top of page

Punkteregister in Flensburg

bg Willkommen.png
bg Willkommen.png
bg Willkommen.png

​Was ist das?

In Flensburg wird das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes geführt. Darin werden Verkehrsverstöße geführt welche neben einem Bußgeld oder eine Strafe auch mit sogenannten „Punkten“ geahndet werden.

​

 

Wofür gibt es Punkte?

Für Ordnungswidrigkeiten oder straßenverkehrsrechtliche Straftaten gibt es Punkte. Dabei gibt es je nach Schwere von einem bis zu drei Punkten. Ein Punkt erfasst Ordnungswidrigkeiten. Zwei Punkte umfassen Straftaten und schwere Ordnungswidrigkeiten. Drei Punkte gibt es für schwere verkehrsrechtliche Straftaten.

​

Beispiele:

Handy am Steuer eines PKW genutzt, ohne jemanden zu gefährden oder schädigen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und gibt einen Punkt.

Kommt es in einer solchen Situation beispielsweise zu einem Unfall, gibt es als Ordnungswidrigkeit sogar zwei Punkte.

Bei den Straftaten z.B. Entfernung vom Unfallort gibt es sodann je nach Schwere zwei oder drei Punkte.

 

(Hier geht es zur gesamten Übersichtstabelle)

​

 

Was passiert damit?

Zunächst einmal dient das Register den Behörden oder Gerichten dabei zu prüfen, ob eine Person bereits in letzter Zeit verkehrsrechtlich aufgefallen ist. Dabei kann ein Verstoß – vor allem der gleichen Art – dafür bei einem neuen Fall herangezogen werden, um ein Bußgeld oder eine Strafe zu erhöhen.

​

Beispiel:

Wird man wegen zu schnellen Fahrens geblitzt und hat bereits eine Eintragung wegen eines Geschwindigkeitverstoßes, kann das Bußgeld erhöht werden.

 

Erreicht man vier bis fünf Punkte, so wird man vom  Kraftfahrt-Bundesamt (kostenpflichtig!) ermahnt. Bei sechs bis sieben Punkten wird man (erneut kostenpflichtig!) verwarnt.

Erreicht man 8 oder mehr Punkte wird die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet.

 

Merke:

Stufe 1: 0 bis 3 Punkte

Stufe 2: 4 bis 5 Punkte (Ermahnung)

Stufe 3: 6 bis 7 Punkte (Verwarnung)

Stufe 4: ab 8 Punkte (Entziehung)

 

​

Werden die Punkte gestrichen?

Bei einem Punktestand von bis zu vier Punkten kann man alle 5 Jahre durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.

Ordnungswidrigkeiten welche einen Punkt einbringen werden nach zweieinhalb Jahren getilgt.

Ordnungswidrigkeiten welche mit zwei Punkten zu Buche schlagen werden nach 5 Jahren getilgt.

Diese Frist von 5 Jahren gilt auch für Straftaten die mit 2 Punkten geahndet werden. Straftaten hingegen die drei Punkte zur Folge haben, werden erst nach 10 Jahren getilgt.

Die Tilgung erfolgt automatisch und ist nicht davon abhängig wie viele Punkte man im Fahreignungsregister bereits hat.

 

Beachte:

Fristbeginn ist der Tag der Rechtskraft einer Entscheidung. Es kommt also nicht darauf an, wann der Vorfall stattfand, sondern wann die Angelegenheit „rechtlich abgeschlossen“ ist.

 

Zudem werden sämtliche Punkte gestrichen, wenn man die Fahrerlaubnis (wegen acht oder mehr Punkte oder aber auch aus anderem Grund) abgeben muss, ganz gleich wie lange die Tilgungsfristen noch laufen.

Letztlich ist noch zu beachten, dass auch getilgte Punkte noch ein Jahr in der sogenannten „Überliegefrist“ in dem Register gespeichert werden. Diese Punkte zählen nicht mehr zum aktuellen Punktestand. Dies soll lediglich eine rückwirkende Berechnung des Punktestandes ermöglichen, falls später weitere Verkehrsverstöße hinzukommen. Auf diesem Weg sollte vielen Verzögerungstaktiken der Rechtsanwälte ein Riegel vorgeschoben werden.

​

Beispiel:

Sie stehen bei sieben Punkten und werden einen Tag vor Ablauf der Tilgung eines Punktes in Ihrem Register, beim Führen eines Autos und gleichzeitiger Nutzung eines Handy in Ihrer Hand erwischt. Drei Wochen später kommt der Bußgeldbescheid. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie nur noch sechs Punkte (einer befindet sich in der Überliegefrist). Sie legen innerhalb der zwei Wochen Frist keinen Einspruch ein und zahlen das Bußgeld. Jetzt wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und eingetragen. Da bei der Begehung jedoch der Tag entscheidend ist, an welchem der Vorfall passierte (sogenanntes Tattagprinzip) wird der Punkt aus der Überliegefrist herangezogen. Sie haben damit an dem Tag acht Punkte und der Entzug der Fahrerlaubnis wird angeordnet.

 

Beachte:

Sollte Ihnen keine Ermahnung oder Verwarnung zugeschickt worden sein, so muss der Punktestand bei Überschreiten der nächsten Stufe der Punktestand auf die vorige Stufe zurückgesetzt werden (zu den Stufen siehe oben). Die Hürden um die Behörde überzeugen zu können, dass ein Schreiben tatsächlich nicht zugegangen ist, sind sehr hoch. Auch hier können wir Sie selbstverständlich beraten und unterstützen.

 

​

Kann ich meinen Punktestand erfahren?

Ja, Sie können gebührenfrei beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Auskunft beantragen. Falls wir Sie in einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Strafsache (mit Bezug zur Fahrerlaubnis) vertreten, holen wir grundsätzlich auch einen Auszug ein.

 

​

Was passiert wenn ich 8 Punkte habe?

Bei acht oder mehr Punkten wird man als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft und der Entzug der Fahrerlaubnis wird angeordnet. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen und damit grundsätzlich die Berechtigung verlieren, Kraftfahrzeuge zu führen.

​

Beachte:

Dies gilt nur für Kraftfahrzeuge, bei denen man auch eine Fahrerlaubnis erwerben muss. Das Führen anderer nicht fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge müsste gesondert angeordnet werden.

Eine neue Fahrerlaubnis müsste in diesem Fall neu beantragt werden. Hierbei ist zu beachten, dass diese nach einem Entzug wegen acht oder mehr Punkten erst nach einer Frist von mindestens sechs Monaten wieder erteilt werden darf. Die Behörde prüft dabei, ob die Person wieder als geeignet eingestuft werden kann. Dies erfolgt grundsätzlich durch eine sogenannten MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung).

 

​

Fazit:

Es empfiehlt sich grundsätzlich anwaltlichen Rat und Unterstützung einzuholen, um die Möglichkeiten auszuloten Punkte zu vermeiden. Ist ein Punkt erst eingetragen bekommt man ihn nicht ohne weiteres wieder entfernt. Dies kann bei späteren Vorfällen umso ärgerlicher sein, wenn es zuvor vielleicht eine Möglichkeit zur Punktevermeidung gab. Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, wir beraten Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten.

Ihr Christian Dannhauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Wir beraten Sie gerne zu diesem, wie auch zu anderen Themen aus dem Bereich des Fahrerlaubnisrechts.

Kontaktieren Sie uns jederzeit, wir nehmen Ihre Anfragen gerne auf und melden uns schnellstmöglich zurück.

Weitere Tipps zu diesem oder anderen Rechtsgebieten finden Sie in der Übersicht.

 

Hat Ihnen dieser Rechtstipp gefallen? Sagen Sie es weiter!

​

  • Instagram
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Xing

Bitte beachten Sie, dass die Rechtstipps keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzen. Wir weisen ausdrücklich auch darauf hin, dass es grundsätzlich auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt. Die Rechtstipps dienen dabei für Sie einer ersten kostenfreie Orientierung. Wir empfehlen daher bei vergleichbaren Sachverhalten von einer Erstberatung Gebrauch zu machen.  Hierfür steht die Rechtsanwaltskanzlei Dannhauer jederzeit für Sie zur Verfügung.

Logo Platzhalter.png
bottom of page