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Anzeige Sozialleistungsbetrug – Was kann passieren?

Sozialleistungen sind ein zentrales Element des deutschen Sozialstaates. Sie sollen Menschen in Notlagen absichern und dafür sorgen, dass niemand durch das soziale Netz fällt. Damit diese staatliche Unterstützung fair und gerecht verteilt werden kann, ist sie auf Vertrauen und korrekte Angaben der Antragsteller angewiesen.

Was aber, wenn dieses Vertrauen missbraucht wird? Wer bewusst falsche Angaben macht oder wichtige Informationen verschweigt, um sich unrechtmäßig finanzielle Vorteile zu verschaffen, begeht Sozialbetrug oder Sozialleistungsbetrug. Der Gesetzgeber wertet ein solches Verhalten einerseits als Straftat, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, andererseits kann ein solches Verhalten auch zur Rückforderung von Sozialleistungen führen.

In der Praxis zeigt sich jedoch, dass nicht jede falsche Angabe ein Betrug ist, nicht jeder Verdacht gerechtfertigt ist, sondern oft Missverständnisse, Unwissenheit oder formale Fehler die Ursache sind.

In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt Christian Dannhauer, was unter Sozialleistungsbetrug zu verstehen ist, wie ein Verdacht entstehen kann, was Betroffene in einer solchen Situation tun können und warum häufig die Unterstützung durch einen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt sinnvoll ist.

Was ist Sozialleistungsbetrug?

Sozialleistungen sind ein wichtiger Bestandteil unseres sozialen Sicherungssystems. Sie sollen Menschen in schwierigen Lebenssituationen unterstützen, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit, Krankheit, im Alter oder wenn das Einkommen nicht zum Leben reicht. Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Wohngeld oder Sozialhilfe helfen, Grundbedürfnisse zu sichern und soziale Ungleichheiten abzufedern.

Damit diese Unterstützung gerecht verteilt werden kann, ist das System auf ehrliche Angaben angewiesen. Nur derjenige soll Leistungen in der Höhe erhalten, auf die er Anspruch hat. Wer aber z.B. Einkünfte verschweigt, die nicht mehr zum Bezug von Sozialleistungen berechtigen, soll auch keine erhalten.

Deshalb macht sich strafbar, wer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, um mehr Leistungen oder überhaupt Leistungen zu erhalten. In solchen Fällen spricht man von Sozialbetrug oder auch Sozialleistungsbetrug. Dieser Sozialbetrug stellt einen Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) dar. Die Regelung in § 263 StGB definiert den (allgemeinen) Betrug als das vorsätzliche Täuschen über Tatsachen, um sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, der bei einem anderen zu einem Vermögensschaden führt. Beim Sozialbetrug geht der Schaden zu Lasten des Staates.

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Beispiele für Sozialbetrug

Ein klassisches Beispiel für Sozialbetrug ist das Verschweigen von Einkommen. Wer beispielsweise neben dem Bezug von Sozialhilfe „schwarz“ arbeitet und das Einkommen aus dieser Tätigkeit nicht angibt, erhält Leistungen, auf die er eigentlich keinen Anspruch (mehr) hat. Dazu gehört auch die Angabe falscher Wohnverhältnisse. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn man einen Partner verschweigt, mit dem man tatsächlich in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und durch dieses Verschweigen höhere Leistungen erhält. Ebenso kann es sich um Sozialleistungsbetrug handeln, wenn jemand Vermögen verschweigt oder eine Erbschaft nicht angibt, obwohl dies Einfluss auf die Berechnung der Leistungen hätte.

Vom Sozialleistungsbetrug können viele Arten staatlicher Sozialleistungen betroffen sein: Arbeitslosengeld, Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II oder auch Hartz IV genannt), Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, BAföG oder Sozialhilfe. Überall dort, wo Angaben über Einkommen, Vermögen oder Lebensumstände gemacht werden müssen, besteht die Möglichkeit des Missbrauchs.

Nicht jede Falschangabe ist Betrug

Aber nicht jede Falschangabe in einem Antrag auf Sozialleistungen ist gleich ein Betrug. Es kommt immer auf die Umstände und die Absicht an. Ein vergessenes Kreuz auf dem Formular ist keine Straftat. Wird das Kreuz aber absichtlich nicht gemacht, um gezielt Informationen zu verschleiern, um dann mehr Geld zu erhalten, kann dies strafbar sein.

Wer kann Sozialbetrug melden?

Wenn Sie wissen oder vermuten, dass eine andere Person Sozialbetrug begeht, können und sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden. Grundsätzlich kann jeder, der von einem Sozialbetrug erfährt, diesen melden. Gleiches gilt für Schwarzarbeit in Verbindung mit Sozialbetrug. Wer Sozialleistungen zu Unrecht bezieht, begeht Sozialbetrug, so dass man sich nicht scheuen sollte, ein solches strafbares Verhalten auch zu melden.

Je nachdem, um welche Leistung es sich handelt, sind unterschiedliche Behörden zuständig. Nur bei besonders schwerwiegenden oder umfangreichen Verdachtsmomenten besteht die Möglichkeit, sich direkt an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden und dort eine Strafanzeige zu erstatten.

Bürgergeld und Arbeitslosengeld

Besteht der Verdacht auf einen möglichen Betrug im Zusammenhang mit Bürgergeld (früher Hartz IV), Arbeitslosengeld oder anderen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, kann der Hinweis direkt an das zuständige Jobcenter oder online über das Hinweisformular der Bundesagentur für Arbeit gegeben werden. Eine telefonische oder schriftliche Meldung ist ebenfalls möglich.

Sozialhilfe, Grundsicherung, Kinder- und Elterngeld

Bei Verdacht auf Missbrauch von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder ähnlichen Leistungen erfolgt die Meldung in der Regel an das örtliche Sozialamt. Viele Städte und Gemeinden bieten hierfür eigene Kontaktformulare oder Ansprechpartner an.

Geht es um Leistungen wie Kinder- oder Elterngeld, ist die Familienkasse zuständig. Auch hier gibt es die Möglichkeit, über die Internetseite der Bundesagentur für Arbeit online Meldungen an die Familienkasse zu übermitteln.

Schwarzarbeit

Bei unerlaubter Erwerbstätigkeit während des Bezugs von Sozialleistungen, also bei Schwarzarbeit oder nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls zuständig. Hinweise können über das offizielle Hinweisformular auf der Internetseite des Zolls abgegeben werden.

Christian

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Anonyme Meldungen sind möglich

Für eine Meldung reicht ein konkreter, nachvollziehbarer Verdacht, den man anonym melden kann. Dies ist in der Regel auch online möglich und sollte schriftlich erfolgen. Zu beachten ist, dass bei anonymen Hinweisen keine Rückfragen oder genauere Abklärungen möglich sind. Je konkreter die Angaben sind, desto eher können die Behörden dem Verdacht nachgehen. Die Prüfung erfolgt dann durch die zuständige Behörde.

Was geschieht nach der Meldung eines Sozialbetrugs?

In den letzten Jahren haben sich die Möglichkeiten der Datenabfrage und der Vernetzung zwischen den Behörden erheblich erweitert. Viele mögliche Unstimmigkeiten oder Falschangaben werden heute bereits bei der Beantragung von Sozialleistungen automatisch erkannt. In solchen Fällen ist eine Anzeige von außen gar nicht mehr nötig, um Sozialbetrug aufzudecken.

Durch den digitalen Abgleich mit anderen Stellen wie dem Finanzamt, der Rentenversicherung, dem Bundesamt für Finanzen oder der Bundesagentur für Arbeit können Einkommen, Beschäftigungsverhältnisse oder Sozialversicherungsdaten relativ zuverlässig überprüft werden. Auch Angaben zum Wohnort oder Familienstand werden regelmäßig überprüft, etwa durch Daten der Meldeämter oder durch Rückfragen bei der Krankenkasse.

Sozialbetrug wird daher immer häufiger bereits im Antragsverfahren oder im laufenden Leistungsbezug aufgedeckt, ohne dass jemand Verdacht schöpft und Anzeige erstattet. Um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen, setzen die Behörden zunehmend auf automatisierte Prüfsysteme. Ziel ist es, Missbrauch zu verhindern, bevor ein finanzieller Schaden entsteht.

Prüfung durch die Behörde

Wenn ein Sozialbetrug oder falsche Angaben nicht durch einen Datenabgleich entdeckt wurden, kann die zuständige Behörde aufgrund einer Meldung Ermittlungen einleiten, wenn der Verdacht auf Sozialbetrug begründet ist. Eine solche Meldung oder Anzeige löst jedoch nicht automatisch ein Strafverfahren aus.

Zunächst wird behördenintern geprüft, ob ein Anfangsverdacht besteht, d.h. ob genügend Anhaltspunkte vorliegen, um weitere Schritte einzuleiten. Im Rahmen der internen Prüfung werden die Angaben des Betroffenen umfassend überprüft. Dazu gehören z.B. die Überprüfung von Kontoauszügen, Mietverträgen, Arbeitsverhältnissen, aber auch der Abgleich mit bereits vorhandenen Datensätzen. Im Einzelfall sind auch Zeugenbefragungen oder Hausbesuche möglich.

Anhörung zum Vorwurf des Sozialbetruges

Sollte sich der Verdacht auf Sozialbetrug bei der Prüfung durch die Behörden erhärten, wird die betroffene Person in der Regel zunächst angehört. In diesem Schritt bekommt sie die Möglichkeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, Missverständnisse aufzuklären oder ergänzende Unterlagen einzureichen. Dieses Anhörungsrecht ist ein zentrales Element des fairen Verfahrens und gehört zu den grundlegenden Rechten, die jeder Person in einem Verwaltungs- oder Strafverfahren zustehen.

Bevor Betroffene hier Angaben machen oder sich äußern, sollten sie sich rechtlich und insbesondere sozialrechtlich beraten lassen, um sich hier nicht selbst zu belasten und den Sachverhalt richtig aufklären zu können. Neben dem Anhörungsrecht haben Betroffene das Recht auf die Akteneinsicht über einen Anwalt, die Verweigerung der Aussage sowie den juristischen Beistand durch einen Anwalt.

Bestätigt sich der Verdacht auf Sozialbetrug auch nach der Anhörung, wird je nach Vorwerfbarkeit und Umfang des Betruges in der Regel auch ein Strafverfahren nach § 263 StGB eingeleitet.

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Welche Strafen drohen bei Sozialbetrug?

Wenn die Ermittlungen ergeben, dass z.B. tatsächlich vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder wesentliche Informationen verschwiegen wurden, wird der Fall strafrechtlich verfolgt. In der Regel handelt es sich dabei um einen Verstoß gegen § 263 Strafgesetzbuch (StGB) – den allgemeinen Betrugstatbestand.

§ 263 StGB sieht für Betrug einen Strafrahmen von Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. In besonders schweren Fällen kann die Strafe sogar auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöht werden. Besonders schwere Fälle liegen z.B. vor, wenn die Täuschung systematisch oder gewerbsmäßig begangen wurde oder ein besonders hoher Schaden entstanden ist (§ 263 Abs. 3 StGB).

Strafmaß und Entscheidung des Gerichts

Über die Höhe der Strafe entscheidet das Gericht. Das Strafmaß richtet sich unter anderem nach der Höhe der zu Unrecht bezogenen Sozialleistung, dem Ausmaß der Täuschung, der Dauer des Betrugs und der Frage, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungsfall handelt. Außerdem spielt es eine Rolle, ob der Sozialbetrug vorsätzlich oder nur fahrlässig begangen wurde. Die Strafe kann milder ausfallen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass ein Fehler ohne Vorsatz begangen wurde oder wenn der Betroffene frühzeitig mit der Behörde oder den Strafverfolgungsbehörden kooperiert. Im Falle einer Verurteilung wird der Sozialbetrug in der Regel auch in das Führungszeugnis eingetragen. Dies kann beispielsweise Auswirkungen auf Bewerbungen haben.

Neben der strafrechtlichen Ahndung hat Sozialbetrug oft weitreichende finanzielle und sozialrechtliche Folgen. Zum einen wird die Behörde die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückfordern und durchsetzen. Je nach Dauer des Betrugs können hier schnell einige tausend bis zehntausend Euro zusammenkommen. Zum anderen kann es zu sozialrechtlichen Sanktionen oder Sperrzeiten bei künftigen Anträgen kommen.

Was sollten Betroffene tun, wenn der Verdacht auf Sozialbetrug besteht?

Sozialbetrug ist sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich ein ernst zu nehmendes Thema. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, um unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten, handelt nicht nur rechtswidrig, sondern untergräbt auch das Vertrauen in das Sozialsystem und schadet damit allen Leistungsempfängern.

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass nicht jeder Vorwurf auf tatsächlichem Betrug beruht. Häufig geraten Menschen ohne Betrugs- oder Täuschungsabsicht in Verdacht, weil sie aufgrund missverständlicher Formulierungen, mangelnder Beratung, Sprachbarrieren oder schlicht aus Unwissenheit Fehler machen, die als Betrug ausgelegt werden können.

Gerade weil die sozialrechtlichen Regelwerke komplex sind und sich häufig ändern, passieren Fehler. Diese können schnell als vorsätzliche Täuschung ausgelegt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Dritte Anzeige erstatten. Dabei kann die Motivation für eine Anzeige auch nicht in einem konkreten Verdacht liegen, sondern einfach darin, dass die anzeigende Person aus verwerflichem Antrieb handelt.

Sozialbetrug muss ernst genommen werden, aber nicht jede Unstimmigkeit oder jeder Fehler in Anträgen, die manchmal schwer verständlich oder schwer auszufüllen sind, darf gleich zu einer Straftat werden.

Beratung durch einen Rechtsanwalt

Wer im Verdacht steht, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen zu haben, sollte nichts überstürzen und vor allem keine unüberlegten Aussagen machen. Auch wenn die Verunsicherung bei den Betroffenen groß ist, sollte Ruhe bewahrt werden.

Wird man von der Behörde zur Stellungnahme aufgefordert, besteht keine Verpflichtung, sich sofort oder überhaupt zu äußern. Das Aussageverweigerungsrecht sollte ernst genommen werden, insbesondere wenn die Rechtslage und die Sachlage unklar sind. In einem solchen Fall ist es dringend zu empfehlen, frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Strafrecht einzuschalten. Ein Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen, die erhobenen Vorwürfe rechtlich einordnen, die Kommunikation mit den Behörden übernehmen und einschätzen, ob eine Verteidigung oder eine kooperative Lösung sinnvoll ist.

Gerade im Bereich des Sozialleistungsbetruges kommt es immer wieder zu Fehleinschätzungen durch die Behörden. Die Behörde geht von einer vorsätzlichen Täuschung aus, obwohl es dafür keine Beweise gibt oder der Sachverhalt noch unklar oder gar nicht aufgedeckt ist. Ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Betroffene davor bewahren, sich unnötig zu belasten oder durch unbedachte Angaben Fehler zu machen, die später nur schwer zu korrigieren sind.

Rechtsanwalt Christian Dannhauer ist auf das Strafrecht spezialisiert und kann prüfen, ob der Vorwurf gerechtfertigt ist, ob formale Fehler im Verfahren vorliegen oder ob vielleicht eine günstige Lösung wie eine Einstellung gegen Auflagen möglich ist. Er vertritt Betroffene in Fällen von Sozialleistungsbetrug und berät Menschen, die ins Visier der Behörden geraten sind – sei es aufgrund einer anonymen Anzeige, einer Datenüberprüfung durch das Jobcenter oder eines bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahrens. Aufgrund seiner strafrechtlichen Erfahrung kennt er sowohl die juristischen Feinheiten als auch die behördlichen Abläufe und kann so zielgerichtet und professionell unterstützen.

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Fazit

  • Sozialleistungsbetrug ist Straftatbestand nach § 263 StGB: Wer vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben macht, um Sozialleistungen zu Unrecht zu erhalten (z.B. durch Verschweigen von Einkommen, Vermögen oder Familienverhältnissen), begeht einen Betrug zum Nachteil des Staates. Dies kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen bis zu zehn Jahren geahndet werden.
  • Nicht jede falsche Angabe ist Betrug: Fehler im Antrag, die ohne Täuschungsabsicht gemacht werden, sind nicht automatisch strafbar. Ob eine Angabe als Betrug gewertet wird, hängt vom Einzelfall ab, insbesondere vom Vorsatz.
  • Straf- und Ermittlungsverfahren beginnen nicht automatisch: Eine Anzeige oder ein Verdacht führt nicht zwangsläufig zu einem Strafverfahren. Die Behörden prüfen zunächst, ob ein Anfangsverdacht besteht. Erst wenn sich konkrete Anhaltspunkte für einen vorsätzlichen Betrug ergeben, werden interne Ermittlungen eingeleitet, zum Beispiel durch Akteneinsicht, Datenabgleich oder Zeugenbefragung.
  • Betroffene haben Rechte: Wer mit dem Vorwurf des Sozialbetrugs konfrontiert wird, hat das Recht auf Anhörung, Zeugnisverweigerung, Akteneinsicht (über einen Anwalt) und Rechtsbeistand. Diese Rechte dienen dem Schutz der Betroffenen und sollten unbedingt mit anwaltlicher Unterstützung wahrgenommen werden.
  • Anwaltliche Vertretung sinnvoll: Wer ins Visier der Behörden gerät, sollte keine unbedachten Aussagen machen und frühzeitig einen spezialisierten Strafverteidiger einschalten. Rechtsanwalt Christian Dannhauer ist auf das Strafrecht spezialisiert und vertritt Betroffene beim Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs versiert, prüft den Sachverhalt und begleitet das Verfahren vom ersten Verdacht bis zur möglichen Einstellung oder Verteidigung.

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