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Fahrverbote vermeiden

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Wie lassen sich Fahrverbote vermeiden?

 

Im Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht besteht vielfach die Möglichkeit Fahrverbote auszusprechen. Nicht zu verwechseln mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.

 

Merke:

Bei einem Fahrverbot müssen Sie den Führerschein abgeben und erhalten diesen nach einer bestimmten Zeit automatisch zurück. Während der Dauer des Fahrverbots dürfen Sie bestimmte Fahrzeuge nicht führen. Beim Entzug der Fahrerlaubnis hingegen erlischt Ihre Fahrerlaubnis und sie müssen eine neue – ggf. nach einer Sperrfrist – beantragen. Sodann entscheidet die Behörde, ob Sie Ihnen diese erneut erteilt, dies verweigert oder von Bedingungen (z.B. einer medizinisch psychologischen Untersuchung; kurz MPU) abhängig macht.

 

Fahrverbote gibt es vielfach bei Geschwindigkeitsverstößen, qualifizierten Rotlichtverstößen oder auch bei Alkohol- oder Drogendelikten im Straßenverkehr.

Je nach Situation bieten sich verschiedene Ansatzpunkte an um das Fahrverbot zu umgehen. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir Ihre Angelegenheit nach einen gewissen System. Dieses orientiert sich dabei stets an Ihrem konkreten Einzelfall.

 

     1. Die Sache insgesamt aus der Welt schaffen

Wir nehmen umgehend Akteneinsicht und prüfen Ihren Fall ausführlich auf Möglichkeiten, den Vorwurf insgesamt aus der Welt zu schaffen. Teilweise liegen bereits die sachlichen Voraussetzungen für den Vorwurf überhaupt nicht vor oder es wurden seitens der Behörden entscheidende Fehler gemacht. Je nach Vorwurf lassen sich auf diesem Weg bereits einige Fälle erledigen. Mit einer Einstellung oder einem Freispruch fällt sodann auch ein mögliches Fahrverbot weg.

 

Merke:

Bei Geschwindigkeitsverstößen und Mandanten mit Rechtsschutzversicherung bietet sich zumeist die Möglichkeit zusätzlich einen speziell ausgebildeten Gutachter mit ins Boot zu holen. Während wir auf Rechtsfehler prüfen, wird dieser die Messung in technischer Hinsicht überprüfen. Oftmals lassen sich dadurch weitere Fehler finden, um die Messung anzugreifen.

 

     2. Den Tatvorwurf minimieren

Vielfach lässt sich der Tatvorwurf jedoch nicht gänzlich aus der Welt schaffen. In diesem Fall legen wir den Fokus darauf, die individuell vorliegenden Punkte herauszuarbeiten, welche den „Unrechtsgehalt“ der Tat geringer erscheinen lassen als beim „Standardfall“.

Dabei kann es sich beispielsweise um eine spezielle Situation handeln, welche deutlich macht, dass Ihr Fall so sehr von anderen Fällen abweicht, dass kein Fahrverbot notwendig ist. Ziel ist es aufzuzeigen, dass die Tat keine sich wiederholende grobe Pflichtverletzung darstellt.

 

Ein Beispiel hierfür ist das sogenannte „Augenblicksversagen“. Hierbei beruht ein Verkehrsverstoß lediglich auf einer kurzfristigen Unaufmerksamkeit, die auch einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer unterlaufen kann. In diesen Fällen kann man die Behörden und Gerichte oftmals überzeugen, dass ein Regelfahrverbot entfällt.

 

     3. Zeitablauf

Ebenfalls zu prüfen ist der Zeitablauf zwischen der vorgeworfenen Tat und dem Zeitpunkt der Ahndung. Wegen eines langen Zeitraums – der grundsätzlich nicht allein durch den Betroffenen bzw. Beschuldigten verursacht sein darf – kann ein Fahrverbot als nicht mehr erforderlich angesehen werden. Der Zeitraum sollte aber wenigstens ein Jahr oder mehr betragen, damit sich Behörden oder Gerichte überhaupt darauf einlassen.

 

     4. Erhöhung der Geldbuße

In vielen Fällen besteht zudem die Möglichkeit, die Geldbuße erhöhen zu lassen (zumeist Verdoppelung) und auf diesem Weg das Fahrverbot zu vermeiden. Hierzu braucht es jedoch weitere in der Person oder dem Fall liegende Argumente. Ziel des Ganzen ist es den Behörden oder Gerichten aufzuzeigen, dass ein Fahrverbot für Sie eine unverhältnismäßige Härte darstellt.

 

Zum einen helfen die zuvor aufgeführten Punkte. Zum anderen lassen sich hier aber auch sehr individuelle Punkte vortragen. Dies können bspw. ein drohender Jobverlust oder die Pflege von nahen Angehörigen sein.

Ein derartiger Vortrag muss zwingend nachgewiesen werden. Auch ist es sehr hilfreich, wenn Sie in der Vergangenheit keine (vergleichbaren) Eintragungen im Fahrerlaubnisregister, wenigstens aber keine mit Fahrverbot erhalten haben (dabei werden nur die noch nicht getilgten berücksichtigt).

 

     5. Letzter Ausweg

Wenn all das nicht hilft ist der letzte Ausweg stets der persönliche Vortrag bei Gericht. Dabei wird der Fokus auf die Einsicht und darauf, warum dies zukünftig nicht mehr vorkommt, gelegt. Auch hierzu beraten und unterstützen wir Sie selbstverständlich.

 

Unterm Strich zeigen sich daher diverse Varianten, die einzeln oder in Kombination dazu genutzt werden können, ein unliebsames Fahrverbot zu vermeiden. Gerade für Personen, die viel mit Kraftfahrzeugen unterwegs sind, stellen Fahrverbote oft ein kaum lösbares Problem dar.

Wir unterstützen daher Privatpersonen und Firmen bei diesen und anderen Fragen aus dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. Zögern Sie nicht und lassen sich am besten umgehend beraten. Vielfach nimmt man sich manche Möglichkeit, wenn man ohne Akteneinsicht und Beratung selbst vorträgt oder das Verfahren schon zu weit fortgeschritten ist.

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Ihr Christian Dannhauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Wir beraten Sie gerne zu diesem, wie auch zu anderen Themen aus dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Fahrerlaubnisrechts.

Kontaktieren Sie uns jederzeit, wir nehmen Ihre Anfragen gerne auf und melden uns schnellstmöglich zurück.

Weitere Tipps zu diesem oder anderen Rechtsgebieten finden Sie in der Übersicht.

 

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Bitte beachten Sie, dass die Rechtstipps keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzen. Wir weisen ausdrücklich auch darauf hin, dass es grundsätzlich auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt. Die Rechtstipps dienen dabei für Sie einer ersten kostenfreie Orientierung. Wir empfehlen daher bei vergleichbaren Sachverhalten von einer Erstberatung Gebrauch zu machen.  Hierfür steht die Rechtsanwaltskanzlei Dannhauer jederzeit für Sie zur Verfügung.

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