Fahrrad & Unfall in Hamburg – Ihre Rechte als Radfahrende rechtzeitig sichern

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg

Fahrradunfall in Hamburg – häufiger als gedacht

Im dichten Stadtverkehr Hamburgs kommt es täglich zu Unfällen mit Fahrrädern. Häufig bleibt es nicht bei Blechschäden: Radfahrerinnen und Radfahrer werden bei einem Fahrradunfall oft verletzt – nicht selten durch die Fahrlässigkeit anderer Verkehrsteilnehmer. Schon ein Moment der Unaufmerksamkeit, ein „toter Winkel“ oder ein missachteter Sicherheitsabstand kann zu schweren Verletzungen führen.

Im juristischen Sinn bedeutet Fahrlässigkeit, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Ob ein Verhalten fahrlässig war, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab – und genau hier kommt anwaltliche Expertise ins Spiel.

Wir sind die Rechtsanwaltskanzlei Dannhauer und vertreten jährlich in dutzenden Verkehrsunfällen. Dabei liegt ein großer Fokus auf Radfahrenden. Mit unserer Expertise schreiben wir zudem regelmäßig für den ADFC Hamburg (Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e. V) zu rechtlichen Fragen. 

Christian

Rechtsanwalt Christian Dannhauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg, Ihr Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall.

Sicherheit für Radfahrende in Hamburg – was Sie beachten sollten

Damit Sie Unfälle im Hamburger Straßenverkehr möglichst vermeiden, sollten Sie auf folgende Punkte achten:

  • Fahrspur und Abstände immer klar einhalten

  • Achten Sie auf abbiegende Fahrzeuge – besonders an Kreuzungen und Ampeln

  • Verwenden Sie helle Kleidung und funktionierende Beleuchtung

  • Melden Sie jeden Unfall sofort der Polizei – auch bei leichten Verletzungen

Gerade im Stadtverkehr Hamburgs ist gegenseitige Rücksichtnahme der wichtigste Beitrag zur Sicherheit.

Fahrlässige Körperverletzung nach Fahrradunfall – was bedeutet das rechtlich?

Kommt es durch Fahrlässigkeit zu einem Fahrradunfall mit Personenschaden, kann sich der Verursacher strafbar machen – wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB).

Fahrlässigkeit meint das außer Acht lassen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, wenn man also beispielsweise als PKW ohne ausreichend zu gucken die Spur wechselt. 

Personenschaden meint (im Gegensatz zu Sachschäden) erlittene Verletzungen, z.B. Prellungen oder Brüche. 

Im Strafrecht ist dieses Delikt ein sogenanntes relatives Antragsdelikt: Ohne Strafantrag der verletzten Person leitet die Staatsanwaltschaft in der Regel keine Ermittlungen ein.

Nur bei besonderem öffentlichem Interesse (z. B. bei schweren Verletzungen oder mehrfacher Gefährdung) wird von Amts wegen gehandelt.

Wichtig: Auch wenn ein Strafverfahren eingestellt wird, bleiben Ihre zivilrechtlichen Ansprüche – etwa auf Schmerzensgeld und Schadensersatz – bestehen.

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Ihre Ansprüche als Radfahrer oder Radfahrerin nach einem Unfall

Ein Fahrradunfall zieht oft mehr nach sich als nur körperliche Schmerzen. Unsere Kanzlei in Hamburg unterstützt Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche vollständig durchzusetzen:

  • Schmerzensgeld für körperliche und seelische Schäden

  • Schadensersatz für Ihr beschädigtes Fahrrad, Helm, Kleidung oder Handy

  • Erstattung von Behandlungskosten und Verdienstausfall

  • Übernahme der Anwaltskosten, wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben

  • Zudem sind je nach Einzelfall viele weitere Positionen denkbar

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setze ich mich dafür ein, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht – schnell, rechtssicher und mit Nachdruck.

Häufige Fragen zu Fahrradunfällen in Hamburg

Immer dann, wenn jemand durch Unachtsamkeit oder Regelverstöße eine andere Person verletzt – z. B. durch Abbiegen ohne Schulterblick.

Ja, zur besseren Nachweisbarkeit des Ablaufs ist es vielfach hilfreich, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt. 

Von der Anzeige ist der Strafantrag zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um den schriftlich dokumentierten Willen, dass die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen führt. In den meisten Fällen ist ein Strafantrag erforderlich, damit weitere Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet werden können. Sollte sich die Gegenseite am Unfall nicht angemessen verhalten empfiehlt sich der Strafantrag. Gleiches gilt, wenn man ein persönliches Strafbedürfnis verspürt. Der Strafantrag ist aber nicht für die Durchsetzung von Forderungen zivilrechtlicher Art notwendig. 

Die Höhe hängt von der Art und Schwere der Verletzungen und den Umständen des Unfalls ab. Wir beraten Sie individuell und beziffern Ihre Ansprüche realistisch.

Ja, wenn Sie z. B. eine rote Ampel überfahren haben oder keinen den benutzungspflichtigen Radweg außer Acht ließen bzw. dort in falscher Richtung fuhren. Auch dann prüfen wir, wie Ihre Ansprüche bestmöglich durchgesetzt werden können.

Christian

Rechtsanwalt Christian Dannhauer

Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg, Ihr Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall.

Ihr Fachanwalt für Fahrradunfälle in Hamburg

Sie hatten einen Fahrradunfall in Hamburg und möchten Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz prüfen lassen? Unsere Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Hamburg berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um fahrlässige Körperverletzung, Unfallregulierung und Verkehrsstrafrecht.

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Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Rechte als Radfahrer sichern – kompetent, engagiert und mit Erfahrung aus zahlreichen Hamburger Unfallverfahren.