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Opferanwalt bei Nebenklage – Jetzt beraten lassen

Opfer einer Straftat sehen sich häufig plötzlich mit einer Situation konfrontiert, die sie emotional und rechtlich gleichermaßen überfordert. Neben der Verarbeitung des Erlebten stellen sich drängende Fragen: Wie läuft ein Strafverfahren ab? Welche Rechte habe ich als Opfer? Muss ich dem Täter vor Gericht begegnen? Und wer unterstützt mich in dieser belastenden Phase? Viele Betroffene wissen nicht, dass sie im Strafverfahren weit mehr Möglichkeiten haben als nur die eigene Zeugenaussage. Das deutsche Strafprozessrecht bietet mit der Nebenklage ein starkes Instrument, um aktiv Einfluss zu nehmen und die eigenen Rechte durchzusetzen.

Rechtsanwalt Christian Dannhauer ist auf das Opferrecht und die Nebenklage spezialisiert und informiert in diesem Beitrag über, welche Handlungsmöglichkeiten Opfer nach einer Straftat haben, was die Nebenklage konkret bedeutet, welche Rechte Nebenkläger im Strafverfahren besitzen und wie ein Opferanwalt sie im Ermittlungsverfahren und vor Gericht wirksam unterstützt.

Was kann ich als Opfer einer Straftat tun?

Opfer einer Straftat zu werden, ist für viele Menschen eine zutiefst erschütternde Erfahrung. Das eigene Leben gerät von einem Moment auf den anderen aus dem Gleichgewicht. Neben möglichen körperlichen Verletzungen oder materiellen Schäden stehen häufig Schock, Angst, Wut oder Hilflosigkeit im Vordergrund.

Viele Betroffene berichten, dass sie sich ausgeliefert fühlen und nicht wissen, wie es weitergeht. Gerade in dieser Phase stellen sich zahlreiche Fragen rund um das Strafverfahren, die eigenen Rechte als Opfer und die Möglichkeiten der rechtlichen Vertretung.

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Emotionale Ausnahmesituation nach einer Straftat

Unmittelbar nach einer Straftat befinden sich viele Opfer in einer emotionalen Ausnahmesituation. Ihre Gedanken kreisen, vielleicht schlafen sie gar nicht oder nur sehr schlecht, ihr Sicherheitsgefühl ist erschüttert. Besonders bei Gewaltdelikten, Sexualstraftaten oder schwerer Körperverletzung kommt es nicht selten zu langfristigen psychischen Belastungen. Dennoch wird im Ermittlungs- und Strafverfahren häufig schon früh eine Aussage von Ihnen erwartet, zunächst bei der Polizei und später eventuell vor Gericht.

In dieser Situation ist es nur menschlich, sich überfordert zu fühlen. Sie sollen detailliert schildern, was geschehen ist, obwohl Sie das Erlebte innerlich noch nicht verarbeitet haben. Gleichzeitig besteht die Sorge, sich unklar auszudrücken oder etwas falsch zu machen. Genau hier zeigt sich, wie wichtig es ist, frühzeitig über die eigenen Rechte als Opfer im Strafverfahren informiert zu sein.

Opfer oder nur Zeuge im Strafverfahren: Ihre Rechte als Opfer

Eine der häufigsten Fragen lautet: „Welche Rolle habe ich im Strafverfahren eigentlich?” Viele Menschen gehen davon aus, dass sie lediglich als Zeuge auftreten. Sie glauben, dass ausschließlich die Staatsanwaltschaft über alles entscheidet und sie selbst kaum Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens haben.

Tatsächlich sieht das deutsche Strafrecht für Opfer bestimmter, meist schwerer Straftaten jedoch weitreichende Beteiligungsrechte vor. Durch die sogenannte Nebenklage können Geschädigte aktiv am Strafverfahren teilnehmen. Sie sind dann nicht nur Beweismittel, sondern Verfahrensbeteiligte mit eigenen Rechten. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Akteneinsicht über einen Anwalt, das Anwesenheitsrecht in der Hauptverhandlung sowie das Recht, Fragen und Anträge zu stellen.

Allein das Wissen, nicht bloß Objekt des Verfahrens zu sein, sondern eine eigene Stimme zu haben, kann für viele Betroffene eine erhebliche psychische Entlastung darstellen.

Unsicherheit im Umgang mit Polizei und Gericht

Nach einer Strafanzeige beginnt in der Regel das Ermittlungsverfahren. Häufig folgt eine polizeiliche Vernehmung. Später kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen. Für Menschen ohne juristische Vorkenntnisse wirken diese Abläufe formal, fremd und einschüchternd. Doch Sie haben als Opfer nichts falsch gemacht und sollten sich gerade nicht davon einschüchtern lassen!

Viele Opfer fragen sich, ob sie zur Aussage verpflichtet sind, wie sie sich bei einer Vernehmung verhalten sollen oder ob der Beschuldigte anwesend sein wird. Besonders belastend ist die Vorstellung, dem Täter erneut begegnen zu müssen. Auch die Sorge, im Gerichtssaal unter Druck gesetzt zu werden oder unangenehme Fragen beantworten zu müssen, führt bei vielen Betroffenen zu erheblicher Anspannung.

Um diese Fragen zu beantworten und Unsicherheiten auszuräumen, ist eine frühzeitige rechtliche Beratung durch einen Opferanwalt wichtig und sinnvoll. Ein erfahrener Anwalt für Opferrechte erklärt Ihnen den Ablauf des Strafverfahrens und bereitet Sie gezielt auf Vernehmungen und Gerichtstermine vor. Er sorgt dafür, dass Schutzrechte geprüft und gegebenenfalls beantragt werden, etwa der Ausschluss der Öffentlichkeit oder besondere Schutzmaßnahmen bei belastenden Aussagen.

Das Bedürfnis nach Gerechtigkeit und Selbstbestimmung

Neben der emotionalen Belastung steht für viele Opfer der Wunsch nach Gerechtigkeit im Mittelpunkt. Es geht nicht nur um eine Bestrafung des Täters, sondern auch darum, ernst genommen zu werden. Viele Betroffene möchten, dass das Geschehene anerkannt wird und ihre Perspektive im Verfahren sichtbar wird.

Ein Strafverfahren kann für Opfer daher mehr sein als ein rein juristischer Prozess. Es kann ein Schritt zur Verarbeitung und zur Wiedererlangung von Selbstbestimmung sein. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Opfer von Straftaten ihre Rechte kennen und diese aktiv wahrnehmen können.

Die Möglichkeit der Nebenklage im Strafverfahren eröffnet genau diesen Weg. Sie ermöglicht es Opfern, sich nicht passiv dem Verfahren zu überlassen, sondern aktiv beteiligt zu sein. Ein Opferanwalt steht dabei ausschließlich auf der Seite des Geschädigten und vertritt dessen persönliche Interessen unabhängig von der Staatsanwaltschaft.

Der Opferanwalt: Ihr persönlicher Beistand durch das Verfahren

Viele Menschen zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Sie befürchten entweder eine zusätzliche Belastung oder hohe Kosten. Gleichzeitig fühlen sie sich mit ihren Fragen und Sorgen allein gelassen. Dabei ist es gerade im Strafverfahren entscheidend, frühzeitig professionelle anwaltliche Vertretung zu erhalten.

Ein auf Opferrecht spezialisierter Anwalt wie Rechtsanwalt Christian Dannhauer bietet Ihnen nicht nur juristische Kompetenz, sondern auch Orientierung in einer schwierigen Lebensphase. Er erklärt verständlich, welche Rechte bestehen, welche Schritte sinnvoll sind und wie sich das Verfahren voraussichtlich entwickeln wird. Vor allem aber sorgt er dafür, dass die Interessen des Opfers im Mittelpunkt stehen.

Opfer einer Straftat zu sein, bedeutet nicht, die Kontrolle vollständig zu verlieren. Das Strafverfahren bietet Möglichkeiten, die eigene Stimme einzubringen und aktiv für die eigenen Rechte einzustehen. Wer frühzeitig Beratung sucht, schafft eine wichtige Grundlage dafür, dass das Verfahren nicht zur zusätzlichen Belastung wird, sondern zu einem Schritt in Richtung Gerechtigkeit und Stabilität.

Christian

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Was bedeutet Nebenklage im Strafverfahren?

Viele Opfer glauben, dass sie als Opfer nur bei ihrer Befragung und anschließend als Zeugen bei einer Hauptverhandlung dabei sein dürfen. Doch Opfer und Angehörige können im Strafverfahren mehr sein als bloße Zeugen.

Das deutsche Strafprozessrecht sieht für Opfer bestimmter Straftaten eine besondere Form der Beteiligung vor: die Nebenklage. Doch was genau bedeutet Nebenklage im Strafverfahren, wer darf sie erheben und welche konkreten Rechte ergeben sich daraus für Geschädigte?

Der fundamentale Unterschied zwischen Zeuge und Nebenkläger

Als normaler Zeuge im Strafverfahren werden Sie lediglich zu Ihrer Wahrnehmung der Tat befragt. Nach Ihrer Aussage können Sie den Gerichtssaal wieder verlassen oder dem Prozess als Zuschauer beiwohnen. Sie haben jedoch keinen Einfluss darauf, wie das Verfahren weitergeht. Oft erfahren Sie erst durch das Urteil, wie der Fall ausgegangen ist, ohne die Möglichkeit gehabt zu haben, den Prozess mitzugestalten.

Dies ist deshalb der Fall, weil die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren im Namen des Staates gegen die oder den Täter führt. Sie erhebt Anklage, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht, und vertritt das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Das Opfer selbst ist in vielen Verfahren zunächst lediglich Zeuge.

Durch die Nebenklage erhalten Sie jedoch eine eigene, formelle Stellung im Strafprozess. Damit werden Sie als Nebenkläger zu einem eigenständigen Verfahrensbeteiligten. Das bedeutet, dass Sie nicht nur zur Beweisaufnahme beitragen, sondern auch aktiv Einfluss auf den Ablauf und die rechtliche Bewertung nehmen können. Während der gesamten Hauptverhandlung dürfen Sie im Gerichtssaal bleiben, auch nachdem Sie selbst als Zeuge ausgesagt haben. Sie können selbst oder durch Ihren Opferanwalt Fragen an den Angeklagten und andere Zeugen stellen lassen, Beweisanträge einbringen und am Ende ein eigenes Schlusswort halten.

Die Nebenklage stärkt die Rechte von Opfern im Strafverfahren erheblich. Sie verschafft Betroffenen eine Stimme, die über die reine Zeugenaussage hinausgeht. Gerade bei schweren oder psychisch belastenden Straftaten ist diese Möglichkeit von großer Bedeutung, da sie das Gefühl der Ohnmacht verringert und das Vertrauen in den Rechtsstaat stärkt. Durch diese aktive Rolle erhalten Sie die Kontrolle zurück, die Ihnen durch die Straftat genommen wurde.

Nebenklage nicht bei jeder Straftat möglich

Eine Nebenklage ist jedoch nicht bei jeder Straftat möglich. Das Gesetz sieht sie insbesondere bei schwerwiegenden Delikten vor, bei denen das persönliche Interesse des Opfers besonders stark betroffen ist (§ 395 Abs. 1 Strafprozessordnung, kurz StPO).

 Eine Nebenklage ist u. a. bei folgenden Straftaten ohne besondere Gründe zulässig:

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 bis 182, 184i bis 184k StGB)
  • Körperverletzungsdelikte (§§ 221, 223 bis 226a und 340 StGB)
  • versuchte sowie vollendete Tötungsdelikte (§§ 211, 212 StGB)
  • Delikte gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 bis 238, 239 Abs. 3, §§ 239a, 239b und 240 Abs. 4 StGB)

Eine Nebenklage ist auch bei den im Gesetz genannten weiteren Delikten wie Beleidigungsdelikten (§§ 185 bis 189 StGB), fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Wohnungseinbruchsdiebstahl (§ 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB) sowie Raub- und Erpressungsdelikten (§§ 249 bis 255, 316a StGB) möglich. Bei diesen Straftaten ist eine Nebenklage jedoch nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel schwere Folgen der Tat.

Nicht nur das Opfer selbst kann als Nebenkläger auftreten. Auch Angehörige von Opfern einer Straftat können als Nebenkläger auftreten (§ 395 Abs. 2 StPO).

Ob die Voraussetzungen für eine Nebenklage erfüllt sind, sollte im Einzelfall geprüft werden, insbesondere bei Straftaten, die nach § 395 Abs. 3 StPO einen besonderen Grund für die Zulässigkeit der Nebenklage bedürfen. Ein auf Opferrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann beurteilen, ob eine Nebenklage zulässig ist, und den entsprechenden Antrag beim Gericht stellen. Die formelle Zulassung erfolgt in der Regel durch Beschluss des zuständigen Gerichts.

Welche Rechte hat ein Nebenkläger im Strafprozess?

Mit der Zulassung zur Nebenklage sind umfangreiche Rechte verbunden, die deutlich über die eines Zeugen hinausgehen. Zu den wichtigsten Rechten eines Nebenklägers im Strafverfahren gehören:

  • Recht auf Akteneinsicht über den beauftragten Rechtsanwalt: Das Opfer erhält über den Opferanwalt Einblick in den Ermittlungsstand, die Beweismittel und die Aussagen des Beschuldigten. Dieses Wissen schafft Transparenz und ermöglicht eine gezielte Vorbereitung. Diese Informationshoheit ist entscheidend, um sich optimal auf den Prozess vorzubereiten und böse Überraschungen in der Hauptverhandlung zu vermeiden. Damit begegnen Sie dem Täter und seiner Verteidigung auf Augenhöhe und sind kein uninformierter Statist mehr.
  • Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung, auch wenn das Opfer selbst als Zeuge aussagen muss: Während normale Zeugen vor ihrer Vernehmung den Sitzungssaal verlassen müssen, darf der Nebenkläger in der Regel anwesend bleiben. Sie können an jedem Verhandlungstag teilnehmen, die Einlassungen des Angeklagten direkt miterleben und genau verfolgen, wie das Gericht die Beweise aufnimmt. Selbst wenn Sie noch als Zeuge aussagen müssen, hebt Ihre Stellung als Nebenkläger die Pflicht zum Warten vor dem Sitzungssaal auf.
  • Sie haben ein Fragerecht und können Beweisanträge stellen: Damit können Sie aktiv zur Aufklärung des Sachverhalts beitragen und eigene Aspekte einbringen, die aus Ihrer Sicht besonders wichtig sind. Das bedeutet, dass Sie bzw. Ihr Anwalt dem Angeklagten, anderen Zeugen und Sachverständigen eigenständig Fragen stellen dürfen.Wenn aus Sicht des Opfers bestimmte Beweise erhoben werden sollten, kann dies über den Nebenklagevertreter beantragt werden. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht einen wichtigen Aspekt übersehen haben. Sollte der Angeklagte versuchen, die Tat zu beschönigen, können Sie ihn durch gezielte Fragen mit den Fakten konfrontieren.
  • Letztes Wort: Am Ende der Beweisaufnahme steht Ihnen ein weiteres wichtiges Recht zu. Noch vor dem Angeklagten erhalten Sie oder Ihr Anwalt das Wort für einen Schlussvortrag. In diesem Plädoyer können Sie das Ergebnis der Beweisaufnahme aus Ihrer Sicht zusammenfassen und sogar einen konkreten Strafantrag stellen. Sie können dem Gericht also mitteilen, welche Strafe Sie für angemessen halten.
  • Rechtsmittel: Sie haben als Nebenkläger zudem das Recht, Rechtsmittel einzulegen, sollten Sie mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden sein, etwa weil der Angeklagte zu Unrecht freigesprochen wurde. Sie können Berufung oder Revision gegen das Urteil einlegen, unabhängig davon, ob die Staatsanwaltschaft dies tut. Dieses Recht gibt Ihnen die Sicherheit, dass ein Fehlurteil nicht das letzte Wort sein muss und Sie bis zur letzten Instanz für Gerechtigkeit kämpfen können.

All diese Rechte zeigen deutlich, dass die Nebenklage keine bloße Formalität ist, sondern ein wirkungsvolles Instrument zur Wahrnehmung der Opferrechte im Strafverfahren.

Vom Objekt des Verfahrens zur eigenen Stimme im Gerichtssaal

Ein Strafverfahren dreht sich juristisch betrachtet um die Frage der Schuld des Angeklagten. Für das Opfer steht jedoch häufig die persönliche Aufarbeitung im Vordergrund. Die Nebenklage schafft eine Brücke zwischen diesen beiden Perspektiven.

Sie ermöglicht es dem Opfer, im Gerichtssaal präsent zu sein, gehört zu werden und Einfluss auf das Verfahren zu nehmen. Dieses Mitwirkungsrecht kann wesentlich dazu beitragen, das Vertrauen in die Gerechtigkeit des Verfahrens zu stärken.

Opfer einer Straftat sollten daher prüfen lassen, ob eine Nebenklage in Betracht kommt. Die aktive Beteiligung am Strafprozess ist kein Zeichen von Konfrontation, sondern ein legitimes Mittel, um die eigenen Rechte wahrzunehmen und die eigene Würde zu schützen.

Wie unterstützt Sie ein Opferanwalt im Strafverfahren?

Ein Strafverfahren bedeutet für Opfer von Gewalttaten oder Sexualdelikten eine enorme psychische Belastung. Opfer stehen daher häufig nicht nur vor einer juristischen, sondern auch vor einer persönlichen Ausnahmesituation. In dieser schwierigen Phase benötigen Sie einen Partner, der die juristischen Fallstricke kennt und Sie menschlich begleitet und schützt.

Genau hier setzt die Tätigkeit von Rechtsanwalt Christian Dannhauer an. Als spezialisierter Opferanwalt versteht er sich als Ihre Stimme und Ihr Schutzschild gegenüber Justiz und Täterverteidigung. Seine Arbeit beginnt dabei nicht erst im Gerichtssaal, sondern weit früher, um Ihnen von Anfang an Sicherheit zu geben.

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Vertretung ausschließlich auf Seiten des Opfers

Im Strafverfahren vertritt die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung. Sie ist nicht dazu da, individuelle Bedürfnisse oder persönliche Anliegen des Opfers in den Mittelpunkt zu stellen. Genau hier setzt die Tätigkeit eines Opferanwalts an.

Rechtsanwalt Christian Dannhauer vertritt ausschließlich die Interessen des geschädigten Mandanten. Er prüft frühzeitig, ob die Voraussetzungen für eine Nebenklage vorliegen, stellt die erforderlichen Anträge und sorgt dafür, dass sein Mandant eine aktive Rolle im Verfahren einnimmt. Ziel ist es, dem Opfer eine starke rechtliche Stimme zu geben und es nicht auf die Rolle eines bloßen Zeugen zu reduzieren.

Begleitung im Ermittlungsverfahren und Akteneinsicht

Bereits im Ermittlungsverfahren entscheidet sich häufig, wie sich ein Strafprozess entwickeln wird. Denn lange bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt, werden die Weichen für den Ausgang des Verfahrens gestellt. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann hier entscheidend sein. Rechtsanwalt Christian Dannhauer berät Mandanten schon vor oder unmittelbar nach der Strafanzeige und bereitet sie auf polizeiliche Vernehmungen vor.

Als Vertreter der Nebenklage beantragt Christian Dannhauer umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Durch die genaue Analyse der Ermittlungsakte kennt er den Wissensstand der Behörden und kann einschätzen, welche Beweise vorliegen. Dieses Wissen ist für das Opfer von großer Bedeutung, da es Transparenz schafft und Unsicherheiten reduziert. Er bereitet Sie intensiv auf Ihre polizeiliche oder richterliche Vernehmung vor, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt, und Ihre Aussage präzise und widerspruchsfrei tätigen können.

Opferanwalt steht Ihnen vor Gericht zur Seite

In der Hauptverhandlung sitzt er direkt an Ihrer Seite. Er sorgt dafür, dass Ihre prozessualen Rechte als Nebenkläger konsequent durchgesetzt werden. Das bedeutet konkret, dass er unzulässige oder herabwürdigende Fragen der Verteidigung sofort beanstandet und unterbindet. Sie müssen sich nicht den Angriffen des Angeklagten oder seines Anwalts allein stellen.

Rechtsanwalt Dannhauer übernimmt die aktive Befragung von Zeugen und Sachverständigen, um Lücken in der Beweisführung zu schließen und Ihre Glaubwürdigkeit zu untermauern. Mithilfe eigener Beweisanträge stellt er sicher, dass alle für Sie wichtigen Aspekte der Tat zur Sprache kommen und im Urteil berücksichtigt werden.

Schmerzensgeld und Schadensersatz im Adhäsionsverfahren

Ein wesentlicher Teil seiner Arbeit ist die Geltendmachung Ihrer finanziellen Ansprüche. Oftmals scheuen Opfer den Gang zu einem Zivilgericht, da sie ein weiteres Verfahren nicht durchstehen möchten.

Im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahrens macht er daher Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche direkt im Strafprozess für Sie geltend. Das erspart Ihnen einen weiteren, nervenaufreibenden Zivilprozess und sorgt dafür, dass der Täter nicht nur bestraft wird, sondern Sie auch schnellstmöglich eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid erhalten. Ihr Anwalt kümmert sich um die Berechnung der Ansprüche und die rechtssichere Antragstellung, sodass Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Mehr als juristische Vertretung

Die Tätigkeit eines Opferanwalts geht über rein rechtliche Aspekte hinaus. Viele Mandanten suchen nicht nur juristischen Rat, sondern auch Orientierung und Stabilität in einer schwierigen Lebensphase. Rechtsanwalt Christian Dannhauer legt besonderen Wert auf eine persönliche, vertrauensvolle Betreuung. Er nimmt sich Zeit für die Anliegen seiner Mandanten, erklärt komplexe Zusammenhänge verständlich und steht während des gesamten Verfahrens als verlässlicher Ansprechpartner zur Verfügung.

Ein Opferanwalt sorgt dafür, dass Betroffene im Strafverfahren nicht allein dastehen. Mit seiner fachlichen Kompetenz, seiner Erfahrung in der Nebenklage und seinem klaren Fokus auf die Rechte des Opfers trägt Christian Dannhauer dazu bei, dass seine Mandanten ihre Position selbstbewusst und geschützt wahrnehmen können.

Wer trägt die Kosten eines Opferanwalts?

Für viele Opfer einer Straftat stellt sich diese Frage sehr früh: Wer übernimmt die Kosten für einen Opferanwalt im Strafverfahren? Die Sorge vor finanziellen Belastungen führt nicht selten dazu, dass Opfer zögern, ihre Rechte aktiv wahrzunehmen.

Diese Sorge ist jedoch oft unbegründet, denn der Gesetzgeber hat umfangreiche Regelungen geschaffen, um Opfern von Straftaten den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Finanzielle Hürden sollen niemanden davon abhalten, seine Rechte als Nebenkläger wahrzunehmen. In vielen Fällen ist die anwaltliche Vertretung für das Opfer sogar komplett kostenlos, da entweder der Staat oder der verurteilte Täter für die Kosten aufkommen muss.

Kostenübernahme für den Opferanwalt bei schweren Straftaten

Opfer bestimmter schwerer Straftaten haben einen Anspruch darauf, dass ihnen ein Rechtsanwalt als Beistand beigeordnet wird (§ 397a Abs. 1 StPO). In diesen Fällen trägt die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren des Opferanwalts. Eine eigene finanzielle Belastung entsteht dem Mandanten in der Regel nicht.

Eine solche staatliche Beiordnung kommt insbesondere bei Delikten in Betracht, bei denen die persönliche Betroffenheit besonders hoch ist. Dazu zählen etwa schwere Körperverletzung, Sexualstraftaten oder versuchte Tötungsdelikte. Auch in anderen Konstellationen kann eine Beiordnung möglich sein, wenn eine besondere Schutzbedürftigkeit besteht (§ 397a Abs. 2 StPO).

Ob die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme vorliegen, sollte im Einzelfall geprüft werden. Ein erfahrener Opferanwalt stellt den entsprechenden Antrag beim Gericht und klärt transparent über die finanzielle Situation auf.

Prozesskostenhilfe und weitere finanzielle Unterstützung

Wenn eine automatische Beiordnung nicht vorgesehen ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Diese richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Opfers. Voraussetzung ist lediglich, dass die beabsichtigte Nebenklage hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Ziel ist es, den Zugang zum Recht unabhängig von der finanziellen Situation zu gewährleisten.

Darüber hinaus können unter Umständen Ansprüche nach dem Opferentschädigungsrecht bestehen. Auch hier ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung sinnvoll, um keine Fristen zu versäumen und alle in Betracht kommenden Leistungen auszuschöpfen.

Schmerzensgeld im Strafverfahren geltend machen

Viele Opfer möchten neben der strafrechtlichen Verurteilung auch eine finanzielle Entschädigung für erlittene Schäden oder immaterielle Beeinträchtigungen erhalten. Im Rahmen des sogenannten Adhäsionsverfahrens können Schadensersatz und Schmerzensgeld direkt im Strafprozess geltend gemacht werden (§ 493 StPO).

Dies hat den Vorteil, dass kein gesondertes Zivilverfahren geführt werden muss. Das Gericht entscheidet dann im Zusammenhang mit dem Strafurteil auch über die zivilrechtlichen Ansprüche. Wird der Täter verurteilt, kann er unter Umständen auch zur Erstattung der Anwaltskosten verpflichtet werden.

Finanzielle Sorgen sollten kein Hindernis sein

Die Angst vor hohen Kosten sollte kein Grund sein, auf eine anwaltliche Vertretung als Nebenkläger zu verzichten. Das Gesetz sieht bewusst verschiedene Möglichkeiten vor, um Opfern den Zugang zu qualifizierter rechtlicher Unterstützung zu ermöglichen.

Eine frühzeitige Beratung schafft Klarheit über die tatsächliche Kostenlage und verhindert unangenehme Überraschungen. Oft zeigt sich, dass eine professionelle Vertretung nicht nur rechtlich sinnvoll, sondern auch finanziell abgesichert ist.

Christian

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Fazit

  • Sie sind nicht nur Zeuge, sondern können aktiv teilnehmen: Als Opfer einer Straftat müssen Sie sich nicht auf die Rolle eines bloßen Zeugen beschränken. Durch die Nebenklage können Sie eigenständig am Strafverfahren teilnehmen und dessen Verlauf beeinflussen. Das stärkt Ihre Position und gibt Ihnen ein Stück Kontrolle zurück. Gerade nach belastenden Straftaten ist diese aktive Rolle oft ein wichtiger Schritt zur persönlichen Stabilisierung.
  • Nebenklage verschafft Ihnen umfassende Rechte: Als Nebenkläger haben Sie deutlich mehr Rechte als ein gewöhnlicher Zeuge. Über Ihren Anwalt dürfen Sie Akteneinsicht nehmen, an der gesamten Hauptverhandlung teilnehmen, Fragen stellen und Beweisanträge einbringen. Außerdem können Sie ein eigenes Schlusswort halten und unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel einlegen. Damit erhalten Sie eine echte Stimme im Gerichtssaal.
  • Opferanwalt schützt und begleitet Sie: Ein spezialisierter Opferanwalt wie Rechtsanwalt Christian Dannhauer vertritt ausschließlich Ihre Interessen, nicht die des Staates. Er bereitet Sie auf Vernehmungen vor, beantragt Schutzmaßnahmen und sorgt dafür, dass unzulässige oder belastende Fragen unterbunden werden. Darüber hinaus unterstützt er Sie bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz im Strafverfahren. So stehen Sie dem Angeklagten und seiner Verteidigung nicht allein gegenüber.
  • Schmerzensgeld kann direkt im Strafprozess geltend gemacht werden: Über das sogenannte Adhäsionsverfahren können finanzielle Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld direkt im Strafverfahren durchgesetzt werden. Dadurch ersparen Sie sich häufig ein zusätzliches Zivilverfahren. Das Gericht entscheidet im Zusammenhang mit dem Strafurteil auch über Ihre zivilrechtlichen Ansprüche. Dies kann den Weg zu einer schnellen und umfassenden Entschädigung erleichtern.
  • Kosten eines Opferanwalts sind oft abgedeckt: Viele Opfer haben Anspruch auf staatliche Beiordnung eines Rechtsanwalts, insbesondere bei schweren Straftaten. In diesen Fällen übernimmt die Staatskasse die gesetzlichen Gebühren. Auch Prozesskostenhilfe kann in Betracht kommen. Finanzielle Sorgen sollten daher kein Hindernis sein, Ihre Rechte im Strafverfahren konsequent wahrzunehmen.

Nebenklage und Opferanwalt: Jetzt rechtlich beraten lassen

Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, müssen Sie diesen Weg nicht allein gehen. Rechtsanwalt Christian Dannhauer ist auf das Opferrecht und die Nebenklage spezialisiert und setzt sich konsequent für die Rechte von Geschädigten ein. In einem persönlichen Beratungsgespräch klärt er mit Ihnen, ob eine Nebenklage möglich ist, welche Ansprüche bestehen und wie Sie bestmöglich geschützt werden können. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und lassen Sie sich frühzeitig professionell unterstützen, damit Ihre Stimme im Strafverfahren gehört wird.

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