Anwalt Strafrecht Hamburg

Wenn Sie einen engagierten Strafverteidiger in Hamburg suchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Rechtsanwalt Christian Dannhauer (Inhaber der Kanzlei, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafverteidiger) und sein Team stehen Ihnen als erfahrene Strafverteidiger mit Rat und Tat zur Seite. Unsere Kanzlei mit Sitz in Hamburg bietet Ihnen kompetente rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Strafrechts – engagiert, diskret und auf höchstem Niveau. Als Ihr Partner im Strafrecht vertreten wir die Interessen von Beschuldigten aus Überzeugung und mit voller Hingabe, um stets die bestmögliche Strafverteidigung für unsere Mandanten zu erreichen. Vertrauen Sie auf einen starken Partner an Ihrer Seite – wir lassen Sie in keiner Phase des Verfahrens allein.

Christian

Rechtsanwalt Christian Dannhauer

Anwalt für Strafrecht in Hamburg.

Kanzlei Strafrecht Hamburg – Unsere Leistungen und Schwerpunkte

Allgemeine Strafverteidigung

Verteidigung in klassischen Strafsachen (Vergehen gemäß Strafgesetzbuch (StGB) wie Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Drogendelikte). Wir stehen Ihnen vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung vor Gericht als zuverlässige Rechtsanwälte zur Seite.

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht:

Umfassende Verteidigung bei komplexen wirtschafts- und steuerrechtlichen Straftaten wie Untreue, Betrug oder Steuerhinterziehung. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht ist spezialisiertes Know-how wichtig – wir beraten Unternehmen und Führungskräfte mit entsprechender Expertise.

Strafrechtliche Verteidigung bei Verkehrsstraftaten (z. B. Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Fahrerlaubnis-Entzug) sowie Durchsetzung von Ansprüchen im Verkehrsunfallrecht. Als erfahrene Rechtsanwälte im Verkehrsrecht kennen wir die Schnittstellen zwischen Straf- und Zivilrecht und finden individuelle Lösungen nach Verkehrsunfällen.

Jugendstrafrecht

Vertretung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Jugendstrafverfahren. Wir kennen die besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und sorgen dafür, dass die Rechte junger Beschuldigter gewahrt bleiben.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Beratung und Verteidigung bei Bußgeldbescheiden und Ordnungswidrigkeiten (z. B. im Verkehrsrecht). Auch wenn es „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit geht, können Punkte, Fahrverbote oder hohe Geldbußen drohen – wir helfen, Verfahren möglichst ohne Nachteile für Sie zu einem guten Abschluss zu bringen.

Nebenklage & Opfervertretung

Unterstützung für Opfer von Straftaten im Strafprozess (als Nebenkläger). Wir begleiten Sie durch das Verfahren, stellen sicher, dass Ihre Rechte Gehör finden, und machen Schmerzensgeld- oder Schadensersatzansprüche geltend.

Effektive Strafverteidigung in Hamburg – vom Ermittlungsverfahren bis zur Gerichtsverhandlung

Jedes Strafverfahren ist für die Betroffenen eine potenzielle Krisensituation. Deshalb ist es von großer Bedeutung, frühzeitig einen kompetenten Strafverteidiger einzuschalten. Die Wahl des richtigen Strafverteidigers kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Als Wahlverteidiger Ihrer Wahl können wir sofort in das Geschehen eingreifen und eine effektive Verteidigungsstrategie entwickeln.

Bereits im frühen Stadium (z. B. bei einer polizeilichen Vorladung im Ermittlungsverfahren) stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Unser erster Rat lautet stets: Machen Sie keine vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft, sondern nutzen Sie Ihr Schweigerecht und kontaktieren Sie uns umgehend. Als Ihre Rechtsanwälte beantragen wir Akteneinsicht bei den Ermittlungsbehörden, um alle Beweise und Vorwürfe zu kennen. Anschließend erarbeiten wir eine individuelle Strafverteidigung für Ihren Fall – mit dem Ziel, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen oder die beste Lösung für Sie zu finden. Als Strafverteidiger steht Rechtsanwalt Dannhauer Ihnen schon zu Beginn des Verfahrens bei und weiß genau, worauf es jetzt ankommt.

Sollte es zur Anklage und Hauptverhandlung vor Gericht kommen, verteidigen wir Sie engagiert und sachkundig. Wir bereiten Sie gründlich auf das Gerichtsverfahren vor, entwickeln eine stringente Verteidigungsstrategie und treten entschieden für Ihre Rechte ein. Durch unsere Erfahrung kennen wir die Abläufe vor den Hamburger Gerichten und können die Strafkammern mit fundierten Argumenten überzeugen. Kompetenz und Erfahrung gehen bei uns Hand in Hand – wir nutzen jedes rechtliche Mittel zu Ihren Gunsten, sei es die Entkräftung von Beweismitteln oder das Stellen von Beweisanträgen. Falls eine Verurteilung droht, setzen wir uns dafür ein, das bestmögliche Ergebnis (etwa eine milde Strafe oder Bewährung) für Sie zu erreichen.

Mandantenbewertungen

Nach einem Urteil lassen wir Sie ebenfalls nicht allein. Wir beraten Sie umgehend zu möglichen Rechtsmitteln gegen das Urteil – sei es Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil oder Revision vor dem Oberlandesgericht bzw. Bundesgerichtshof. In enger Abstimmung mit Ihnen prüfen wir, welches Vorgehen für Ihren Fall sinnvoll ist und übernehmen auf Wunsch die komplette Einlegung und Begründung der Rechtsmittel. So stellen wir sicher, dass auch in der nächsten Instanz Ihre Chancen optimal gewahrt bleiben.

Rechtsanwälte Strafrecht Hamburg – Warum Kanzlei Dannhauer?

Bundesweite Vertretung & Netzwerk

Zwar sind wir als Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg verwurzelt, doch können unsere Rechtsanwälte Sie bei Bedarf auch überregional vertreten. Dank moderner Kommunikation ist die effektive Betreuung an anderen Standorten Deutschlands gewährleistet. Zudem arbeiten wir mit bewährten Partnern und Spezialisten (z. B. Sachverständigen, Steuerberatern) zusammen, um komplexe Sachverhalte (z. B. im Wirtschaftsstrafrecht) ganzheitlich zu lösen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende Begleitung und Verteidigung, selbst in schwierigen Fällen.

Individuelle Betreuung

Bei uns gibt es keine Lösungen „von der Stange“. Jeder Fall ist einzigartig – entsprechend bieten wir eine maßgeschneiderte Individualverteidigung. Sie erhalten persönliche Betreuung vom zuständigen Rechtsanwalt. Wir nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen, hören zu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Strategie. Das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant steht für uns an erster Stelle.

Spezialisierte Fachanwälte

Wir fokussieren uns als Rechtsanwälte auf Strafrecht und Verkehrsrecht in Hamburg. Rechtsanwalt Christian Dannhauer ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und ein versierter Strafverteidiger. Durch diese Spezialisierungen und kontinuierliche Fortbildung verfügen wir über besondere Kompetenz und aktuelles Fachwissen im Strafrecht.

Erfahrung und Erfolg

Unsere Strafverteidiger haben bereits zahlreiche Mandanten in Hamburg und Umgebung erfolgreich verteidigt. Unsere Rechtsanwälte bringen mehrjährige praktische Erfahrung in unterschiedlichen Bereichen des Strafrechts – einschließlich Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht – mit. Mandanten vertrauen uns seit Jahren als ihren Rechtsanwälten.

Schnelle Hilfe in Notfällen

Strafrechtliche Vorwürfe entstehen oft unerwartet und erfordern sofortige Reaktion – z. B. bei einer Verhaftung, Hausdurchsuchung, Vorladung oder Strafanzeige. Wir sind in dringenden Fällen kurzfristig für Sie erreichbar und einsatzbereit. Auch außerhalb der üblichen Bürozeiten können Sie auf unsere Hilfe zählen.

Vertrauen und Zufriedenheit

Ihre Zufriedenheit hat für uns oberste Priorität. Zahlreiche positive Bewertungen unserer Mandanten – online wie offline – bestätigen die Qualität unserer Arbeit als Rechtsanwälte. Unsere durchweg 5-Sterne-Bewertungen auf unabhängigen Portalen sprechen für sich. Wir setzen alles daran, das in uns gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen.

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Häufige Fragen zum Strafrecht

Auf dieser Seite beantworten unsere Rechtsanwälte für Strafrecht in Hamburg einige häufige Fragen

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Der erste Reflex wird immer sein, sich zu verteidigen, aber alles was Sie sagen kann auch gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie sich daher zuerst beraten. Teilen Sie der Polizei mit, dass Sie zunächst mit Ihrem Rechtsbeistand sprechen möchten. Wir können Sie umgehend zum weiteren Ablauf beraten.

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Sie brauchen keine Angaben zu machen und haben keine Pflicht, bei der Polizei zu erscheinen. Lassen Sie sich daher zuerst beraten. Wir können diesen Termin für Sie absagen und umgehend Akteneinsicht beantragen. Mit den erhaltenen Informationen wird man eine Verteidigungsstrategie entwerfen. Mit einer anwaltlich gefertigten Schutzschrift können viele Fälle bereits im Ermittlungsverfahren eingestellt werden.

Die Ermittlungsakte der ermittelnden Behörden enthält grundsätzlich alle Beweismittel in einem Strafverfahren. Darüber hinaus enthält diese vielfach Vermerke der ermittelnden Personen. Auf dieser Basis trifft zunächst die Staatsanwaltschaft die Entscheidung, ob man Anklage erhebt. Im Falle von Gerichtsverfahren finden sich hier auch Anmerkungen der Gerichte, Protokolle und Gerichtsentscheidungen. Die Ermittlungsakte ist elementar wichtig für die Verteidigung, um eine passende Strategie zu entwickeln, einzelne Indizien zu entkräften und selbst Beweismittel einzubringen. Anwältinnen und Anwälte erhalten die Akte zumeist übersandt oder digital übermittelt. Ohne Rechtsbeistand können Sie diese allenfalls auf der Geschäftsstelle von Staatsanwaltschaft und Gericht einsehen. Es empfiehlt sich daher bei Vorwürfen stets einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.

Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Der Strafbefehl stellt ein
rechtskräftiges Urteil dar, wenn Sie nicht darauf reagieren. Sie haben zwei Wochen nach Erhalt Frist Einspruch einzulegen, danach lässt sich die Strafe grundsätzlich nicht mehr abwenden. Dieser Einspruch kann über uns geschehen. Zudem können wir auch den Zugang bei Gericht bestätigen und Akteneinsicht beantragen. In den meisten Fällen folgt auf einen Einspruch ein Gerichtstermin. Es ist daher ratsam sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Melden Sie sich gerne heute bei uns.

Wenn Sie eine Anklage erhalten, folgt in den meisten Fällen die Gerichtsverhandlung. Sie haben oftmals zwei Wochen nach Erhalt Zeit, eigene Anträge zu stellen. Es empfiehlt sich daher die umgehende Rechtsberatung, da die Ermittlungen nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bereits abgeschlossen sind und man davon ausgeht, dass Sie antragsgemäß verurteilt werden. Wir können sofort Akteneinsicht beantragen, eine Verteidigungsstrategie entwickeln und so den Vorwürfen gezielt entgegentreten.

Nach dem mündlich ausgesprochenen Urteil haben Sie grundsätzlich eine Woche Zeit, um dagegen Rechtsmittel einzulegen. Tun Sie dies nicht, wird das Urteil rechtskräftig und kann meist nicht mehr aufgehoben werden. Wünschen Sie also Unterstützung in der nächsten Instanz, ist die umgehende Beratung notwendig. Rechtsmittel in Strafsachen können Sie in eiligen Fällen auch selbst bei dem Gericht einlegen, das das Urteil ausgesprochen hat. Bitte beachten Sie aber, dass bei Einlegung über uns auch gleich ein Nachweis des Zugangs bei Gericht erfolgen kann. Zudem können wir Sie beraten, welches Rechtsmittel (Berufung oder Revision) für Ihren Fall zielführend ist.

Mit dem Revisionsurteil ist das Strafverfahren grundsätzlich abgeschlossen. In vereinzelten Sonderfällen kann die Wiederaufnahme des Verfahrens (§§ 359 ff. StPO) geprüft werden. Dazu müssten insbesondere neue Tatsachen oder Beweise vorliegen. Falls durch das Revisionsurteil unzulässigerweise Grundrechte verletzt worden sind, kann eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht in Betracht kommen.

Eine vorläufige Festnahme dient meist der Feststellung von Ihren Personalien (§ 127 StPO) oder um eine Flucht zu verhindern. Bleiben Sie kooperativ und nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Leisten Sie keinen Widerstand, dies kann zu (weiteren) strafrechtlichen Vorwürfen führen. Alles was Sie sagen kann protokolliert und gegen Sie verwendet werden. Lassen Sie sich von der Polizei belehren und fordern Sie Kontakt zum Anwalt. Melden Sie sich gerne umgehend bei uns.

Eine Verhaftung setzt grundsätzlich einen richterlichen Haftbefehl voraus. Lassen Sie sich den Haftbefehl aushändigen. Dieser enthält Daten zur Person, Tatvorwurf und Haftgründen. Bleiben Sie kooperativ und nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Leisten Sie keinen Widerstand, dies kann zu (weiteren) strafrechtlichen Vorwürfen führen. Alles was Sie sagen kann protokolliert und gegen Sie verwendet werden. Sie müssen innerhalb von 48 Stunden einem Haftrichter vorgeführt werden (§ 128 StPO). Dieser prüft, ob Sie in Haft verbleiben müssen. Hierzu steht Ihnen zumeist ein Pflichtverteidiger zu. Dieser wird grundsätzlich vom Gericht gestellt. Es empfiehlt sich jedoch, selbst jemanden auszuwählen – nur so haben Sie die gewünschte Vertrauensperson an Ihrer Seite. Melden Sie sich daher gerne umgehend bei uns.

Für die Anordnung von Untersuchungshaft braucht es grundsätzlich einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund. Bleiben Sie kooperativ und nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Leisten Sie keinen Widerstand, dies kann zu (weiteren) strafrechtlichen Vorwürfen führen. Es steht Ihnen grundsätzlich ein Pflichtverteidiger zu. Dieser wird fast immer vom Gericht gestellt. Es empfiehlt sich jedoch, selbst eine passende Vertretung auszuwählen – nur so haben Sie die gewünschte Vertrauensperson an Ihrer Seite. Die Dauer beträgt zunächst bis zu 6 Monate, eine Verlängerung ist möglich. Ein Rechtsbeistand kann Rechtsmittel gegen die angeordnete Haft prüfen. Wir stehen Ihnen gerne umgehend zur Seite.

Sollten Sie den Termin begründet nicht wahrnehmen können, so empfiehlt sich der umgehende Kontakt zu einem Rechtsbeistand. Dieser kann prüfen, ob eine Terminsverlegung in Betracht kommt. Sollten Sie der Ladung nicht nachkommen, so kann ein Haftbefehl erlassen werden und Zwangsmaßnahmen drohen. Zudem spricht dies für die Justizvollzugsanstalt (JVA) meist gegen frühzeitige Lockerungen im Vollzug.

Kontaktieren Sie am besten umgehend eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich von der Polizei den Gerichtsbeschluss zeigen. Bleiben Sie kooperativ und nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Ziehen Sie eine Person als Zeugin oder Zeugen hinzu. Sie müssen keine Gegenstände freiwillig herausgeben. Es empfiehlt sich, ruhig, kooperativ und passiv zu bleiben. Sie müssen auch keine Passwörter oder PINs für elektronische Geräte herausgeben. Sollen Gegenstände beschlagnahmt werden, die nicht in Ihrem Eigentum stehen, widersprechen Sie der Beschlagnahme. Lassen Sie sich am Ende ein Protokoll zu der Maßnahme aushändigen.

Kontaktieren Sie am besten umgehend eine Anwältin oder einen Anwalt Ihres Vertrauens. Lassen Sie sich von der Polizei den Gerichtsbeschluss zeigen. Bleiben Sie kooperativ und nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Sie müssen keine Gegenstände freiwillig herausgeben. Sollen Gegenstände beschlagnahmt werden, die nicht in Ihrem Eigentum stehen, widersprechen Sie der Beschlagnahme. Lassen Sie sich am Ende ein Protokoll zu der Maßnahme aushändigen.

Wenn Sie auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, zählt jeder Tag. Es ist daher ratsam, umgehend Kontakt zu einem Rechtsbeistand aufzunehmen. Wir stehen mit unserer Erfahrung jederzeit gerne zur Verfügung. Auf diesem Weg kann umgehend Akteneinsicht genommen werden und wir können prüfen, auf welchem Weg Sie möglicherweise die Fahrerlaubnis zurückerlangen können. Dabei unterstützen wir Sie sowohl im Rahmen von Bußgeld- und Strafverfahren als auch bei einem Entzug auf dem Verwaltungsrechtsweg.

Christian

Rechtsanwalt Christian Dannhauer

Anwalt für Strafrecht in Hamburg.

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Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt mit unseren Rechtsanwälten in Hamburg auf. Wir bieten Ihnen schnelle, professionelle Strafverteidigung – vereinbaren Sie gleich online oder telefonisch einen Termin mit Ihrem Anwalt für Strafrecht in Hamburg. Rechtsanwalt Christian Dannhauer und sein Team kämpfen mit Engagement für Ihr Recht. Werfen Sie auch einen Blick auf die Bewertungen unserer Kanzlei – die Zufriedenheit unserer Mandanten spricht für sich.

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