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Eigenbedarf

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Wird eine Person von der Polizei mit Betäubungsmitteln erwischt und handelt es sich dabei um eine eher geringe Menge, so hört man oftmals den Ausspruch: „Eigenbedarf!

Im ersten Moment mag das sinnvoll erscheinen, da hiermit den Beamten mitgeteilt werden soll, dass man kein Händler ist. Dies ist mit Blick auf das potentielle Strafmaß auch durchaus überlegenswert. Allerdings können Drogendelikte die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan rufen, mit dem möglichen Ergebnis, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird.

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Eignung der Teilnehmer am Straßenverkehr. Der nachgewiesene Konsum von Drogen kann also dazu führen, dass man als ungeeignet eingestuft wird und somit die Fahrerlaubnis abgeben oder zumindest zu weiteren Drogentests oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gehen soll. Die Kosten für derartige Maßnahmen werden zumeist den Betroffenen auferlegt.

 

Geben Sie den Behörden mit dem Verweis auf den Eigenbedarf keine Beweise für andere Verfahren an die Hand. Es ist daher ratsam keine Angaben zu machen und sich umgehend an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Akteneinsicht nehmen, Sie umfassend zu den Möglichkeiten beraten und passende Schriftsätze fertigen.

Ihr Christian Dannhauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Wir beraten Sie gerne zu diesem, wie auch zu anderen Themen aus dem Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts und des Fahrerlaubnisrechts.

Kontaktieren Sie uns jederzeit, wir nehmen Ihre Anfragen gerne auf und melden uns schnellstmöglich zurück.

Weitere Tipps zu diesem oder anderen Rechtsgebieten finden Sie in der Übersicht.

 

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Bitte beachten Sie, dass die Rechtstipps keinen Anspruch auf Vollständigkeit besitzen. Wir weisen ausdrücklich auch darauf hin, dass es grundsätzlich auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt. Die Rechtstipps dienen dabei für Sie einer ersten kostenfreie Orientierung. Wir empfehlen daher bei vergleichbaren Sachverhalten von einer Erstberatung Gebrauch zu machen.  Hierfür steht die Rechtsanwaltskanzlei Dannhauer jederzeit für Sie zur Verfügung.

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