Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Hamburg – Soforthilfe vom Fachanwalt
Schnelle Hilfe bei Verkehrsstraftaten: Wenn Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird – etwa Fahrerflucht, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs oder Fahren ohne Fahrerlaubnis – steht Ihnen unsere Kanzlei in Hamburg zuverlässig zur Seite. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt Rechtsanwalt Christian Dannhauer über langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht und vertritt Ihre Rechte mit fundiertem Know-how. Vertrauen Sie auf juristisch fundierte Beratung und engagierte Verteidigung, damit Folgen wie Führerscheinentzug, Punkte in Flensburg oder andere Sanktionen bestmöglich abgewendet werden.
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(Oder schildern Sie uns Ihr Anliegen online – wir melden uns umgehend zurück.)
Rechtsanwalt Christian Dannhauer
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg, Ihr Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall.
Jetzt Kontakt aufnehmen – wir helfen umgehend!
Sofortige Unterstützung: Rufen Sie uns noch heute unter 040 52477983 an und schildern Sie Ihr Anliegen. Wir sind werktags 09:00–18:00 Uhr erreichbar und kümmern uns sofort um Ihren Fall. Alternativ können Sie jederzeit über unser Kontaktformular eine Nachricht senden. Je früher Sie uns einschalten, desto besser – in Verkehrsstrafsachen zählt jede Minute!
Häufige Delikte im Verkehrsstrafrecht – und wie wir Sie verteidigen
Schon scheinbar alltägliche Verkehrssituationen können strafrechtliche Konsequenzen haben. Viele unterschätzen, dass bereits ein kleiner Unfall oder Fehltritt erhebliche Folgen nach sich ziehen kann. Als Anwalt für Verkehrsstrafrecht in Hamburg unterstützen wir Sie insbesondere bei folgenden Vorwürfen:
Unfallflucht (§ 142 StGB)
Wer sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt, macht sich strafbar. Schon bei geringem Blechschaden drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren. Häufig droht auch der Entzug der Fahrerlaubnis. Unsere Hilfe: Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, beantragen Akteneinsicht und arbeiten darauf hin, das Verfahren einzustellen oder eine milde Strafe zu erreichen.
Trunkenheit am Steuer (§ 316 StGB)
Ab 1,1 ‰ Blutalkohol gilt Alkohol am Steuer als Straftat. Auch Fahren unter Drogeneinfluss wird hart bestraft. Es drohen hohe Geldstrafen, Fahrverbot oder Führerscheinentzug und ggf. eine MPU. Unsere Hilfe: Wir prüfen Messverfahren (Atem-/ Bluttests) auf Fehler, beraten Sie zum richtigen Verhalten und kämpfen dafür, Ihren Führerschein zu behalten und eine möglichst milde Strafe zu erzielen.
Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
Grob rücksichtsloses Fahren – etwa riskante Überholmanöver oder stark überhöhte Geschwindigkeit – kann als Gefährdung eingestuft werden. Auch verbotene Straßenrennen fallen hierunter. Die Folgen sind empfindliche Strafen, Führerscheinentzug und Punkte. Unsere Hilfe: Wir analysieren den Tatvorwurf, sichern entlastende Beweise (z.B. Videos, Zeugen) und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, um die Vorwürfe zu entkräften oder abzuschwächen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Wer ohne gültigen Führerschein ein Kraftfahrzeug
führt (z.B. trotz Entzug oder Sperre), begeht eine Straftat. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Unsere Hilfe: Wir prüfen die Umstände und vertreten Sie vor Behörden und Gericht, um eine Einstellung wegen Geringfügigkeit oder eine geringe Strafe zu erreichen.
Auch bei weiteren Vorwürfen wie fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr, Nötigung (z.B. Drängeln) oder unterlassener Hilfeleistung stehen wir an Ihrer Seite. Wichtig: Machen Sie keine übereilten Aussagen gegenüber Polizei oder anderen – Sie haben das Recht zu schweigen. Überlassen Sie die Kommunikation uns, damit Sie sich nicht versehentlich selbst belasten.
Mandatsübernahme – Ablauf und Vorteile frühzeitiger Beratung
Bei Vorwürfen im Verkehrsstrafrecht ist Zeit entscheidend. Je früher Sie uns kontaktieren, desto mehr können wir für Sie tun. Unsere schnelle und transparente Mandatsübernahme stellt sicher, dass umgehend alle wichtigen Schritte eingeleitet werden:
Mandantenbewertungen
Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns telefonisch oder online und schildern kurz Ihren Fall. In
dringenden Fällen erhalten Sie noch am selben Tag einen Rückruf oder Termin. Die Ersteinschätzung ist unverbindlich – wir klären, welche Sofortmaßnahmen nötig sind.
Akteneinsicht & Analyse
Nach Mandatierung beantragen wir umgehend Akteneinsicht. So erfahren wir, welche Beweise vorliegen und welcher Tatvorwurf erhoben wird. Anschließend besprechen wir mit Ihnen die Rechtslage und entwickeln eine passende Verteidigungsstrategie. Verteidigung & Kommunikation: Wir übernehmen die Kommunikation mit Polizei,
Staatsanwaltschaft und Gericht
Sie müssen sich nicht selbst äußern – das erledigen wir für Sie, taktisch klug. Wir verhandeln mit den Behörden über mögliche Einstellungen oder Strafmilderungen und verteidigen Sie falls nötig vor Gericht. Unser Ziel: das bestmögliche Ergebnis für Sie (etwa Einstellung oder geringstmögliche Strafe).
Warum ist frühe anwaltliche Hilfe so wichtig? Als Beschuldigter müssen Sie keine Angaben zur Sache machen. Jede unüberlegte Aussage kann später gegen Sie verwendet werden. Wenn Sie uns frühzeitig mandatieren, schützen wir Ihre Rechte von Anfang an – z.B. verhindern wir, dass Ihr Führerschein vorschnell beschlagnahmt wird, und bringen entlastende Umstände rechtzeitig ein. Durch sofortige Intervention lassen sich oft schon im Ermittlungsverfahren Einstellungen erreichen, bevor es zur Anklage kommt. Außerdem gewinnen Sie Sicherheit: Sie wissen, was auf Sie zukommt, und vermeiden Fehler.
Direkt anrufen & beraten lassen
Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht
Was soll ich tun, wenn ich eine Vorladung von der Polizei erhalte?
Antwort: Sie müssen der polizeilischen Vorladung nicht folgen und sollten ohne Anwalt keine Aussage 2 machen. Bewahren Sie Ruhe und kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt. Wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen und übernehmen die Kommunikation mit der Polizei, damit Sie keine Nachteile erleiden.
Bei schweren Delikten (z.B. Alkohol ab 1,1‰ oder Unfallflucht mit hohem Schaden) kann die Polizei oder Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren den Führerschein vorläufig entziehen. In anderen Fällen bleibt er bis zur Gerichtsentscheidung bei Ihnen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie möglichst mobil bleiben – etwa durch Einspruch gegen eine vorläufige Entziehung.
Je nach Tatbestand reicht das Spektrum von Geldstrafen bis zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Zusätzlich drohen oft Fahrverbote (1–6 Monate) oder der Entzug der Fahrerlaubnis mit einer mehrmonatigen Sperrfrist. Die konkrete Strafe hängt vom Einzelfall ab. Mit anwaltlicher Hilfe lassen sich viele Fälle entschärfen – wir arbeiten darauf hin, dass die Sanktionen so gering wie möglich ausfallen oder das Verfahren eingestellt wird.
Viele Verkehrs-Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Anwaltskosten in Strafsachen, solange keine Vorsatztat vorliegt. Bei fahrlässigen Delikten (z.B. fahrlässige Körperverletzung) besteht oft Deckung, bei vorsätzlichen Taten wie Trunkenheitsfahrt oder Fahrerflucht meist nicht. Wir unterstützen Sie gerne bei der Anfrage zur Kostenübernahme und informieren Sie transparent über eventuelle Kosten.
Ja. Nach einer gerichtlichen Entziehung setzt das Gericht eine Sperrfrist (mindestens 6 Monate bis zu mehrere Jahre). Erst nach Ablauf dieser Frist können Sie einen Neuerteilungsantrag bei der Führerscheinstelle stellen. Oft verlangen die Behörden zuvor eine MPU oder andere Nachweise (z.B. Aufbauseminare). Wir beraten Sie, wie Sie sich darauf vorbereiten, damit Sie Ihren Führerschein so schnell wie möglich zurückerhalten.

Rechtsanwalt Christian Dannhauer
Fachanwalt für Verkehrsrecht in Hamburg, Ihr Ansprechpartner nach einem Verkehrsunfall.
Ihr Weg zu uns – Jetzt Hilfe im Verkehrsstrafrecht sichern
Benötigen Sie akut anwaltliche Hilfe im Verkehrsstrafrecht? Zögern Sie nicht – wir unterstützen Sie kompetent und diskret. Jetzt Beratungstermin vereinbaren oder rufen Sie uns direkt an unter 040 52477983. Ihre Kanzlei Dannhauer in Hamburg steht an Ihrer Seite, um Ihre Rechte zu schützen und das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.
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