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Hausfriedensbruch

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Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) bedeutet das unbefugte Eindringen in eine Wohnung, ein Büro oder ein umfriedetes Grundstück. Auch das Verweilen trotz Aufforderung zum Verlassen ist strafbar. Das Gesetz schützt das Recht auf private und berufliche Räume.

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