Alkohol und Straßenverkehr vertragen sich nicht. Bereits geringe Mengen beeinträchtigen die Reaktionsfähigkeit, Wahrnehmung und Entscheidungsfähigkeit, was oft dramatische Folgen für alle Beteiligten hat. Die Zahlen belegen das Risiko eindrücklich und rechtlich drohen empfindliche Konsequenzen bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Für verantwortungsbewusste Verkehrsteilnehmer gilt deshalb ohne Ausnahme: Wer trinkt, fährt nicht.
In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt Christian Dannhauer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, über die in Deutschland geltenden Promillegrenzen, die Abgrenzung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat, drohende Sanktionen, die rechtssichere Feststellung des Alkoholwerts durch die Polizei und das richtige Verhalten bei einer Kontrolle.
Inhalt
Warum ist Alkohol am Steuer so gefährlich?
Alkohol und Straßenverkehr sind eine gefährliche Kombination, die immer wieder zu schweren Unfällen und rechtlichen Konsequenzen führt. Jedes Jahr werden in Deutschland Tausende Verkehrsteilnehmer mit Alkohol am Steuer erwischt.
Viele unterschätzen, wie schnell bereits geringe Mengen Alkohol die Reaktionsfähigkeit und das Urteilsvermögen beeinträchtigen. Schon ein Glas Bier oder Wein kann dazu führen, dass Entfernungen falsch eingeschätzt oder Verkehrssituationen zu spät erkannt werden. Wer in diesem Zustand ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.

Alkohol am Steuer
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Alkohol im Straßenverkehr: Warum schon kleine Mengen zur Gefahr werden
Wie dramatisch die Folgen von Trunkenheit im Verkehr sind, zeigen aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis). Im Jahr 2023 registrierte die Polizei 37.172 Verkehrsunfälle, bei denen mindestens eine Person alkoholisiert war. Dies entspricht fast 102 Unfällen pro Tag. In 15.652 dieser Fälle kam es zu Personenschäden. Insgesamt wurden 18.686 Menschen verletzt und 198 Menschen verloren ihr Leben. Damit gab es im Durchschnitt täglich fast 52 Verkehrsopfer durch Unfälle unter Alkoholeinfluss. Diese Zahlen verdeutlichen, dass Alkohol am Steuer keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen ist, sondern ein ernstes gesellschaftliches Problem darstellt, das Menschenleben fordert.
Die Botschaft ist eindeutig: Wer trinkt, sollte kein Fahrzeug mehr führen. Es gibt keine sichere Promillegrenze, bei der sich Fahren und Alkohol vereinbaren lassen. Jede Menge Alkohol kann die Fahrtüchtigkeit herabsetzen und eine Gefahr im Straßenverkehr darstellen. Auch wenn man sich „noch fit“ fühlt, täuscht der subjektive Eindruck oft über die tatsächliche Beeinträchtigung hinweg. Schon ab 0,3 Promille können Auffälligkeiten im Fahrverhalten strafrechtliche Folgen haben.
Alkohol am Steuer kann zu empfindlichen Strafen, Punkten in Flensburg und rechtlichen Konsequenzen führen
Neben den körperlichen Risiken drohen auch empfindliche rechtliche Konsequenzen. Abhängig vom Promillewert und den Umständen des Einzelfalls kann Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat gewertet werden. Mögliche Folgen sind Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Wer beruflich oder privat auf den Führerschein angewiesen ist, riskiert damit weit mehr als nur eine kurzfristige Strafe.
Alkohol sollte im Straßenverkehr daher grundsätzlich tabu sein. Wer ein Fahrzeug führt, trägt Verantwortung für sich und andere. Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto stehen lassen und alternative Transportmöglichkeiten nutzen. So schützen Sie nicht nur Ihr eigenes Leben, sondern auch das anderer Verkehrsteilnehmer und vermeiden rechtliche Folgen, die das Leben nachhaltig beeinträchtigen können.
Welche Promillegrenzen gelten in Deutschland im Straßenverkehr?
Die gesetzlichen Promillegrenzen regeln, ab welcher Blutalkoholkonzentration das Führen eines Fahrzeugs als problematisch gilt. Diese Werte unterscheiden sich je nach Fahrergruppe und Fahrzeugart und sind bundesweit verbindlich.
0,0 Promillegrenze: Fahranfänger und junge Fahrer
Für Fahranfänger in der Probezeit und für Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promillegrenze. Schon der geringste Alkoholkonsum ist in dieser Gruppe untersagt. Ziel dieser Regelung ist es, junge Fahrer und Fahranfänger an einen verantwortungsbewussten Umgang im Straßenverkehr zu gewöhnen. Die 0,0-Promillegrenze gilt auch für gewerbliche Fahrzeugführer, vor allem, wenn ein Personenbeförderungsschein erforderlich ist.
0,3 Promillegrenze: Beginn der relativen Fahruntüchtigkeit
Ab 0,3 Promille kann die Fahrtüchtigkeit bereits eingeschränkt sein. In dieser Spanne spricht man von einer relativen Fahruntüchtigkeit, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie eine unsichere Fahrweise oder verlangsamte Reaktionen auftreten.
0,5 Promillegrenze: Allgemeine Grenze für Kraftfahrzeugführer
Die 0,5-Promillegrenze markiert die entscheidende Schwelle für alle Kraftfahrzeugführer. Wer diesen Wert überschreitet, gilt als nicht mehr fahrtüchtig. Diese Grenze gilt für Pkw-, Motorrad- und E-Scooter-Fahrer gleichermaßen.
1,1 Promillegrenze: Absolute Fahruntüchtigkeit für Kraftfahrzeuge
Ab einem Wert von 1,1 Promille spricht man von absoluter Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Punkt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass kein sicheres Fahren mehr möglich ist. Dies gilt unabhängig davon, ob konkrete Auffälligkeiten im Fahrverhalten vorliegen.
1,6 Promillegrenze: Grenze für Radfahrer und Anordnung einer MPU
Auch für Radfahrer gibt es eine klare Promillegrenze. Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig auf dem Fahrrad. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, muss mit Konsequenzen rechnen, die bis zum Entzug der Fahrerlaubnis reichen können. Für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet.
Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?
Alkohol im Straßenverkehr kann in Deutschland sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat geahndet werden. Entscheidend ist dabei, wie viel Alkohol im Blut gemessen wird und ob Ausfallerscheinungen oder eine Gefährdung anderer vorliegen. Die Konsequenzen reichen von Bußgeldern und Punkten in Flensburg bis hin zu strafrechtlichen Verfahren, Führerscheinentzug und der Anordnung einer MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung).
Ordnungswidrigkeiten bei Alkohol am Steuer
Liegt der gemessene Promillewert zwischen 0,5 und 1,09, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG). In diesem Bereich von Alkohol am Steuer liegt keine Straftat vor, doch die Folgen sind dennoch spürbar. Beim ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld (zzgl. Bearbeitungsgebühren, insgesamt ca. 530 Euro), zwei Punkte in Flensburg (Fahreignungsregister) und ein einmonatiges Fahrverbot.

Wer innerhalb von zehn Jahren erneut mit Alkohol auffällig wird, muss mit deutlich höheren Strafen rechnen. Beim zweiten Mal beträgt das Bußgeld 1.000 Euro (zzgl. Bearbeitungsgebühren, insgesamt ca. 1.030 Euro) und das Fahrverbot dauert drei Monate. Beim dritten Verstoß erhöht sich die Geldbuße auf 1.500 Euro (zzgl. Bearbeitungsgebühren, insgesamt ca. 1.530 Euro) und es werden erneut zwei Punkte in Flensburg eingetragen. Außerdem wird ein Fahrverbot von drei Monaten verhängt.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze (§ 24c StVG). Schon der geringste Alkoholverstoß zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung (A-Verstoß) und führt zu einer Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie zur Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Ab wann Alkohol am Steuer eine Straftat ist: 1,1 Promille
Wird ein Fahrer mit 1,1 Promille oder mehr am Steuer erwischt, gilt er als absolut fahruntüchtig. Das Führen eines Fahrzeugs in diesem Zustand erfüllt den Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB). In diesen Fällen handelt es sich um eine Straftat, unabhängig davon, ob es zu einem Unfall gekommen ist oder nicht. Die Strafen können empfindlich ausfallen. Es droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Außerdem wird die Fahrerlaubnis entzogen (§ 69 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB).
Bereits ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, zum Beispiel Schlangenlinienfahren, verlangsamte Reaktionen oder das Überfahren einer roten Ampel. Auch dann liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor.
Kommt es infolge des Alkoholkonsums zu einem Unfall oder einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann zusätzlich der Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c StGB erfüllt sein. Hier drohen noch höhere Strafen, da die Sicherheit anderer Menschen unmittelbar beeinträchtigt wurde. In besonders schweren Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen.
Ordnungswidrigkeit oder Straftat: Der entscheidende Unterschied
Während eine Ordnungswidrigkeit meist mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem zeitlich begrenzten Fahrverbot geahndet wird, zieht eine Straftat deutlich schwerere Folgen nach sich. Bei einer Trunkenheitsfahrt drohen nicht nur Punkte und hohe Geldstrafen, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Je nach Strafmaß gilt man bei einer Straftat außerdem als vorbestraft.
In schweren Fällen kann zusätzlich eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins verhängt werden. Wer mit Alkohol am Steuer auffällig wird, riskiert also nicht nur den Führerschein, sondern auch die eigene Strafakte.
Wann eine MPU angeordnet wird und was der Führerscheinentzug bedeutet
Wer mit Alkohol am Steuer auffällig wird, riskiert nicht nur ein Bußgeld oder eine Strafe, sondern häufig auch den Verlust der Fahrerlaubnis. Bei einer Straftat mit mehr als 1,1 Promille ordnet das Gericht in der Regel den Entzug der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB an. Auch bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB wird die Fahrerlaubnis regelmäßig entzogen (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB).
Der Entzug bedeutet, dass der Führerschein vollständig ungültig wird. Erst nach Ablauf einer festgelegten Sperrfrist (zwischen sechs Monaten und einem Jahr) kann die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.
In vielen Fällen verlangt die Fahrerlaubnisbehörde vor der Wiedererteilung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Diese wird in der Regel angeordnet, wenn ein Fahrer mit 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr auffällig geworden ist oder wiederholt alkoholbedingte Verstöße begangen hat. Ziel der MPU ist es, festzustellen, ob die betroffene Person künftig in der Lage ist, verantwortungsbewusst und ohne Alkohol am Verkehr teilzunehmen.
Wer die MPU nicht besteht oder sich weigert, daran teilzunehmen, erhält seinen Führerschein nicht zurück. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig vorzubereiten und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Verantwortung statt Risiko
Alkohol am Steuer birgt immer ein erhebliches Risiko – sowohl rechtlich als auch menschlich. Schon geringe Mengen können zu Fehlern im Straßenverkehr führen, die schwerwiegende Folgen haben können. Wer Alkohol trinkt, sollte das Auto stehen lassen und alternative Verkehrsmittel nutzen. Damit schützen Sie nicht nur Ihre Fahrerlaubnis, sondern vor allem sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
Wie wird der Alkoholwert bei einer Kontrolle festgestellt?
Wer im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss steht, muss damit rechnen, kontrolliert zu werden. Doch viele Verkehrsteilnehmer wissen nicht genau, wie der Alkoholwert ermittelt wird, welche Tests verbindlich sind und welche Rechte sie bei einer Kontrolle haben. Der Ablauf einer Alkoholkontrolle ist rechtlich klar geregelt und die Art der Messung kann für den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheidend sein.
Atemalkoholtest: Schnelltest zur ersten Einschätzung
In den meisten Fällen beginnt die Polizei mit einem sogenannten Atemalkoholtest. Dieser wird direkt vor Ort durchgeführt und dient dazu, einen ersten Hinweis auf eine mögliche Alkoholisierung des Fahrers zu erhalten. Der Atemalkoholtest ist freiwillig. Niemand ist also verpflichtet, diesem Test zuzustimmen. Das Messergebnis eines Atemtests dient in der Regel nur der Einschätzung und hat keine unmittelbare Beweiskraft vor Gericht.
Bei deutlichen Anzeichen von Alkoholeinfluss, wie Alkoholgeruch, unsicherem Fahrverhalten oder undeutlicher Sprache, kann die Polizei jedoch weitere Maßnahmen einleiten. Besteht der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, kann die Polizei die Entnahme einer Blutprobe veranlassen.
Blutprobe: Der rechtlich verbindliche Nachweis
Die Blutprobe gilt als einziger rechtlich verbindlicher Nachweis für den tatsächlichen Blutalkoholwert. Sie darf grundsätzlich nur von einem Arzt durchgeführt werden. Nach der Strafprozessordnung ist für die Anordnung einer Blutentnahme ein richterlicher Beschluss erforderlich. Eine Ausnahme gilt jedoch, wenn Gefahr im Verzug besteht, beispielsweise weil der Alkohol im Blut schnell abgebaut wird und ein Richter nicht rechtzeitig erreichbar ist.
Die Blutprobe liefert einen exakten Promillewert und dient später als Beweismittel im Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie bildet die Grundlage für die Entscheidung, ob eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegt. Aufgrund ihrer hohen Beweissicherheit wird die Blutalkoholkonzentration (BAK) als entscheidender Wert im Verfahren herangezogen.
Fehlerquellen und Angriffspunkte bei der Alkoholmessung
Auch wenn die Blutprobe als sicherster Nachweis gilt, können bei der Durchführung Fehler entstehen. Dazu zählen etwa nicht korrekt kalibrierte Messgeräte, unzureichend geschultes Personal oder eine nicht ordnungsgemäße Probenentnahme. Werden solche Fehler nachgewiesen, kann dies die Verwertbarkeit der Beweise infrage stellen. Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft daher stets, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Blutentnahme erfüllt wurden und ob Messprotokolle oder Abläufe Mängel aufweisen.
Gerade in Verfahren wegen Alkohol am Steuer kann eine genaue Analyse der Beweismittel entscheidend sein, um das Verfahren einzustellen oder die Strafe zu reduzieren. Wer also in eine Alkoholkontrolle gerät, sollte Ruhe bewahren, keine vorschnellen Aussagen treffen und frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.

Alkohol am Steuer
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Wie sollte man sich bei einer Polizeikontrolle wegen Alkohol am Steuer verhalten?
Eine Polizeikontrolle ist für viele Autofahrer eine Stresssituation, vor allem, wenn sie zuvor Alkohol konsumiert haben. Umso wichtiger ist es, die eigenen Rechte zu kennen und richtig zu reagieren. Wer in dieser Situation besonnen handelt, kann rechtliche Nachteile vermeiden und hat später bessere Verteidigungsmöglichkeiten.
Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und nichts zu überstürzen!
Wenn die Polizei Sie anhält, bleiben Sie zunächst ruhig und höflich. Nervöses Verhalten, hektische Bewegungen oder voreilige Aussagen können schnell Misstrauen wecken. Rechtsanwalt Christian Dannhauer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, rät dazu, auf alle Fragen zur Fahrt oder zum Alkoholkonsum zunächst keine Angaben zur Sache zu machen. Sie haben das Recht, sich nicht selbst zu belasten und zu schweigen. Rechtlich verbindlich ist lediglich die Angabe Ihrer Personalien, also Name, Geburtsdatum und Adresse.
Vermeiden Sie daher Rechtfertigungen oder Erklärungen wie „Ich habe nur ein Bier getrunken“. Solche Aussagen können später gegen Sie verwendet werden. Wer hingegen ruhig bleibt und von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, wahrt wichtige Verteidigungsoptionen.
Atemalkoholtest: freiwillig oder Pflicht?
Oft bieten Polizeibeamte bei einem Verdacht auf Alkohol am Steuer einen Atemalkoholtest an. Dieser Test ist freiwillig. Sie sind rechtlich nicht verpflichtet, ihn durchzuführen. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Dannhauer weist jedoch darauf hin, dass der Atemtest in der Regel nur ein vorläufiger Hinweis ist und vor Gericht keine verbindliche Beweiskraft hat. Es kann daher sinnvoll sein, den Test zu verweigern, insbesondere, wenn Sie unsicher sind, wie viel Restalkohol sich noch in Ihrem Körper befindet.
Die Polizei darf Sie nicht zur Durchführung des Tests zwingen. Weigern Sie sich jedoch und besteht der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, kann eine Blutprobe angeordnet werden. Diese Probe wird durch einen Arzt entnommen und liefert einen tatsächlich verwertbaren Beweis.
Recht auf anwaltliche Unterstützung
Wenn Sie von der Polizei kontrolliert werden und der Verdacht auf Alkohol am Steuer besteht, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Beistand hinzuziehen. Rechtsanwalt Christian Dannhauer empfiehlt, keine weiteren Aussagen zu treffen, bevor Sie Rücksprache mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht gehalten haben. Sie dürfen zu jedem Zeitpunkt der Kontrolle einen Rechtsanwalt kontaktieren. Das kann entscheidend sein, um Verfahrensfehler aufzudecken oder die Beweislage zu prüfen.
Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt wie Christian Dannhauer kann im Nachhinein Akteneinsicht beantragen und die Rechtmäßigkeit der Kontrolle prüfen. Fehler bei der Beweisaufnahme oder bei der Anordnung der Blutprobe können unter Umständen dazu führen, dass die Ergebnisse im Verfahren nicht verwertet werden dürfen.
Im Ernstfall rät Fachanwalt Christian Dannhauer:
- Bleiben Sie freundlich und ruhig. Jede Provokation kann die Situation verschärfen.
- Machen Sie keine Angaben zu Ihrem Alkoholkonsum. Sie müssen nicht angeben, wie viel oder wann Sie getrunken haben.
- Lehnen Sie den Atemalkoholtest höflich ab, wenn Sie sich nicht sicher sind.
- Verlangen Sie, mit einem Anwalt zu sprechen, bevor Sie weitere Aussagen machen.
- Geben Sie nur die erforderlichen Personalien an.
Wenn Sie sich an diese Verhaltensregeln halten, schützen Sie Ihre Rechte und legen den Grundstein für eine solide Verteidigung. Im Zweifel gilt: Schweigen ist besser als Reden. Jede unbedachte Äußerung kann im späteren Verfahren nachteilig ausgelegt werden.
Besonnen handeln und rechtlichen Rat einholen
Eine Alkoholkontrolle kann weitreichende Konsequenzen haben. Wer seine Rechte kennt, vermeidet Fehler, die später teuer werden können. Rechtsanwalt Christian Dannhauer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, rät allen Betroffenen, Ruhe zu bewahren, keine vorschnellen Aussagen zu treffen und frühzeitig anwaltliche Unterstützung einzuholen. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben und keine unnötigen Nachteile entstehen.
Welche Promillegrenzen gelten für Radfahrer und E-Scooter-Fahrer?
Nicht nur Autofahrer müssen sich an feste Promillegrenzen halten. Auch wer mit dem Fahrrad oder einem E-Scooter unterwegs ist, kann bei Alkoholkonsum schnell mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Vielen ist nicht bewusst, dass auch für diese Verkehrsteilnehmer klare Regeln gelten und Verstöße gravierende Konsequenzen haben können.
Alkoholgrenzen für Radfahrer
In Deutschland gilt für Radfahrer eine Grenze von 1,6 Promille. Ab diesem Wert liegt die absolute Fahruntüchtigkeit vor. Wer mit einem höheren Blutalkoholwert Fahrrad fährt, begeht in der Regel eine Straftat nach § 316 StGB wegen Trunkenheit im Verkehr (bei Trunkenheitsfahrten mit dem Auto bereits ab 1,1 Promille). Die 1,6-Promille-Grenze gilt ebenso für Pedelecs, umgangssprachlich auch E-Bikes genannt.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es zu einem Unfall kommt oder nicht. Selbst wer sich noch fahrtüchtig fühlt, gilt rechtlich als nicht mehr fahrtüchtig. Neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe kann die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) anordnen.
Promille-Grenzen für E-Scooter-Fahrer
Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Promille-Grenzen wie für Autofahrer, da E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft sind. Bereits ab 0,5 Promille drohen ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat gemäß § 316 StGB, die mit dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden kann. Besonders kritisch ist, dass auch Personen, die keinen Führerschein besitzen, eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis erhalten können, wenn sie betrunken mit dem E-Scooter fahren.
Keine Ausnahme für alternative Fortbewegungsmittel
Ob Fahrrad oder E-Scooter: Alkohol und Straßenverkehr vertragen sich nicht. Schon geringe Mengen Alkohol können das Gleichgewicht, die Reaktionsfähigkeit und das Gefahrenbewusstsein beeinträchtigen. Wer alkoholisiert auf zwei Rädern unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Daher sollte auch bei alternativen Fortbewegungsmitteln die Regel gelten: Wer trinkt, bleibt stehen.
Fazit
Alkohol und Straßenverkehr sind eine lebensgefährliche Kombination: Bereits geringe Mengen Alkohol können Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit und Urteilsvermögen deutlich beeinträchtigen. Die Statistik zeigt: Im Jahr 2023 kam es in Deutschland zu über 37.000 alkoholbedingten Verkehrsunfällen, bei denen fast 200 Menschen starben. Alkohol am Steuer gefährdet immer das eigene Leben und das anderer Verkehrsteilnehmer.
Klare Promille-Grenzen regeln, was erlaubt ist: Für Fahranfänger und junge Fahrer gilt die 0,0-Promille-Grenze. Bereits ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, ab 0,5 Promille drohen Bußgeld und Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist man absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Radfahrer sind ab 1,6 Promille nicht mehr fahrtüchtig und müssen mit einem strafrechtlichen Verfahren rechnen.
Strafen reichen von Bußgeld bis Freiheitsstrafe: Je nach Promillewert drohen empfindliche Konsequenzen. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten geahndet. Bei Straftaten wie Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) drohen Geldstrafen, der Entzug des Führerscheins oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In vielen Fällen wird zusätzlich eine MPU angeordnet, wenn der Führerschein entzogen wurde und neu erteilt werden soll.
Alkoholkontrollen sind rechtlich klar geregelt: Die Polizei darf bei Verdacht auf Alkohol im Straßenverkehr eine Kontrolle durchführen. Der Atemalkoholtest ist freiwillig, während die Blutprobe als verbindlicher Nachweis gilt. Fehler bei der Durchführung oder fehlende richterliche Anordnungen können die Beweislage beeinflussen. Eine anwaltliche Prüfung dieser Aspekte ist oft entscheidend für den Ausgang des Verfahrens.
Das richtige Verhalten schützt Ihre Rechte und bewahrte vor Strafen: Bei einer Kontrolle sollten Sie ruhig bleiben, keine Angaben zu Ihrem Alkoholkonsum machen und auf Ihr Aussageverweigerungsrecht bestehen. Ein Atemalkoholtest muss nicht durchgeführt werden. Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Dannhauer empfiehlt, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, bevor Sie weitere Aussagen treffen. So vermeiden Sie Fehler, die später zu schwerwiegenden Konsequenzen führen können.
Handeln Sie rechtzeitig und lassen Sie sich von Fachanwalt Christian Dannhauer beraten!
Alkohol am Steuer kann schwerwiegende rechtliche, finanzielle und persönliche Konsequenzen haben. Wenn Sie in eine Alkoholkontrolle geraten sind oder ein Verfahren droht, sollten Sie keine Zeit verlieren. Rechtsanwalt Christian Dannhauer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, steht Ihnen mit langjähriger Erfahrung und spezialisiertem Wissen zur Seite.
Er prüft Ihre Akte, bewertet die Beweislage und entwickelt eine individuelle Verteidigungsstrategie. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine persönliche Beratung, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Lösung für Ihren Fall zu erreichen.

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FAQ
Welche Promille-Grenzen gelten in Deutschland?
Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille. Ab 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Radfahrer gelten ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig.
Muss ich den Atemalkoholtest bei der Polizeikontrolle machen?
Der Atemalkoholtest ist freiwillig. Rechtlich verbindlich ist erst die Blutprobe, die durch einen Arzt entnommen wird. Im Zweifel sollten Sie schweigen und vor weiteren Angaben Rechtsanwalt Christian Dannhauer kontaktieren.
Welche Strafen drohen bei einem ersten Verstoß zwischen 0,5 und 1,09 Promille?
In der Regel drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot ab einem Promillewert von 0,5 bis 1,09. Wiederholungen werden deutlich teurer und mit einem längeren Fahrverbot bestraft. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung hilft, Fehler zu vermeiden und Spielräume zu nutzen.
Ab wann ist Alkohol am Steuer eine Straftat?
Ab 1,1 Promille liegt Trunkenheit im Verkehr vor, die mit schwerwiegenden Strafen und häufig mit dem Entzug des Führerscheins verbunden ist. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol am Steuer kann eine Straftat vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen. Lassen Sie Ihre Situation umgehend von Fachanwalt Christian Dannhauer prüfen.
Wann drohen MPU und Führerscheinentzug?
Der Führerschein wird bei Straftaten in Verbindung mit Trunkenheit im Verkehr meist entzogen (§ 69 StGB) und es wird eine Sperrfrist festgelegt. Eine MPU wird typischerweise ab 1,6 Promille oder bei wiederholten Alkoholverstößen verlangt. Eine gute Vorbereitung und anwaltliche Begleitung erhöhen die Chancen auf Wiedererteilung.
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