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  • AutorenbildChristian Dannhauer

Umtausch der Führerscheine

Am 19.07.2022 endete die erste Frist für den Umtausch der Führerscheine auf den EU Führerschein. Alle vor 1999 ausgestellten Führerscheine der Geburtsjahrgänge 1953 - 1958 müssen bis vorgestern ausgetauscht worden sein. Sollte man diese Frist versäumt haben, so ist der alte Führerschein nicht mehr gültig und man kann ein Bußgeld erhalten. Wir empfehlen daher einen Blick auf die Umtauschfristen um den entsprechenden Ärger zu vermeiden. Sollten Sie diesbezüglich ein Bußgeld erhalten, kontaktieren Sie uns gerne umgehend. Wir prüfen den Vorgang und zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.


Hintergrund:

Durch diesen Umtausch soll sichergestellt werden, dass alle in der EU befindlichen Führerscheine einen einheitlichen Aufbau erhalten. Gleichzeitig wird auf diesem Wege eine erhebliche Hürde für Fälscher gesetzt. Nicht zuletzt erhalten die Führerscheine auch ein Datum (15 Jahre später) zu denen sie ungültig werden. Es braucht also eines Austauschs nach diesem Zeitraum. Damit werden Namensänderungen und auch neue Lichtbilder erfasst.


Beachte:


Beim Umtausch müssen keine Prüfungen oder ähnliches absolviert werden, es handelt sich alleine um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Allerdings müssen auch bei jedem Antrag auf Umtausch alle Voraussetzungen erfüllt werden, welche allgemein an diese Erlaubnis gestellt werden. Dies bedeutet, dass die Behörden – sollten beim Umtausch Mängel in der Eignung auffallen – durchaus eine Begutachtung anordnen können. Sollten Sie hiervon betroffen sein, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam die Möglichkeiten gegen derartige Anordnungen vorzugehen.



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