch fahrlässiges Verhalten einer Person (also den konkreten Verstoß gegen eine Sorgfaltspflicht) eine Körperverletzung bei einer anderen Person verursacht wird – also bspw. ein Radfahrender der von dem Fahrer eines Autos angefahren wird, weil dieser nicht die notwendige Sorgfalt beachtet hat.
Strafrechtliche Konsequenzen der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall
Dabei ist zunächst zwischen den Rechtsgebieten Strafrecht und Zivilrecht zu differenzieren.
Anzeige und Strafverfahren
Eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall ist grundsätzlich ein Antragsdelikt (§ 230 StGB). Das bedeutet, dass das Opfer innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat einen Strafantrag stellen muss, damit die Staatsanwaltschaft tätig wird.
Ausnahme: Liegt ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor (z. B. bei schweren Verletzungen oder erheblichen Verkehrsverstoßen wie Trunkenheit am Steuer), kann die Staatsanwaltschaft auch ohne Antrag ermitteln.
Mögliche Konsequenzen für den Verursacher:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
- Führerscheinentzug oder Fahrverbot
- Eintrag im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg)
- Höhere Versicherungsbeiträge oder Regressforderungen durch die Kfz-Versicherung
Einstellung des Verfahrens
Das Verfahren kann unter bestimmten Bedingungen eingestellt werden:
- Einstellung ohne Auflagen (bei geringer Schuld und Einsicht des Beschuldigten)
- Einstellung mit Auflagen (z. B. Zahlung eines Geldbetrags an das Opfer)
- Privatklageweg (wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse annimmt)
Zivilrechtliche Ansprüche
Unabhängig vom Strafverfahren können Opfer zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Mögliche Ansprüche:
- Schmerzensgeld (abhängig von der Schwere der Verletzung)
- Ersatz von Sachschäden (z. B. Reparatur des Fahrrads, kaputte Kleidung oder Smartphone)
- Erstattung von Behandlungskosten (soweit nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt)
- Haushaltsführungsschaden (z. B. wenn eine Person wegen Verletzungen den Haushalt nicht führen kann)
Zuständig ist grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Eine außergerichtliche Einigung ist oft der einfachste Weg, um langwierige Prozesse zu vermeiden.
Verhalten nach einem Verkehrsunfall
Sofort vor Ort:
- Unfallstelle absichern – Sichern Sie die Unfallstelle ab und bleiben wenn möglich in Unfallendstellung (zur Beweissicherung). Lassen Sie als Radfahrer bspw. Ihr Rad für ein Foto liegen oder markieren die Unfallstelle.
- Erste Hilfe und Krankenwagen – Sollten Sie oder Dritte ernsthafter verletzt sein, bestehen Sie darauf, dass ein Krankenwagen gerufen wird und sorgen Sie für Erste-Hilfe. Oftmals erleidet man durch den Unfall einen Schock und steht häufig auch noch unter dem Eindruck des Geschehens. Der Körper ist in einem solchen Fall voller Adrenalin, so dass man bestimmte Verletzungen noch gar nicht in vollem Maße spürt oder erkennt.
- Polizei – Rufen Sie die Polizei. Bei erlittenen Personenschäden sollen diese auch weiterhin Unfälle aufnehmen.
- Daten notieren– Sollte es Ihnen möglich sein, notieren Sie bei PKWs immer das Kennzeichen von Unfallgegnern. Auf diesem Weg kann die Versicherung herausgefunden werden. Bei anderen Beteiligten fotografieren Sie idealerweise den Personalausweis.
- Kontaktdaten der Zeugen – Notieren Sie wenn möglich die Namen und Telefonnummer unbeteiligter Zeugen. So kann man nach dem Unfall die Daten der Zeugen als Beweismittel beibringen. Nicht selten ändern sich die Schilderungen/Wahrnehmungen zwischen dem Zeitpunkt des Unfallhergangs und einer späteren Verhandlung.
- Fotos – Fotografieren Sie wenn möglich die Unfallstelle mit der Endstellung der Fahrzeuge oder lassen dies von der Polizei vornehmen. Bringen Sie dabei aber weder sich noch andere, z.B. durch den fließenden Verkehr, in Gefahr!
- Schweigen – Lassen Sie sich keine Schuldanerkenntnisse oder eine Unfallabwicklung der Gegenseite aufs Auge drücken. Dies vermindert Ihre Chance auf die Ihnen zustehenden Ansprüche erheblich.
Direkt nach dem Unfall
- Ärztliche Dokumentation – Lassen Sie am besten sämtliche Verletzungen ärztlich dokumentieren. Nur hierdurch kann gewährleistet werden, dass Verletzungen und daraus folgende Einschränkungen auch dem Geschehen zugeordnet werden. Dokumentieren Sie die Verletzungen auch selbst mit Fotos.
- Sachschaden – Wenngleich die Gesundheit zweifelsfrei vorgeht, sollten Sie auch Sachschäden spätestens jetzt dokumentieren. Ganz gleich ob es das kaputte Fahrrad, ein kaputter Fahrradhelm, eine Hose oder das Mobiltelefon ist. Für bei der Kollision beschädigte Gegenstände stehen Ihnen grundsätzlich Schadensersatzansprüche zu.
- Rechtliche Hilfe – Idealerweise nehmen Sie möglichst zeitnah nach dem Vorfall Kontakt zu einem auf derartige Fälle spezialisierten Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin auf. Durch die aufgezeigten, vielfältigen Möglichkeiten und Fallstricke vergrößern Sie die Chancen, die Ihnen zustehenden Ansprüche durchzusetzen. Die anwaltliche Unterstützung sorgt zudem dafür, dass Sie sich den Aufwand mit der Abwicklung nahezu vollständig sparen können. Ein Rechtsanwalt wird Sie ausführlich beraten und Ihre Ansprüche bei der Gegenseite geltend machen. Gleichzeitig weist man Sie auf alle Ihnen zustehenden Möglichkeiten und Anspruchsgrundlagen hin. Sie sparen sich wertvolle Zeit, viel Ärger und können sich ganz auf die Genesung konzentrieren.

Achtung: Die Anwaltskosten sind Teil des Ihnen zustehenden Schadensersatzanspruchs. Sie haben das Recht, bei jedem Verkehrsunfall einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Die dafür anfallenden Kosten müssen bei unverschuldeten Verkehrsunfällen vollständig von der Gegenseite übernommen werden.
Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie Erstberatung und wir prüfen Ihren Fall individuell.
Bei Unfällen zwischen PKWs und Radfahrenden ist es zudem selten, dass die vollständige Haftung bei den Radfahrenden gesehen wird. Außerdem haben Sie im Notfall als Mitglied über den ADFC eine passende Rechtsschutzversicherung, die eventuelle Kostenrisiken abdecken würde.
Die Zeit nach dem Unfall
Heilungsverlauf und Einschränkungen dokumentieren – Am besten dokumentieren Sie den Heilungsverlauf und Ihre Einschränkungen im Haushalt oder bei der Arbeit. Auf diesem Weg lässt sich prüfen, ob Sie neben dem Schmerzensgeld auch Anspruch auf einen Haushaltsführungsschaden haben. Hierunter versteht man einen Schadensersatzanspruch wegen fehlender Möglichkeiten, Hausarbeit verrichten zu können.
Fazit
Eine fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall kann jeden treffen – sowohl als Opfer als auch als Verursacher. Neben strafrechtlichen Konsequenzen können erhebliche zivilrechtliche Forderungen entstehen. Deshalb ist es wichtig, im Ernstfall besonnen zu handeln, Beweise zu sichern und rechtzeitig professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Rechtlicher Beistand kann helfen, Ansprüche durchzusetzen und eine faire Entschädigung zu erhalten. Bei unverschuldeten Unfällen können Anwaltskosten zudem von der Gegenseite übernommen werden.
Falls Sie oder ein Angehöriger betroffen sind, lohnt es sich, frühzeitig Kontakt mit der auf das Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei Dannhauer aufzunehmen
FAQ – Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall
Drohen für den Tatbestand „fahrlässige Körperverletzung“ Punkte in Flensburg?
Ja, bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung können Punkte in Flensburg drohen:
Kein Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug → keine Punkte
Fahrverbot (1–3 Monate) → 2 Punkte
Entzug der Fahrerlaubnis → 3 Punkte
Welche Strafe droht bei fahrlässiger Körperverletzung bei Verkehrsunfall?
Bei einer fahrlässigen Körperverletzung kann das Gericht ein Fahrverbot von bis zu sechs Monaten anordnen, insbesondere bei gravierenden Fahrfehlern des Betroffenen. Die Strafverteidigung zielt dann darauf ab, die Dauer des Fahrverbots so gering wie möglich zu halten.
Wann wird ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung im Straßenverkehr eingestellt?
Bei geringfügigen Verletzungen des Geschädigten und nur leichten Pflichtverstößen des Verursachers kann das Verfahren eingestellt werden. Im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung drohen jedoch ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis sowie zwei bis drei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.