Fahrlässige Tötung ist ein strafrechtliches Vergehen, bei dem der Tod eines Menschen durch unachtsames oder nachlässiges Verhalten einer Person verursacht wurde. Auch wenn der Täter, oder die Täterin nicht mit der Absicht (Vorsatz) gehandelt hat, jemanden zu töten, kann das fahrlässige Verhalten dennoch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
In diesem Blog-Artikel erklären wir Ihnen, was fahrlässige Tötung bedeutet und warum es entscheidend ist, einen erfahrenen Strafverteidiger zur Seite zu haben.
Inhalt
Was wird unter fahrlässiger Tötung verstanden?
Die fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB (Strafgesetzbuch) ist ein Straftatbestand, bei dem der Tod eines Menschen nicht vorsätzlich, sondern durch unachtsames oder sorgfaltspflichtwidriges Verhalten, also durch Fahrlässigkeit, verursacht wurde.
Definition „Fahrlässigkeit“
Fahrlässigkeit bedeutet im Zusammenhang mit einem Todesfall, dass der/die Täter*in die gebotene Sorgfaltspflicht missachtet und damit den Tod des Opfers verursacht hat. Dabei muss der/die Täter*in die möglichen Gefahren seines/ihres Handelns erkennen können, hat dies aber in dem Moment nicht getan oder die Gefährdung unterschätzt.
Da das Strafrecht keine eigene Definition der Fahrlässigkeit enthält, greift man auf die Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zurück.
In § 276 Abs. 2 BGB heißt es dazu: „Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.“
Weiter wird zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit unterschieden und kann bei der Beurteilung des Strafmaßes eine entscheidende Rolle spielen. Bei der bewussten Fahrlässigkeit erkennt der/die Täter*in die Gefahr, geht jedoch davon aus, dass nichts Schlimmes passieren wird. Im Gegensatz dazu liegt unbewusste Fahrlässigkeit vor, wenn der/die Täter*in die Gefahr nicht wahrnimmt, obwohl man diese hätte erkennen müssen.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein klassisches Beispiel für fahrlässige Tötung ist ein Verkehrsunfall, bei dem der/die Fahrer*in zu schnell fährt und dadurch einen tödlichen Unfall verursacht hat. Obwohl der/die Fahrer*in keine Absicht hatte, jemanden zu töten, hat man durch die Sorgfaltspflichtverletzung (z. B. überhöhte Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder Missachtung von Verkehrszeichen) den Tod eines anderen Menschen herbeigeführt.

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Unterschied zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen fahrlässiger und vorsätzlicher Tötung zu verstehen:
- Vorsätzliche Tötung (§§ 211 ff. StGB): Der/die Täter*in handelt mit dem Ziel, einen anderen Menschen zu töten. Hier geht es um Mord oder Totschlag, bei dem der/die Täter*in mit Absicht tötet.
- Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Der/die Täter*in handelt ohne die Absicht zu töten, jedoch handelt die Person so unachtsam, dass diese den Tod eines anderen Menschen in Kauf nimmt oder zumindest fahrlässig verursacht.
Der wesentliche Unterschied liegt also in der Absicht: Bei der vorsätzlichen Tötung will der/die Täter*in den Tod des Opfers, bei der fahrlässigen Tötung wird der Tod unabsichtlich herbeigeführt.
Ihnen wir fahrlässige Tötung vorgeworfen? Ihre Rechte als Beschuldigte*r
Als Beschuldigte*r haben Sie eine Reihe von Rechten, die es zu kennen und zu wahren gilt. Zu Ihren wichtigsten Rechten zählen das Recht auf einen Anwalt, das Recht zu schweigen, sowie das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten.
Sollte Ihnen fahrlässige Tötung vorgeworfen werden, ist es besonders ratsam, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und keine Aussagen ohne anwaltliche Beratung zu tätigen. Unbedachte oder unüberlegte Äußerungen können später gegen Sie verwendet werden und Ihre Position im Verfahren schwächen.
Zum Thema „Schweigerecht als Beschuldigte*r“ haben wir einen ausführlichen Blog-Artikel veröffentlicht. (Verlinkung zum Blog-Artikel „https://www.kanzlei-dannhauer.de/schweigerecht/)
Ein erfahrener Anwalt, mit Spezialisierung Strafrecht, kann Ihnen helfen, Ihre Rechte bestmöglich zu schützen und Sie zu verteidigen.

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Strafen bei fahrlässiger Tötung
Nach § 222 StGB kann die fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Zudem kann ein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis erfolgen und im Falle eines Verkehrsunfalls, der Entzug der Fahrerlaubnis.
In § 222 des Strafgesetzbuches (StGB) lautet es:
„Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Die Strafen richten sich nach der Schwere des Vergehens und den Umständen des Einzelfalls. Mildernde Faktoren (z. B. Reue oder unabsichtliche Gefährdung) oder erschwerende Umstände (z. B. Vorstrafen oder wiederholtes fahrlässiges Verhalten) können die Strafe beeinflussen. Ebenso spielt es bei der Strafe eine Rolle, ob es sich um eine bewusste oder unbewusste Fahrlässigkeit handelt.
Wie unsere Kanzlei Ihnen bei dem Tatvorwurf „fahrlässige Tötung“ helfen kann
Wir als Strafkanzlei werden unterschiedliche Ansätze prüfen, um die bestmögliche Verteidigung für Sie zu gewährleisten. Mögliche Verteidigungsstrategien umfassen:
Mildernde Umstände: Ihre persönliche Situation als Täter*in, etwa Reue oder die Bereitschaft zur Schadenswiedergutmachung, kann positiv in die Strafzumessung einfließen.
Prüfung der Fahrlässigkeit: Waren Sie als Täter*in in der Lage, die Gefahr zu erkennen? Hier wird geprüft, ob das fahrlässige Verhalten tatsächlich als solche erkennbar war.
Anzweifeln der Kausalität: Hatte Ihre Handlung als Täter*in tatsächlich den Tod des Opfers zur Folge, oder gibt es alternative Ursachen?

Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein.
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Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr
Im Straßenverkehr wird fahrlässige Tötung häufig in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen thematisiert. Besonders bei Trunkenheit am Steuer oder extremen Geschwindigkeitsüberschreitungen ist die fahrlässige Tötung eine mögliche Anklage.
Das Strafmaß für eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unterscheidet sich nicht von dem für eine fahrlässige Tötung außerhalb des Verkehrs. Beide Szenarien werden nach § 222 StGB geahndet, der eine Bestrafung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe vorsieht.
Wichtige Faktoren, die die Strafe bei fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr beeinflussen können
Verhalten nach der Tat: Wie sich der/die Unfallverursacher*in bzw. der/die Täter*in nach der Tat verhält, kann erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben. Kommt es beispielsweise zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), kann dies strafverschärfend wirken. Und nicht nur das, in einem solchen Fall müsste sich der/die Unfallverursacher*in zusätzlich dem Vorwurf der Unfallflucht stellen, was ggf. eine weitere strafrechtliche Konsequenz nach sich ziehen würde.
Schwere der Fahrlässigkeit: Liegt z.B. eine schwere Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit vor oder fand das Fahren unter Alkoholeinfluss statt, gilt dies als besonders schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzung. In einem solchen Fall wird man von grober Fahrlässigkeit ausgehen müssen.
Reue: Hat der/die Täter*in die Tat bereut oder war bemüht, den Schaden zu begrenzen (z. B. durch Erste Hilfe)?
Vorstrafen: Hat der/die Täter*in bereits ähnliche Straftaten begangen, könnte dies die Strafe erhöhen.
Verhalten nach der Tat: Wie sich der/die Unfallverursacher*in bzw. der/die Täter*in nach der Tat verhält, kann erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben. Kommt es beispielsweise zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), kann dies strafverschärfend wirken. Und nicht nur das, in einem solchen Fall müsste sich der/die Unfallverursacher*in zusätzlich dem Vorwurf der Unfallflucht stellen, was ggf. eine weitere strafrechtliche Konsequenz nach sich ziehen würde.
Wie Sie sich bei dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung verhalten sollten
Wenn Sie nach einem Unfall des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ausgesetzt sind, sollten Sie zunächst keine Angaben gegenüber der Polizei machen. Machen Sie hier von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Es ist ratsam, sich sofort an einen Anwalt für Verkehrs- und Strafrecht zu wenden, bevor Sie Aussagen gegenüber der Polizei tätigen oder Angaben in einem Anhörungsbogen machen.
Im Falle einer Anklage wegen fahrlässiger Tötung sollten Sie ebenfalls umgehend einen Anwalt mit Spezialisierung Verkehrs- und Strafrecht kontaktieren. Dieser kann mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen und Sie darüber informieren, wie Sie sich am besten verhalten sollen, um Ihre Rechte zu wahren.

Unsere Kanzlei ist auf Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert.
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Fazit – Fahrlässige Tötung
Die fahrlässige Tötung ist ein schwerwiegender Straftatbestand, der ernsthafte strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann – auch wenn keine Tötungsabsicht vorlag. Wer durch mangelnde Sorgfalt den Tod eines anderen Menschen verursacht hat, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafe und weiteren Folgen, wie dem Entzug der Fahrerlaubnis, rechnen. Umso wichtiger ist es, im Falle eines Tatvorwurfs keine vorschnellen Aussagen zu machen und frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Eine professionelle Verteidigung kann entscheidend dafür sein, das Strafmaß positiv zu beeinflussen und Ihre Rechte zu wahren.


