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Kinder und Jugendliche

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Kinder

Informationen (Kinder und Jugendliche)

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Das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen.

Wir unterstützen euch daher bei vielfältigen Rechtsfragen. Gerne könnt ihr uns jederzeit Fragen zusenden, wir antworten euch stets so schnell wie möglich.

 

Wir vertreten euch vor allem in den folgenden Bereichen:

 

 - Sorgerechtsstreitigkeiten

 - Jugendstrafrecht

 - Schadensersatzansprüche

 

Sollte eure Frage nicht zu einem der Bereich gehören ist das kein Problem. Auch bei anderen Fragen helfen wir weiter oder empfehlen euch die passenden Kontakte. Bei der Beauftragung eines Anwalts ist es zumeist wichtig, dass ihr das Einverständnis sämtlicher Erziehungsberechtigter habt. Gerne können wir aber mit euch bereits vorab einige Fragen klären. Die Erstberatung von Kindern und Jugendlichen wird bei uns grundsätzlich kostenfrei durchgeführt.

Sorgerechtsstreitigkeiten

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Wenn Ihr bereits 14 Jahre alt seid, können wir euch in Sorgerechtsfragen vertreten. Dabei vertreten wir allein eure Interessen und stehen euch vertraulich zur Seite. Wir geben euch eine Stimme, damit euer Wille gehört wird. 

Sorgerecht

Jugendstrafrecht

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Mist zu bauen gehört zum Erwachsenwerden irgendwie dazu. Manchmal führt dieser jedoch zu erheblichen Konsequenzen. Um diese so gering wie möglich zu halten ist es ratsam frühzeitig einen Anwalt hinzuzuziehen. Oftmals kann damit bereits einiges verhindert werden. Wenn euch etwas vorgeworfen wird, macht von euren Recht gebraucht nichts sagen zu müssen. Anschließend könnt ihr uns kontaktieren.

Jugendstrafrecht

Schadenersatzansprüche

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Wenn etwas von euch beschädigt worden ist oder ihr sogar verletzt seid, kann euch Schadenersatz zustehen. Wir prüfen eure Ansprüche und setzen diese anschließend für euch durch.

Hierzu zählen auch Schadenersatzansprüche falls ihr unrechtmäßig von euren Eltern getrennt worden seid.

Schadenersatz
Eltern

Informationen (Eltern)

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Die Familie steht unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dennoch kommt es immer wieder zu starken Eingriffen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung, ob diese ungerechtfertigt sind und Ihnen deswegen möglicherweise Ansprüche zustehen.

Bitte beachten Sie, dass Kinder in Familiensachen erst ab 14 Jahren verfahrensfähig sind.  Sobald diese das entsprechende Alter erreichen, können wir für Ihr Kind und dessen Rechte in vielen Verfahren eintreten. Oftmals wird der Kindeswille nicht ausreichend gehört oder das Kindeswohl nicht beachtet. Hier greifen wir ein.

Aber auch bei jüngeren Kindern können Sie von unserem Netzwerk im Bereich Kindeswohl profitieren. Dabei können wir Ihnen insbesondere die passenden Beistände empfehlen. Zudem können wir Sie als Eltern oder Elternteil in diesen Verfahren unterstützen.

 

An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass Familiengutachten zumeist nicht empfehlenswert sind. Diese sind oftmals fehlerbehaftet und können zur Inobhutnahme der Kinder führen.

 

Ebenfalls unterstützen wir Eltern in Fällen wo ein Minderjähriger in den vermeintlichen Konflikt mit der Polizei geraten ist. Durch eine frühzeitige Beauftragung können oftmals einschneidende Maßnahmen weitgehend verhindert werden. Auch treten wir für die unbedingte Beachtung des „Erziehungsgedankens“ im Jugendstrafrecht ein.

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