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Bußgeldbescheid - Was nun?
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zunächst den Umschlag mit dem Zustellnachweis aufbewahren und die Frist überprüfen und notieren.
Ab Zugang haben Sie zwei Wochen Zeit Einspruch einzulegen, andernfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Bußgeldbescheide werden oftmals in gelben Umschlägen versendet, auf denen das Datum der Zustellung notiert sein sollte. Nicht selten weist diese Datum nicht unwesentlich vom Datum auf dem Schreiben selbst ab.
Merke: Bei der Frage nach der Rechtskraft spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Inhalt des Bußgeldbescheides zutrifft. Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid kann gegen Sie vollstreckt werden.
Solange die Frist noch läuft, haben Sie die Gelegenheit gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen und den Einspruch einzulegen oder einlegen zu lassen. Doch auch wenn Sie den Bußgeldbescheid akzeptieren wollen empfiehlt es sich, eine kurze Aufklärung zu den Möglichkeiten und einer Abwägung von Kosten und Nutzen, einzuholen. So lösen manche Verstöße bei einer Wiederholung in einem gewissen Zeitraum eine weitere Folge aus (z.B. Fahrverbot nach zwei „nicht unerheblichen“ Geschwindigkeitsverstößen innerhalb von zwölf Monaten). Wenn man dann den ersten Verstoß hat rechtskräftig werden lassen und beim zweiten bestehen ggf. keine Erfolgsaussichten um dagegen vor zu gehen, muss gegebenenfalls eine bestimmte Folge akzeptiert werden müssen. Daher empfiehlt es sich oftmals bereits zuvor alle zustehenden Möglichkeiten in Betracht zu ziehen.
Haben Sie sich dazu (z.B. nach erfolgter Beratung) dazu entschlossen den Bußgeldbescheid zu akzeptieren, können Sie den geforderten Betrag zahlen und die ggf. eintretende Folge (z.B. Fahrverbot) innerhalb der Frist antreten.
Beachte: Punkte für das Fahreignungsregister müssen nicht im Bußgeldbescheid aufgeführt werden. Teilweise erfolgt dies zwar, ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben. Auch deshalb lohnt sich der fachkundige Rat, bevor man den Bescheid rechtskräftig werden lässt.
Sollte die Frist bereits abgelaufen sein, kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung die Rettung sein. Kontaktieren Sie uns gerne hierzu, dann prüfen wir umgehend die Erfolgsaussichten. Wichtig ist bei einer versäumten Frist umgehend zu handeln, da die Chancen, aus der Angelegenheit herauszukommen, ansonsten noch geringer ausfallen. Entscheidend ist dann letztlich, ob Nachweise erbracht werden können, dass die Frist unverschuldet versäumt worden ist (z.B. bei längerer Abwesenheit oder einer neuen Adresse).
Sollten Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen wollen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Rechtsbeistand. Wir können umgehend die Ermittlungsakte beantragen und Sie zudem über die Erfolgsaussichten und Möglichkeiten beraten.
Merke: Wird Einspruch eingelegt, müssen und sollten Sie grundsätzlich die Geldbuße nicht zahlen. Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid schiebt die Rechtsfolge erst einmal auf.
Einen Einspruch können Sie zwar auch selbst einlegen und müssen diesen auch nicht begründen, eine anwaltliche Unterstützung empfiehlt sich jedoch immer. Schätzungen gehen davon aus, dass 1/3 bis 50% aller Bußgeldbescheide Fehler aufweisen. Jeder dieser Fehler kann zur Aufhebung des Bußgeldbescheides führen. Über unsere Kanzlei erhalten Sie insbesondere Akteneinsicht in die dem Bescheid zu Grunde liegenden Unterlagen und eine vollständige Beratung und Prüfung der Akte. Anschließend verfassen wir eine auf Ihren individuellen Fall passende Begründung des Einspruchs mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
Sollte es doch soweit kommen und trotz Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein Gerichtsverfahren anberaumt werden, ist mit der Akteneinsicht und unserer Stellungnahme eine frühzeitige Weichenstellung möglich. Auf diesem Weg lassen sich oft auch Termine noch abwenden oder frühzeitig für Sie passende Lösungen finden.
Doch auch wenn sich Gerichtstermine nicht abwenden lassen, so erhöht die anwaltliche Unterstützung die Erfolgschancen. Bei einem Freispruch durch das Gericht entfällt nicht nur das Bußgeld, sondern die Staatskasse übernimmt auch Ihre Anwaltskosten. Darüber hinaus kann der Rechtsanwalt auch gegen angeordnete Nebenfolgen wie Punkte oder ein Fahrverbot vorgehen und diese in geeigneten Fällen abwenden. Auch verfügen wir über ein hervorragendes Netzwerk um bei Bedarf z.B. Gutachter zu empfehlen (z.B. zum Überprüfen von Blitzern).
Sonderfall: falscher Adressat/in
Nicht selten kommt es vor, dass der Bußgeldbescheid gar nicht an die Person geschickt wird, welche das Fahrzeug auch geführt hat. In Deutschland gilt jedoch – Ausnahme sind z.B. Parkverstöße – dass sich der Bußgeldbescheid an die Person richten muss, welcher en bestimmtes Verhalten vorgeworfen wird.
Je nach Situation kann es sich daher empfehlen die passende Person zu benennen. Hierbei sind jedoch zwei besondere Konstellationen zu berücksichtigen.
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Wenn es sich um eine Person der engeren Familie handelt, so kann Ihnen das Recht zustehen nichts weiter dazu anzugeben, wenn Sie bspw. als Zeuge angeschrieben werden.
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Wenn bei einem erheblichen Verkehrsverstoß bspw. ein Fahrverbot droht und die Person nicht ermittelt werden kann, kann unter besonderen Umständen eine Fahrtenbuchauflage drohen. Hier kann es sinnvoll sein (z.B. für Firmen) die Person zu benennen.
Fazit: Wenn Sie einen Bußgeldbescheid nicht umgehend akzeptieren und zahlen wollen, empfiehlt sich der Weg zu einer spezialisierten Anwaltskanzlei grundsätzlich immer. Wir stehen Ihnen deutschlandweit in allen Bußgeldangelegenheiten mit unserer Erfahrung zur Verfügung.
Gemeinsam für Ihr Recht!
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Wir beraten Sie gerne zu diesem, wie auch zu anderen Themen aus dem Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts und des Fahrerlaubnisrechts.
Kontaktieren Sie uns jederzeit, wir nehmen Ihre Anfragen gerne auf und melden uns schnellstmöglich zurück.
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Bitte beachten Sie, dass die Rechtstipps keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzen. Wir weisen ausdrücklich auch darauf hin, dass es grundsätzlich auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt. Die Rechtstipps dienen dabei für Sie einer ersten kostenfreie Orientierung. Wir empfehlen daher bei vergleichbaren Sachverhalten von einer Erstberatung Gebrauch zu machen. Hierfür steht die Rechtsanwaltskanzlei Dannhauer jederzeit für Sie zur Verfügung.