Radfahren und Verkehrsregeln – Fahruntüchtigkeit und Fahrverbot für Radfahrende

Radfahren steht für Freiheit, Bewegung und Nachhaltigkeit. Doch auch Radfahrer müssen sich an die Verkehrsregeln halten – insbesondere, wenn es um Alkohol, Drogen und die Fahrtüchtigkeit geht.
Stellen Behörden oder Gerichte eine Fahruntüchtigkeit fest, drohen empfindliche Konsequenzen: vom Bußgeld bis zum Fahrverbot – selbst für fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge wie Fahrräder.

Als spezialisierte Kanzlei für Verkehrsrecht in Hamburg unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um Fahruntüchtigkeit beim Radfahren, Fahrverbote und die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU).

Christian

Rechtsanwalt Christian Dannhauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg, Ihr Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall.

Wann gelten Radfahrende als fahruntüchtig?

Auch für Radfahrende gilt: Wer sich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss auf das Fahrrad setzt, riskiert eine Strafbarkeit nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr).
Während es beim Drogenkonsum keine festen Grenzwerte für Radfahrende gibt, liegt die Grenze absoluter Fahruntüchtigkeit beim Alkoholkonsum bei 1,6 ‰. Ab diesem Schwellenwert ist eine Entlastung grundsätzlich nicht mehr möglich. Behörden und Gerichte gehen dann immer davon aus, dass man nicht mehr fahrtüchtig war. 

Die potentielle Strafbarkeit beginnt jedoch bereits deutlich früher. Bereits ab 0,3 ‰ kann eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden. Kommen zu der Alkoholisierung typische Ausfallerscheinungen hinzu (z. B. Schlangenlinien, fehlende Kontrolle über das Rad), gehen die Behörden und Gerichte von einer Fahruntüchtigkeit aus. 

Rechtliche Folgen einer Fahruntüchtigkeit

Wer mit dem Rad fahrend fahruntüchtig im Straßenverkehr auffällt, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Strafbarkeit nach § 316 StGB bei Trunkenheit im Verkehr
  • Entzug der Fahrerlaubnis oder Festsetzung einer Sperrfrist
  • Anordnung einer MPU, insbesondere bei wiederholten Verstößen oder Werten über 1,6 ‰
  • Behördliches Fahrverbot auch für fahrlizensfreie Fahrzeuge – also auch Fahrräder – möglich

 

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Anordnung durch die Fahrerlaubnisbehörde

Hat die Fahrerlaubnisbehörde Anhaltspunkte, dass jemand nicht zuverlässig zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann, kann sie eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangen.
Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, darf die Behörde laut ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf Ungeeignetheit schließen und das Führen von Fahrrädern oder anderen fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (z.B. E-Scooter) verbieten.

Frühzeitig rechtliche Unterstützung sichern

Gerade bei Fahrverboten für Radfahrende ist die Rechtslage vielschichtig. Eine frühe anwaltliche Beratung kann helfen, Konsequenzen zu vermeiden oder abzumildern.

Die Kanzlei Dannhauer in Hamburg prüft Ihren Fall individuell – ob bei einer anstehenden MPU, einem drohenden Fahrverbot oder nach einem Trunkenheitsdelikt mit dem Rad.
Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und begleiten Sie durch alle Verfahrensschritte.

Häufige Fragen zur Fahruntüchtigkeit beim Radfahren

Ab 0,3 ‰ kann relative Fahruntüchtigkeit bestehen – ab 1,6 ‰ gilt absolute Fahruntüchtigkeit.

Schieben wird nicht als „Führen“ eines Rades im Sinne des §316 StGB angesehen. Man steht dann zu Fußgehenden gleich. Da es grundsätzlich nicht strafbar ist sich fahruntüchtig zu Fuß zu bewegen liegt keine Strafbarkeit vor. 

Ja, wenn die Behörde nach einem Vorfall auf Ungeeignetheit schließt, kann sie Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr untersagen.

Wird die MPU verweigert, darf die Behörde annehmen, dass die betroffene Person nicht fahrtauglich ist – ein weiteres Führen von Fahrrädern oder Fahrzeugen kann verboten werden.

Nach Entzug kann ein Antrag auf Wiedererteilung gestellt werden. Dabei muss man eine etwaige Sperrfrist sowie von der Behörde geforderte Voraussetzungen beachten. Diese können sich im Einzelfall unterscheiden und von Abstinenznachweisen bis zu einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) reichen.

Rechtsberatung in Hamburg und darüber hinaus

Unser Team der Kanzlei Dannhauer ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und vertritt Sie in Hamburg sowie deutschlandweit. Wir analysieren Ihren Fall, prüfen Ihre Erfolgsaussichten und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten.

Christian

Rechtsanwalt Christian Dannhauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg, Ihr Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall.

🌐 www.kanzlei-dannhauer.de

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